Schwein blickt durch Metallstäbe vor der CO2-Betäubung im deutschen Schlachthof
Mehr als 30 Millionen Schweine erleben in Deutschland jährlich die CO2-Betäubung. Heimliche Aufnahmen aus einem niedersächsischen Schlachthof beschäftigen jetzt die Justiz.
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Der Lärm dringt bis in Saal 1 des Oberlandesgerichts Oldenburg. Trommeln, Sprechchöre, ein Halbkreis aus etwa 120 Menschen vor dem Richard-Wagner-Platz. „Tierleid zu zeigen, ist kein Verbrechen“, skandieren sie an diesem Aprilmorgen. Drinnen, hinter Holztür und Glasfront, beginnt eine Verhandlung, die juristisch eine Berufung ist und gesellschaftlich viel mehr. Es geht um heimlich gedrehte Videos aus einem Schlachthof in Lohne, Niedersachsen. Es geht um Pressefreiheit, um Persönlichkeitsrechte, und es geht um die Frage, ob das in Deutschland am weitesten verbreitete Schweine-Betäubungssystem mit dem Tierschutzgesetz überhaupt vereinbar ist.

Ich lese die Berichterstattung zu diesem Prozess seit Monaten mit. Ehrlich gesagt: Manchmal lege ich mein Handy weg, wenn die Bilder zu nah kommen. Aber genau das ist der Punkt. Genau das ist der Mechanismus, der dieses System so lange am Leben hält. Wir alle schauen weg, weil das Wegschauen eingerichtet ist. Genau dagegen klagen zwei junge Aktivistinnen und ein Verein gerade vor mehreren Gerichten gleichzeitig. Und das Spannende ist: Sie könnten gewinnen.

Innenansicht eines stillgelegten Schlachthofs mit Ketten und Fleischhaken über gefliesten Wänden
Industrielle Schlachtanlagen wie diese sind die Realität hinter dem Wort „Fleischverarbeitung“. (Symbolfoto)

Was am 28. April 2026 in Oldenburg verhandelt wurde

Vor dem Oberlandesgericht Oldenburg trafen sich an diesem Dienstag zwei Welten. Auf der einen Seite Nikolaus Brand, Mitdreißiger, weiße Tommy-Hilfiger-Sneaker, Casual-Anzug, Inhaber des Familienunternehmens Brand Qualitätsfleisch in Lohne. Auf der anderen Seite Anna Schubert, Tierrechtsaktivistin, die sich nachts mit ihrem Mitstreiter Hendrik Haßel Zugang zu seinem Schlachthof verschafft hatte, um Kameras zu installieren. Die Aufnahmen, die der Verein Animal Rights Watch (Ariwa) später veröffentlichte, zeigen, was die wenigsten Menschen je sehen werden: das Innere einer Paternoster-Anlage zur CO2-Betäubung.

Das Landgericht Oldenburg hatte im Sommer 2025 zugunsten des Schlachtbetriebs entschieden und Schubert verurteilt, das Video von der Ariwa-Plattform löschen zu lassen. Begründung: Das Bildmaterial sei illegal beschafft worden. Der Anwalt der Tierindustrie verglich die Verbreitung sogar mit Hehlerei. Beide Seiten gingen in Berufung. Der Vorsitzende Richter Norbert Holtmeyer sprach am Verhandlungstag von „komplexen rechtlichen Fragen und Weichenstellungen“. Eine Aussage stach besonders heraus: „Dass es hier um reine Effekthascherei geht, ist nicht unser Eindruck.“ Das Urteil wird am 26. Mai 2026 verkündet, das letzte Wort wird es voraussichtlich nicht sein.

Wie funktioniert die CO2-Betäubung im Schlachthof?

Die meisten Menschen glauben, ein Schwein werde mit einem Bolzenschuss oder einem Stromschlag betäubt. Stimmt für einen kleinen Teil. Für rund 80 Prozent aller in der EU geschlachteten Schweine aber sieht die Realität anders aus. Das deutsche Standardverfahren funktioniert so:

  • Sechs Stahlkäfige, die wie ein Paternoster im Kreis fahren
  • In jeden Käfig werden bis zu fünf Schweine zusammengetrieben
  • Die Käfige werden in einen dunklen Schacht abgesenkt
  • Im Schacht liegt eine Kohlendioxid-Konzentration von rund 90 Prozent
  • Das CO2 reizt die Schleimhäute, verursacht stechende Schmerzen, Atemnot und Panik
  • Erst nach mehreren Sekunden tritt Bewusstlosigkeit ein

Wer wissen will, was das in Zahlen heißt: Allein im überschaubaren mittelständischen Betrieb in Lohne treten 15.000 Schweine pro Woche diese Reise in die Finsternis an. Hochgerechnet auf Deutschland sprechen Tierschutzorganisationen wie Ariwa von mehr als 30 Millionen Schweinen jährlich. Die Methode ist seit 2009 EU-weit zugelassen, vor allem aus wirtschaftlichen Gründen, weil sie schnell ist und die Tiere in Gruppen betäubt werden können.

