Politik & Wirtschaft

Pelzverbot Schweiz: Parlament verbietet Import und Handel von Qualpelz

Der Schweizer Ständerat hat den Gegenvorschlag zur Pelz-Initiative mit 43 zu 1 Stimmen angenommen.

Fuchs hinter dem Drahtgitter eines Käfigs auf einer Pelzfarm
Fuchs auf einer Pelzfarm in Polen, 2022. Foto: © VIER PFOTEN / Georg Mayer

Die Schweiz verbietet den Import von und den Handel mit tierquälerisch erzeugten Pelzen. Das Parlament hat die Änderung des Tierschutzgesetzes am 2. Oktober 2026 in der Schlussabstimmung verabschiedet. Damit wird ein Verbot, das der Bundesrat bisher nur per Verordnung erlassen hatte, zum Gesetz. Tierschutzorganisationen sprechen von einem Meilenstein. Pelz bleibt in der Schweiz trotzdem erlaubt, solange er nachweislich nicht aus Qualhaltung stammt.

Werbe-Hinweis: Dieser Artikel enthält Affiliate-Links. Kaufst du über einen dieser Links, erhalten wir eine kleine Provision. Für dich ändert sich am Preis nichts. So finanzieren wir die Redaktion und bleiben unabhängig. Danke für deinen Support. Als Amazon-Partner verdienen wir an qualifizierten Käufen.

Das Pelzverbot auf einen Blick

  • Was: Verbot von Einfuhr, Durchfuhr und Handel mit Pelzen und Pelzprodukten aus tierquälerischer Erzeugung, verankert im Tierschutzgesetz
  • Beschluss: Schlussabstimmung am 2. Oktober 2026, im Nationalrat mit 139 zu 52 Stimmen bei 5 Enthaltungen
  • Wer prüft: Händler müssen eine nicht tierquälerische Herkunft nachweisen, zertifiziert wird über ein Programm des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), nicht über Siegel der Pelzbranche
  • Ausnahmen: Pelz für den Eigengebrauch im Reiseverkehr bleibt erlaubt, Erbstücke dürfen eingeführt, aber nicht verkauft werden
  • Die Initiative: Das Komitee der Pelz-Initiative hat angekündigt, sie bei einem griffigen Gegenvorschlag zurückzuziehen
Inhalt9 Kapitel
  1. 01Was das Parlament beschlossen hat
  2. 02Was genau verboten wird
  3. 03Der Streit um die Zertifikate
  4. 04Warum die Deklarationspflicht nicht gereicht hat
  5. 05Was die Tierschutzorganisationen sagen
  6. 06Und die EU?
  7. 07Tierethische Einordnung
  8. 08Was du jetzt tun kannst
  9. 09Häufige Fragen

Was das Parlament beschlossen hat.

Auslöser war die Volksinitiative „Ja zum Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte“, kurz Pelz-Initiative. Sie kam im Dezember 2023 mit über 113.000 Unterschriften zustande. Getragen wird sie von VIER PFOTEN, der Stiftung Tier im Recht, dem Schweizer Tierschutz STS, dem Zürcher Tierschutz, Sentience und Animal Rights Switzerland.

Der Bundesrat lehnte die Initiative ab, weil ein Importverbot in der Verfassung aus seiner Sicht mit den Verpflichtungen gegenüber der Welthandelsorganisation und der EU kollidiert. Stattdessen legte er im Mai 2025 einen indirekten Gegenvorschlag vor, der in einem Punkt sogar weiter geht als die Initiative: Er verbietet zusätzlich den Handel im Inland. Damit kann der Staat auch im Modegeschäft und im Onlinehandel kontrollieren, an der Grenze sowieso.

Der Nationalrat stimmte dem Gegenvorschlag im September 2025 mit 183 zu 9 Stimmen zu, der Ständerat am 15. September 2026 mit 43 zu 1. Nach der Bereinigung zweier kleiner Differenzen folgte am 2. Oktober die Schlussabstimmung. Im Nationalrat fiel sie mit 139 Ja, 52 Nein und 5 Enthaltungen aus. Den Bundesbeschluss, der Volk und Ständen die Ablehnung der Initiative empfiehlt, nahm der Nationalrat mit 156 zu 33 Stimmen an.

Was genau verboten wird.

Verboten sind Pelze und Pelzprodukte, die mit tierquälerischen Methoden erzeugt wurden. Als Maßstab dienen die Tierwohl-Leitprinzipien der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH). Nicht tierquälerisch ist laut Bundesrat unter anderem eine Haltung, die arttypisches Verhalten ermöglicht und den Tieren keine Schmerzen, Verletzungen und kein Leid zufügt. Wer Pelz verkaufen will, muss also künftig nachweisen, woher er stammt und wie er gewonnen wurde.

