EUGH Urteil vegane Burger, Wurst und Steak - Kennzeichnung - plantbased
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Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sorgt für große Erleichterung in der veganen Community: Begriffe wie „Wurst“, „Schnitzel“ oder „Steak“ dürfen weiterhin für Fleischersatzprodukte verwendet werden. Dieser Richterspruch ist nicht nur ein Sieg für Hersteller von veganen Produkten, sondern auch für Konsument*innen, die klare und bekannte Produktnamen bevorzugen. Aber warum genau wurde dieses Urteil gefällt und was bedeutet es für die Zukunft des veganen Marktes? Wir klären auf!

Hintergrund: Frankreichs Versuch, Veggie-Namen zu verbieten

Die französische Regierung wollte pflanzliche Produkte nicht mehr als „Wurst“ oder „Burger“ bezeichnen lassen. Das bedeutete, dass viele beliebte Fleischersatzprodukte, wie etwa vegane „Schnitzel“ oder „Steaks“, andere Namen hätten finden müssen. Begriffe, die klarstellen, dass die Produkte pflanzlich sind, wie „vegan“ oder „aus Soja„, hätten dabei auch nichts genutzt. Dieses Verbot sorgte für viel Frust bei Herstellern, die der Meinung waren, dass Konsument*innen klug genug seien, um zu verstehen, dass eine vegane Wurst kein Fleisch enthält.

Das EuGH-Urteil: Ein klares Statement für den veganen Markt

Der Europäische Gerichtshof entschied nun, dass ein Mitgliedstaat nicht pauschal verbieten kann, dass vegane Produkte Fleischbegriffe verwenden. Begriffe wie „Wurst“ oder „Burger“ haben nämlich keine spezifische, gesetzlich geschützte Definition. Wenn also ein Produkt als „pflanzliche Wurst“ gekennzeichnet ist, gibt es keine rechtliche Grundlage, diesen Begriff zu verbieten.

Laut dem EuGH sind die aktuellen EU-Vorschriften zum Schutz der Verbraucherinnen ausreichend. Das heißt: Solange auf der Verpackung klar steht, dass es sich um ein veganes Produkt handelt, besteht keine Gefahr, dass Verbraucherinnen getäuscht werden. Die Entscheidung ist also ein klares Signal dafür, dass Verbraucher*innen in der Lage sind, bewusste Entscheidungen zu treffen, ohne von Begriffen verwirrt zu werden.

Vegane Produke im Supermarkt Regal

Fleischersatz bleibt einfach verständlich

Für die Konsument*innen ist das Urteil eine echte Erleichterung. Niemand muss plötzlich verwirrende, komplizierte Namen für seine liebgewonnenen Produkte lernen. Stell dir vor, dein Lieblings-Burger hätte plötzlich einen völlig neuen, kreativen Namen, nur weil er keine tierischen Inhaltsstoffe enthält. Genau das wollte der EuGH verhindern – und zwar mit Erfolg.

Fleischersatzprodukte können also weiterhin unter Bezeichnungen verkauft werden, die wir alle kennen und lieben. Das ist nicht nur praktisch, sondern auch ein wichtiger Schritt für die Harmonisierung des Marktes. Schließlich macht es keinen Sinn, dass ein veganes „Steak“ in einem EU-Land anders heißen muss als in einem anderen. Der EuGH hat hier für Einheitlichkeit und weniger Verwirrung gesorgt.

Veganer Fleischeratz, vegane Burger, vegane Würste auf einem Tisch

Warum die Fleischlobby verloren hat

Ein großer Faktor hinter den Verbotsversuchen war die Fleischlobby, die argumentierte, dass Verbraucherinnen durch die Nutzung von Fleischbegriffen für pflanzliche Produkte verwirrt werden könnten. Doch die Richter des EuGH sahen das anders: Die Konsumentinnen seien durchaus in der Lage, zu verstehen, was sie kaufen. Besonders dann, wenn auf der Verpackung klar steht, dass es sich um ein veganes Produkt handelt.

Für die Fleischindustrie ist das Urteil sicherlich ein Rückschlag. Doch für den wachsenden Markt der veganen und vegetarischen Produkte bedeutet es eine wichtige Unterstützung. Diese Produkte können weiterhin Begriffe verwenden, die den Konsument*innen vertraut sind – was die Akzeptanz und den Absatz steigern dürfte.

Was bedeutet das Urteil für die Zukunft?

Das Urteil zeigt, dass der vegane Markt in Europa weiter auf dem Vormarsch ist. Verbraucher*innen setzen immer mehr auf pflanzliche Alternativen, und die Entscheidung des EuGH unterstützt diesen Trend. Indem es klare, verständliche Produktnamen erlaubt, fördert das Urteil die Transparenz und Zugänglichkeit von Fleischersatzprodukten.

Das ist nicht nur ein wichtiger Schritt für mehr Klarheit im Supermarktregal, sondern auch für die weitere Entwicklung des Marktes. Unternehmen können sich jetzt darauf konzentrieren, ihre veganen Produkte weiterzuentwickeln, anstatt sich mit rechtlichen Hürden zu beschäftigen. Das bedeutet für uns alle: mehr Auswahl, mehr Geschmack und weniger Verwirrung!

Fazit: Ein Sieg für die vegane Community

Der Europäische Gerichtshof hat mit seiner Entscheidung ein klares Zeichen gesetzt: Vegane Produkte dürfen auch weiterhin als „Wurst“, „Schnitzel“ oder „Steak“ bezeichnet werden. Das macht den Einkauf einfacher, fördert die Marktübersicht und unterstützt den Trend zu mehr pflanzlichen Alternativen. Für die vegane Community und alle, die auf Fleischersatzprodukte setzen, sind das gute Nachrichten – ein echter Grund zur Freude!

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