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Tiere sind fühlende Lebewesen mit sozialen Bedürfnissen – doch immer wieder werden sie in Einzelhaltung gehalten. Ein aktuelles Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) stellt klar: Pferde und Papageien dürfen nicht allein leben! Dies könnte weitreichende Folgen für die Tierhaltung in Deutschland haben.

Warum das Urteil wichtig ist

Das BVerwG entschied über zwei Fälle:

  • Pferd Lukas lebte seit 2017 alleine, nachdem sein Artgenosse starb. Das Veterinäramt untersagte die Einzelhaltung – der Besitzer klagte dagegen, verlor jedoch vor Gericht.
  • Ein Kongo-Graupapagei wurde unglaubliche 30 Jahre lang allein gehalten. Die Behörde griff ein, um zu prüfen, ob er nach so langer Isolation überhaupt noch mit Artgenossen zusammenleben kann.

Das Urteil ist eindeutig: Einzelhaltung sozialer Tiere ist nicht artgerecht und verstößt gegen das Tierschutzgesetz.

Soziale Isolation = Tierquälerei

Pferde sind Herdentiere, Papageien leben in Schwärmen – sie brauchen den Kontakt zu Artgenossen. Die Richter betonten, dass es für ein Verbot der Einzelhaltung bereits ausreicht, wenn die natürlichen Grundbedürfnisse des Tieres eingeschränkt werden – auch ohne sichtbares Leid.

Das bedeutet: Tierhalter müssen sich an artgerechte Haltungsformen halten. Es reicht nicht, dass ein Tier „gesund aussieht“ – es muss auch sozial zufrieden sein.

Das Urteil als Signal für besseren Tierschutz

Dieses Urteil könnte ein Meilenstein für den Tierschutz sein. Es zeigt klar, dass Tiere keine Einzelgänger sind und ihre Bedürfnisse ernst genommen werden müssen. Veterinärämter haben nun eine stärkere rechtliche Grundlage, um gegen Einzelhaltung vorzugehen.

Was bedeutet das für Tierhalter? Wer ein Tier hält, muss sicherstellen, dass es soziale Kontakte hat. Einzelhaltung kann nicht nur zu Strafen führen, sondern ist auch moralisch nicht vertretbar.

Fazit: Dieses Urteil macht Hoffnung! Kein Tier sollte in Einsamkeit leben müssen. 

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