Beyond Meat muss 15,4 Millionen US-Dollar an Vegadelphia zahlen, einen kleinen Hersteller pflanzlicher Fleischalternativen aus Philadelphia. Das hat ein US-Bundesgericht am 18. September festgelegt. Der Grund sind drei Wörter: „Plant-Based Great Taste“. Vegadelphia hält seit 2015 die Marke „Where Great Taste Is Plant-Based“, und Beyond hat die Kombination trotzdem jahrelang beworben.
Das Pikante daran: Kläger und Beklagter stehen auf derselben Seite des Kühlregals. Ein Kleiner aus der Plant-based-Szene gewinnt gegen den bekanntesten Namen der Branche.
Inhalt5 Kapitel
Worum es in dem Verfahren ging.
Sonate Corporation, die Firma hinter der Marke Vegadelphia, hat im April 2022 geklagt. Beklagt waren Beyond Meat und Dunkin’. Die Kaffeehauskette hatte ihr Frühstückssandwich mit Beyond-Wurst national mit dem Spruch „Great Taste, Plant-Based“ beworben. Beyond selbst nutzte seit 2019 die umgedrehte Variante „Plant-Based Great Taste“.
Dunkin’ hat sich rund ein Jahr vor dem Prozess per Vergleich aus dem Verfahren verabschiedet. Beyond blieb und verlor. Im November 2025 befand eine Jury in Boston: Markenverletzung, und die Verteidigung, man habe die Wörter nur beschreibend benutzt, greift nicht.
Zwei Details machen das Urteil nachvollziehbar. Beyond hatte „Plant-Based Great Taste“ beim US-Markenamt selbst als Marke angemeldet, und das Amt hat die Anmeldung wegen Verwechslungsgefahr mit Vegadelphias Marke abgelehnt. Außerdem lag Beyond laut Klägerseite seit Mai 2020 eine Abmahnung vor. Geworben wurde danach weiter.

Warum aus 38,9 Millionen jetzt 15,4 wurden.
Die Jury hatte ursprünglich 38,9 Millionen Dollar zugesprochen: 23,5 Millionen Schadenersatz und 15,4 Millionen Gewinnabschöpfung, also den Teil von Beyonds Gewinn, der auf die Verletzung zurückgeht.
Richterin Indira Talwani hat den Schadenersatz jetzt auf 37.500 Dollar zusammengestrichen. Belegt sei nur ein entgangener Gewinn in dieser Höhe aus Vegadelphias laufendem Geschäft. Der große Rest bezog sich auf eine geplante Expansion namens „Vegadelphia 2.0“, die nie kam. Dafür gab es laut Gericht weder einen unterschriebenen Vertrag noch ein marktreifes Produkt oder einen Marketingplan. Dass Beyonds Werbung diese Pläne zerstört hat, hielt Talwani für nicht beweisbar.
Die Gewinnabschöpfung von 15,4 Millionen hat sie bestätigt. Vegadelphias Anträge auf Zinsen für die Zeit vor dem Urteil und auf eine höhere Abschöpfung lehnte sie ab. Macht zusammen 15.437.500 Dollar. So steht es in der Pflichtmitteilung, die Beyond am 22. September bei der US-Börsenaufsicht eingereicht hat. Rechtskräftig ist das noch nicht: Beide Seiten können weitere Anträge stellen oder in Berufung gehen.
Wem gehört „plant-based“?.
Niemandem. Deshalb ist der Fall so lehrreich.
„Plant-based“ und „great taste“ sind für sich genommen Allerweltswörter. Jede Marke darf ihr Produkt pflanzlich nennen und behaupten, es schmecke großartig. Geschützt war die konkrete Kombination, ein Werbeversprechen, das Vegadelphia als Erstes angemeldet hatte, eingetragen im März 2015. Beyond hat fast wortgleich den Slogan eines Mitbewerbers übernommen, der dasselbe verkauft: Fleischersatz. Mit einer bloßen Produktbeschreibung hatte das wenig zu tun.
Wer den EU-Streit um vegane Produktnamen verfolgt, erkennt das Muster wieder, nur mit vertauschten Rollen. In Brüssel versucht die Agrarlobby per Gesetz, Wörter wie „Steak“ oder „Schnitzel“ für Fleisch zu reservieren (den Stand haben wir in unserem Artikel zum Veggie-Burger-Verbot aufgeschrieben). Beyond Meat war dabei übrigens auf der richtigen Seite: Der Konzern gehörte zu den Klägern, als der Europäische Gerichtshof 2024 Frankreichs nationales Verbot von Fleischbezeichnungen für pflanzliche Produkte kippte. Wer für freie Sprache in den Regalen kämpft, sollte sich eben keine fremden Slogans ausleihen.