Was die EFSA seit 22 Jahren über CO2-Betäubung sagt

Bemerkenswert ist die wissenschaftliche Faktenlage. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat sich bereits 2004 unmissverständlich geäußert. Im damaligen Gutachten heißt es, es sei „unangemessen, ein Tier bei vollem Bewusstsein einer bekannt schädlichen gasförmigen Umgebung auszusetzen, aus der es nicht entkommen kann“. Empfohlen wurde damals schon, die CO2-Betäubung schrittweise einzustellen.

2020 wiederholte die EFSA ihre Position in einem Gutachten mit dem Titel „Wohlergehen von Schweinen beim Schlachten“ und wurde dabei sogar deutlicher. Die Exposition gegenüber CO2 in hohen Konzentrationen sei „äußerst aversiv“ und verursache „Schmerzen, Angst und Atemnot“. Die wissenschaftliche Empfehlung ist seitdem klar: ersetzen durch Verfahren, die nicht mit diesen Belastungen einhergehen. Passiert ist seitdem in der EU-Gesetzgebung praktisch nichts.

Wer sind Anna Schubert und Hendrik Haßel?

Im Frühjahr 2024 stiegen die beiden nachts in den Schlachthof in Lohne ein. Sie installierten versteckte Kameras im Bereich der CO2-Betäubung, kamen Wochen später zurück, um die Aufnahmen zu sichern, und wurden dabei aufgegriffen. Was sie auf den Videos sahen, deckt sich mit den seltenen wissenschaftlichen Aufnahmen, die Forscher unter Laborbedingungen erstellt haben.

Anna Schubert hat in einem Interview mit der taz beschrieben, dass sie selbst in den CO2-Schacht hinabgestiegen sei, um die Kameras zu installieren. Das Erlebnis verfolge sie bis heute. Auch wenn man unterschiedlich darüber denken kann, ob solche Aktionen rechtlich legitim sind, juristisch wird genau das im Oldenburger Verfahren verhandelt. Spannend ist, dass das Ariwa-Video den Namen des Schlachtbetriebs anonymisiert hatte. Es ging offensichtlich nicht um Anprangerung, sondern um Aufklärung über eine alltägliche, legale Praxis. Genau das hat dem Vorsitzenden Richter Holtmeyer in der Verhandlung sichtbar imponiert.

Welche Alternativen zur CO2-Betäubung gibt es?

Die kurze Antwort: mehrere. Die längere Antwort: Sie sind bekannt, sie sind erforscht, und sie scheitern in der Praxis bisher fast immer am Geld.

MethodeWirkprinzipTierschutzbewertungPraxis-Hürde
CO2-BetäubungGasschacht, hohe CO2-KonzentrationEFSA: stark belastendWirtschaftlich etabliert, schnell
ArgonEdelgas, sauerstoffverdrängendStudien: spürbar weniger AbwehrreaktionenTeurer, längere Begasung nötig
StickstoffInertgas, sauerstoffverdrängendStudien: weniger Aversion als CO2Teurer, weniger Schlachtungen pro Minute
ElektrobetäubungStrom durch das GehirnBei korrekter Anwendung schnellTiere müssen einzeln betäubt werden

Im Forschungsprojekt TIGER wurde nachgewiesen, dass Argon und Stickstoff sowie neue Begasungstechnologien den Tierschutz spürbar verbessern. Die Schlachtbranche selbst sieht hier zwar Potenzial, verweist aber auf nötige Praxistests, höhere Kosten und geringere Durchlaufgeschwindigkeit. Die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) sieht das anders: Aus rein wirtschaftlichen Erwägungen Alternativen auszuschließen sei kein „vernünftiger Grund“ im Sinne des deutschen Tierschutzrechts.

Was die Verbandsklage in Niedersachsen verändern könnte

Parallel zum Zivilprozess in Oldenburg läuft eine zweite, möglicherweise weitreichendere Front. Im März 2026 hat der Landestierschutzverband Niedersachsen gemeinsam mit Schubert und Haßel eine Verbandsklage gegen das Veterinäramt Vechta beim Verwaltungsgericht Oldenburg eingereicht. Die Forderung: Das Amt solle die Zulassung der CO2-Betäubung im Schlachthof Brand prüfen und entziehen.