  • Nachweispflicht: Pelzfachgeschäfte, Modegeschäfte und Onlineanbieter müssen die Herstellungsmethode abklären und belegen.
  • Kontrollen: Der Bund prüft an der Grenze, die Kantone im Handel.
  • Sanktionen: Unerlaubt importierte oder verkaufte Pelze werden beschlagnahmt und eingezogen, Verstöße strafrechtlich verfolgt.
  • Ausnahmen: Pelz für den eigenen Gebrauch im Reiseverkehr bleibt erlaubt. Erbstücke dürfen eingeführt, aber nicht verkauft werden.

Auf Verordnungsebene gilt das Importverbot schon seit dem 1. Juli 2025, mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren. Das neue Gesetz macht daraus einen dauerhaften Standard, den der Bundesrat nicht einfach wieder ändern kann. Wann die Gesetzesänderung in Kraft tritt, legt der Bundesrat fest. Vorher läuft die übliche Referendumsfrist von 100 Tagen.

Der Streit um die Zertifikate.

Dass verboten wird, war im Parlament kaum umstritten. Gestritten wurde darüber, wer festlegt, was als Qualpelz gilt. Die Kommissionen beider Kammern wollten Ausnahmen für Pelze ermöglichen, die nach internationalen Systemen zertifiziert sind, beziehungsweise die Anerkennung externer Zertifizierer an die Schweizerische Akkreditierungsstelle geben. Das Problem: Die einzigen bestehenden Zertifizierungssysteme für Pelz stammen von der Pelzindustrie selbst.

„Die Pelzindustrie kann selber definieren, was Tierquälerei ist und was nicht. Wie absurd ist das?“, fragte die SP-Nationalrätin Gabriela Suter in der Debatte. Beide Räte folgten am Ende dem Bundesrat. Zertifiziert wird über ein Programm des BLV.

Weißer Polarfuchs sitzt in einem Käfig aus Maschendraht auf einer Pelzfarm
Polarfuchs auf einer Pelzfarm in Finnland. Foto: © VIER PFOTEN

Warum die Deklarationspflicht nicht gereicht hat.

Seit 2013 müssen Schweizer Geschäfte Echtpelz kennzeichnen: Tierart, Herkunftsland und Gewinnungsart, etwa Käfighaltung mit Gitterböden. Das hat wenig gebracht. Das BLV beanstandet nach eigenen Angaben jedes Jahr über 70 Prozent der überprüften Produkte. Der Bundesrat schreibt in seiner Botschaft, dass Geschäfte die Deklarationspflicht flächendeckend missachtet haben, trotz Verwarnungen und Strafverfahren.

Ein Etikett, das kaum jemand korrekt ausfüllt, verändert am Regal wenig. Deshalb setzt der Bund jetzt auf ein Verbot mit Nachweispflicht. Nadja Brodmann vom Zürcher Tierschutz sagte dem Tages-Anzeiger sinngemäß, dass Deklaration und Freiwilligkeit nicht ausgereicht hätten.

Einmal pro Woche das Beste aus dem Magazin

Neue Tests, Rezepte und echte Recherchen, dazu die Rabattcodes unserer Partner. Kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Was die Tierschutzorganisationen sagen.

„Tierquälerei darf kein Geschäftsmodell sein“, sagt Katja Schönenberger, Geschäftsleiterin von VIER PFOTEN Schweiz. Andreas Rüttimann von der Stiftung Tier im Recht spricht von einem dauerhaften gesetzlichen Tierschutzstandard. Und Marco Mettler, Geschäftsführer des Schweizer Tierschutz STS, betont, dass Tierschutz nicht an der Landesgrenze endet.

Nach Angaben der Organisationen ist die Schweiz damit das erste Land mit einem gesetzlichen Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelze. Israel hatte 2021 als erstes Land den Verkauf von Pelz für Modezwecke weitgehend verboten. Rückhalt in der Bevölkerung gibt es offenbar: Laut einer von VIER PFOTEN zitierten Umfrage von gfs-zürich unterstützen 94 Prozent der Schweizer Stimmberechtigten ein Importverbot.

Und die EU?.

In der EU sind Pelzfarmen in vielen Ländern bereits verboten, ein EU-weites Verbot gibt es aber nicht. Die Europäische Bürgerinitiative „Fur Free Europe“ hat 2023 über 1,5 Millionen Unterschriften gesammelt. Die EU-Kommission ließ daraufhin die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ein Gutachten zum Tierwohl in Pelzfarmen erstellen, das 2025 erschienen ist. Eine Entscheidung der Kommission steht noch aus. Mehr dazu, und warum Nerzfarmen auch ein Seuchenrisiko sind, liest du in unserem Artikel zu Vogelgrippe auf einer Nerzfarm und dem Pelzverbot in der EU.