Auch im deutschsprachigen Raum wird um Wörter gestritten. Die Schweiz hat vegane „Salami“ und veganen „Schinken“ per Bundesgericht verboten, in Schleswig durfte ein „Likör ohne Ei“ dagegen so heißen. Der Beyond-Fall ist anders gelagert. Hier geht es um Marken zwischen zwei Firmen, der Gesetzgeber spielt keine Rolle.

Was die Summe für Beyond bedeutet.
15,4 Millionen Dollar klingen nach einem Betrag, den ein börsennotierter Konzern aus der Portokasse zahlt. Bei Beyond ist das nicht so. Das Unternehmen hatte Ende Juni 186,1 Millionen Dollar an flüssigen Mitteln, dem standen 323,8 Millionen Schulden gegenüber. Der Umsatz lag im zweiten Quartal bei 68,8 Millionen, 8,2 Prozent weniger als im Vorjahr. Das Urteil frisst also grob ein Zwölftel der Kasse.
Den vermeintlichen Quartalsgewinn von 16,4 Millionen haben wir schon im August auseinandergenommen: Er stammt aus einem buchhalterischen Einmaleffekt beim Schuldentausch, das eigentliche Geschäft schrumpft weiter. Für das dritte Quartal erwartet Beyond 60 bis 65 Millionen Dollar Umsatz. Seit März tritt die Firma als „Beyond The Plant Protein Company“ auf, heißt offiziell aber weiter Beyond Meat, Inc.
Die Aktie verlor am 23. September rund zwölf Prozent. Das allein dem Urteil zuzuschreiben, wäre zu einfach. Am selben Tag wurde bekannt, dass Beyond weitere Anleihen in neue Aktien getauscht hat, und auch die schwachen Zahlen drücken seit Monaten auf den Kurs.
Und was heißt das für dich?.
Im Supermarkt ändert sich erst mal nichts. Beyond-Produkte bleiben im Regal, das Urteil betrifft einen US-Werbespruch.
Interessanter ist die Frage, die der Fall aufwirft. Vegadelphia verkauft seit 2004 pflanzlichen Fleischersatz, vom „Veggie Lean Beef“ bis zu veganen Crab Cakes, lange bevor Beyond an der Börse war. Das Label hat sich seinen Slogan gesichert, bevor „plant-based“ ein Marketingbegriff für Konzernkampagnen wurde, und musste sich die Anerkennung dafür vor Gericht holen. Solche Geschichten gibt es auch bei uns: kleine, unabhängige Hersteller, die eine Kategorie aufgebaut haben, bevor Großkonzerne einstiegen. Wenn du wissen willst, wem deine Lieblingsmarke gehört und welche Alternativen unabhängig geblieben sind, hilft dir unsere Übersicht unabhängiger Tofu-Marken.
Und Beyond? Der Konzern hat das Segment groß gemacht, keine Frage. Dass er dafür ausgerechnet die Worte eines Plant-based-Pioniers gebraucht hat, und zwar weiter, als das Markenamt schon Nein gesagt hatte, passt allerdings schlecht zum Image der Guten.
Wie wir recherchiert haben
Grundlage ist die Pflichtmitteilung (Form 8-K) von Beyond Meat an die US-Börsenaufsicht SEC vom 22.09.2026 zur Entscheidung vom 18.09.2026 im Verfahren Sonate Corporation d/b/a Vegadelphia Foods gegen Beyond Meat. Die Begründung der Richterin und den Gerichtsort Boston haben wir aus der Fachpresse übernommen (Just Food, 24.09.2026; Bloomberg Law, 24.11.2025), den Gerichtsbeschluss selbst konnten wir nicht einsehen. Die Angaben zur abgelehnten Markenanmeldung, zur Abmahnung 2020 und zu den Werbekosten stammen aus Kanzleiberichten, zum Teil von der Klägerseite, die damit Partei ist. Die Unternehmenszahlen stammen aus Beyonds Quartalsmitteilung vom 05.08.2026, die Kursentwicklung aus Börsenberichten vom 23.09.2026. Das EuGH-Urteil ist C-438/23 vom 04.10.2024. Offen ist, ob Beyond oder Vegadelphia in Berufung gehen.
Beyond Meat, Dunkin’ und Vegadelphia sind Marken ihrer jeweiligen Inhaber. Die Nennung dient der Berichterstattung.