Sollten die Richter*innen der Klage folgen und die CO2-Betäubung als Verstoß gegen Tierschutzgesetze bewerten, hätte das Auswirkungen weit über Lohne hinaus. Anwälte rechnen mit ein bis zwei Jahren bis zum Urteil, andere Verbandsklagen zeigen, dass diese Prognose eher optimistisch ist. Aber juristisch ist genau diese Klage das interessanteste Vehikel, weil sie nicht ein einzelnes Unternehmen, sondern die behördliche Genehmigungspraxis insgesamt angreift.

Politik: Bewegung, aber zaghaft

Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) hat eine verpflichtende Videoüberwachung in Schlachthöfen angekündigt. Die tierpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Zoe Mayer, sieht das als Schritt in die richtige Richtung, kritisiert aber, dass die Aufnahmen nicht öffentlich zugänglich sein sollen. Gerade in vollautomatisierten Bereichen wie der CO2-Betäubung sei eine Veröffentlichung „vollkommen unbedenklich“, so Mayer. Auf EU-Ebene werden Vorschläge zur Überarbeitung der Tierwohl-Verordnung diskutiert. Konkrete Termine: Fehlanzeige.

Der Markt verschiebt sich, ob die Politik will oder nicht

Während Gerichte und Ministerien diskutieren, gehen Konsumentinnen und Konsumenten längst eigene Wege. Statista prognostiziert für den deutschen Markt für Fleischersatzprodukte 2026 ein Absatzwachstum von 8,7 Prozent. Der Pro-Kopf-Verbrauch ist von 440 Gramm im Jahr 2022 auf einen prognostizierten Wert von 760 Gramm 2028 gestiegen. Der globale Markt für pflanzenbasiertes Fleisch könnte von rund 11 Milliarden US-Dollar 2025 auf 58 Milliarden bis 2034 wachsen, mit einer jährlichen Wachstumsrate von etwa 20 Prozent.

Übersetzt heißt das: Der Trend zu pflanzlichen Alternativen ist nicht mehr Subkultur, sondern Mainstream. Wer heute in einen Supermarkt geht, findet zwischen Aufschnitt und Wurst eine ganze Wand pflanzlicher Optionen. Das ist auch deshalb wichtig, weil jede Mahlzeit eine Entscheidung ist. Die Schlachthof-Frage löst sich am Ende nicht im Gerichtssaal, sondern im Einkaufswagen.

Was du jetzt konkret tun kannst

Mir geht es nicht darum, mit erhobenem Zeigefinger zu argumentieren. Wer Fleisch isst, hat Gründe dafür, oft sehr persönliche. Was ich aus den letzten Wochen Recherche aber mitnehme, sind ein paar sehr handfeste Punkte, die jeder für sich einsortieren kann:

  1. Information aushalten. Wenn dich das Thema bewegt, dann schau die Ariwa-Aufnahmen einmal an, die noch frei zugänglich sind. Bewusste Entscheidungen brauchen Wissen.
  2. Labels lesen lernen. Die Haltungsstufen 1 bis 4 sagen nichts über die Betäubungsmethode aus. Auch „Bio-Fleisch“ wird in vielen Fällen mit CO2 betäubt.
  3. Pflanzliche Alternativen testen. Der Markt ist 2026 ein anderer als noch 2020. Geschmack, Textur und Preis sind in vielen Kategorien konkurrenzfähig.
  4. Politische Stimme nutzen. Petitionen, Briefe an Abgeordnete, Wahlentscheidungen. Tierschutz ist Grundgesetz, seit 2002.
  5. Tierschutzorganisationen unterstützen. Ohne investigative Recherchen wie die von Animal Rights Watch wüssten wir nichts.

FAQ: Die wichtigsten Fragen zur CO2-Betäubung

Wie viele Schweine werden in Deutschland mit CO2 betäubt?

Etwa 80 Prozent der in Deutschland geschlachteten Schweine werden mit Kohlendioxid betäubt. Hochgerechnet sind das mehr als 30 Millionen Tiere pro Jahr. In rund 90 Prozent aller großen Schlachtbetriebe wird das Verfahren angewandt.

Ist die CO2-Betäubung in der EU erlaubt?

Ja, die Methode ist nach der EU-Verordnung 1099/2009 zum Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung zugelassen. Die Zulassung erfolgte trotz tierschutzrechtlicher Bedenken im EFSA-Gutachten von 2004 und steht aktuell auf europäischer Ebene auf dem Prüfstand.