Deutschland hat seit 2019 keine aktiven Pelzfarmen mehr, ein ausdrückliches Verbot für Farmen oder den Import gibt es aber nicht. Echtpelz wird hier weiterhin verkauft, oft als Kapuzenbesatz oder Bommel.

Tierethische Einordnung.

Pelz ist das Feld, auf dem die Tierindustrie am wenigsten Argumente hat. Es geht um Nerze, Füchse und Marderhunde, die meist in Drahtkäfigen leben und für ein Kleidungsstück getötet werden, das sich durch jedes andere Material ersetzen lässt. Genau deshalb findet sich hier eine breite politische Mehrheit, die es bei Fleisch, Milch oder Eiern so nicht gibt.

Trotzdem zieht das neue Gesetz die Grenze bei der Haltungsmethode und nicht beim Tier. Pelz bleibt legal, wenn er nachweislich ohne die definierten Quälereien entstanden ist. Das ist Tierschutz, kein Tierrecht. Auch ein zertifizierter Fuchs wurde getötet, damit jemand seinen Pelz tragen kann. Ob es überhaupt Pelzfarmen gibt, die die Kriterien erfüllen, wird sich erst zeigen, wenn das BLV-Programm läuft. Gut möglich, dass das Verbot in der Praxis einem fast vollständigen Aus für Pelz im Schweizer Handel nahekommt. Das Signal dahinter ist trotzdem klar: Rechtfertigen muss sich inzwischen der Verkauf von Pelz.

Was du jetzt tun kannst.

Bis das Gesetz greift, landet weiterhin Echtpelz in Schweizer Läden, und auch in Deutschland und Österreich ist er ganz legal im Handel. Echtpelz ist oft günstiger, als man denkt, und steckt in Kapuzenrändern, Bommelmützen und Schlüsselanhängern. Ein paar Tipps:

  • Etikett lesen: Die EU-Textilkennzeichnung verlangt den Hinweis „Enthält nichttextile Teile tierischen Ursprungs“. Steht das drauf, ist Vorsicht angesagt.
  • Haare prüfen: Bei Echtpelz sitzen die Haare auf Leder. Bei Kunstpelz sieht man beim Auseinanderziehen ein Stoffgewebe.
  • Pelzfreie Marken wählen: Viele Marken verzichten komplett auf Echtpelz. Eine Auswahl an veganen Winterjacken findest du zum Beispiel bei Amazon.

Häufige Fragen.

Ist Pelz in der Schweiz jetzt komplett verboten?

Nein. Verboten sind Einfuhr, Durchfuhr und Handel von Pelzen aus tierquälerischer Erzeugung. Pelz, der nachweislich ohne solche Methoden gewonnen wurde, bleibt erlaubt. Welche Pelze das sind, legt ein Zertifizierungsprogramm des BLV fest.

Ab wann gilt das Pelzverbot in der Schweiz?

Ein Importverbot per Verordnung gilt seit dem 1. Juli 2025 mit zwei Jahren Übergangsfrist. Die Gesetzesänderung tritt nach Ablauf der Referendumsfrist zu einem Datum in Kraft, das der Bundesrat festlegt.

Darf ich meinen Pelzmantel in die Schweiz mitnehmen?

Ja. Pelz für den eigenen Gebrauch im Reiseverkehr bleibt erlaubt. Erbstücke dürfen eingeführt, aber nicht verkauft werden.

Kommt die Pelz-Initiative noch an die Urne?

Wahrscheinlich nicht. Das Initiativkomitee hat angekündigt, die Initiative zurückzuziehen, wenn das Parlament einen griffigen Gegenvorschlag beschließt. Der formelle Rückzug stand bei Redaktionsschluss noch aus.

Gibt es in Deutschland ein Pelzverbot?

Nein. In Deutschland gibt es seit 2019 keine aktiven Pelzfarmen mehr, Import und Verkauf von Echtpelz sind aber weiterhin erlaubt.

Quellen ●

Geschäft 25.059 und Abstimmungsdaten des Nationalrats auf parlament.ch, inklusive Medienmitteilung des Bundesrats vom 28. Mai 2025 und SDA-Berichten zu den Debatten. Informationen des BLV zur Pelzdeklaration. Gemeinsame Medienmitteilung der Tierschutzorganisationen vom 2. Oktober 2026. Tages-Anzeiger vom 2. Oktober 2026. Zur EU: Europäische Bürgerinitiative. Fotos: © VIER PFOTEN (Titelbild: Georg Mayer), zur Verfügung gestellt für die Berichterstattung über die Medienmitteilung. Der Link zu Amazon ist ein Affiliate-Link, als Amazon-Partner verdienen wir an qualifizierten Käufen. Dieser Artikel ist keine Kooperation.

Du willst unsere Meldungen in den Google-Top-Stories weiter oben sehen? Füge This Is Vegan bei Google als bevorzugte Quelle hinzu.