Warum ist die CO2-Betäubung so umstritten?

Hohe Kohlendioxid-Konzentrationen verursachen bei Schweinen Schmerzen an den Schleimhäuten, Atemnot und Panik. Wissenschaftliche Gutachten der EFSA bezeichnen das Verfahren als „äußerst aversiv“. Der Bewusstseinsverlust tritt nicht sofort ein, sodass die Tiere die Belastung mehrere Sekunden bewusst erleben.

Welche Alternativen zur CO2-Betäubung gibt es?

Drei Hauptalternativen sind in der Diskussion: Argon, Stickstoff und Elektrobetäubung. Argon und Stickstoff verdrängen Sauerstoff, ohne die Schleimhäute zu reizen. Studien zeigen weniger Abwehrreaktionen. Die Elektrobetäubung ist schnell, erfordert aber Einzelbetäubung, was sie für Großbetriebe wirtschaftlich unattraktiv macht.

Was passiert nach dem Urteil am 26. Mai 2026?

Das Oberlandesgericht Oldenburg verkündet sein Urteil zum Berufungsverfahren um die Schlachthof-Videos. Beobachter rechnen damit, dass die unterlegene Seite den Bundesgerichtshof oder das Bundesverfassungsgericht anrufen wird. Parallel läuft die Verbandsklage in Niedersachsen, deren Urteil frühestens 2027 erwartet wird.

Sind heimliche Aufnahmen aus Schlachthöfen legal?

Das ist juristisch genau die Frage, die im Oldenburger Prozess verhandelt wird. Die Aufnahmen wurden durch Hausfriedensbruch erlangt. Ob ihre Veröffentlichung im Sinne der Pressefreiheit und zur Aufklärung der Öffentlichkeit dennoch zulässig ist, müssen die Gerichte entscheiden. Auf Instagram durften die Videos laut Landgericht Oldenburg im ersten Verfahren weiterhin geteilt werden.

Wie kann ich als Verbraucher etwas verändern?

Drei Hebel sind direkt nutzbar: Konsumverhalten anpassen, etwa durch pflanzliche Alternativen oder bewusste Reduktion. Tierschutzorganisationen unterstützen, finanziell oder als Mitglied. Politische Stimme nutzen, indem man Petitionen unterzeichnet oder Abgeordnete kontaktiert.

Mein persönliches Fazit

Wenn ich diesen Artikel zu Ende schreibe, sitze ich mit einem Espresso am Schreibtisch und denke darüber nach, wie unfassbar schnell sich die Dinge verändern, wenn jemand den Mut hat, eine Kamera dort aufzustellen, wo niemand eine Kamera will. Die EFSA hat 2004 gewarnt. 2020 noch deutlicher. Passiert ist auf Verordnungsebene fast nichts. Und dann kommen zwei Mittzwanziger, klettern in einen CO2-Schacht und ändern die öffentliche Wahrnehmung in wenigen Monaten.

Mich beeindruckt das. Nicht, weil ich Romantik um Aktivismus mache, sondern weil hier mit Belegen, mit Wissenschaft, mit Anwälten und mit einer ruhigen, klaren Sprache gearbeitet wird. Das Bild, das mir hängen bleibt, ist nicht das aus dem Schacht. Es ist der Moment in der Verhandlung, als Anna Schubert lächelnd auf Nikolaus Brand zugeht und ihm die Hand reicht. Sie streiten in der Sache, aber sie greifen einander nicht persönlich an. Genau diese Haltung wünsche ich mir in der gesamten Tierschutzdebatte.

Und ja, ich finde es richtig, dass diese Aufnahmen gemacht wurden. Auch wenn ich weiß, dass über die Frage, ob der Zweck die Mittel heiligt, juristisch und ethisch gestritten werden kann und sollte. Was ich aber nicht akzeptiere, ist die Logik, dass die Sichtbarmachung das eigentliche Problem sei und nicht das Leid. Genau diesen Reflex zeigt die Branche aktuell, und genau diesen Reflex müssen wir als Gesellschaft ernsthaft hinterfragen.

Am 26. Mai werden wir ein bisschen klüger sein. Bis dahin liegt die Entscheidung wie immer auch bei uns: an der Kasse, am Tisch, im Gespräch. Wow-Momente entstehen nicht im Gerichtssaal. Sie entstehen jedes Mal, wenn jemand sagt: „Eigentlich brauche ich das Schnitzel nicht.“

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