Veggie-Burger-Verbot, Runde drei: EU-Parlament verhandelt die Namen pflanzlicher Produkte neu

Gut eine Woche ist der mühsam verhandelte EU-Kompromiss zu Namen pflanzlicher Produkte in Kraft, da sägen die ersten Abgeordneten schon wieder daran. Das Europäische Parlament debattiert erneut über ein Verbot der Begriffe Burger, Wurst und Nuggets für pflanzliche Produkte, zum dritten Mal in sechs Jahren.
Worum geht es?
Abgeordnete von EPP, Patriots for Europe und ECR haben im Rahmen der laufenden Überarbeitung der Verordnung über die Gemeinsame Marktorganisation (GMO) Änderungsanträge eingebracht, die Format-Bezeichnungen wie Burger, Wurst und Nuggets für pflanzliche Produkte verbieten würden. Der erst am 19. August in Kraft getretene Kompromiss, der genau diese Namen ausdrücklich erlaubt, stünde damit wieder zur Disposition.
Zeitplan: Der Agrarausschuss debattiert die Anträge am 2. September, die Abstimmung im Ausschuss ist für Dezember angesetzt, das Plenum entscheidet im kommenden Jahr.
Was eigentlich schon entschieden war

Im Juni hatte das EU-Parlament einen Kompromiss beschlossen: 31 tierartbezogene Begriffe wie Hähnchen, Rind oder Speck bleiben Produkten tierischen Ursprungs vorbehalten, Format-Bezeichnungen wie Burger, Wurst und Nuggets dürfen pflanzliche Produkte dagegen weiter tragen. Diese Regelung ist am 19. August in Kraft getreten, keine zwei Wochen vor der neuen Debatte.
Die jetzt eingebrachten Änderungsanträge würden die Verbotsliste deutlich ausweiten. Neben Hamburger, Wurst und Nuggets stehen auch Begriffe darauf, die bisher gar nicht diskutiert wurden. Und erstmals werden blended Proteine ausdrücklich adressiert, also Hybridprodukte aus tierischen und pflanzlichen Anteilen, an denen gerade viele große Fleischkonzerne selbst arbeiten.
Abgeordnete von S&D, Grünen/EFA und Linken halten dagegen: Sie schlagen vor, die Verbotsliste komplett zu streichen oder ihre Umsetzung technisch zu entschärfen.
„Einkaufsliste für das Sommergrillfest der Fleischlobby”

Die European Alliance for Plant-based Foods (EAPF) sieht die Anträge im Widerspruch zum EU-Protein-Aktionsplan, den die Kommission am 7. Juli vorgelegt hat, um die heimische Proteinproduktion zu stärken und Importabhängigkeit zu senken. EAPF-Generalsekretär Thomas Schobesberger findet dafür deutliche Worte:
„Diese Vorschläge sehen eher aus wie eine Einkaufsliste für das Sommergrillfest der Fleischlobby als wie ein Gesetzestext.”
Thomas Schobesberger, Generalsekretär der EAPF
Das wiederholte Aufschnüren bereits getroffener Einigungen schwäche zudem die Position des Parlaments als Mitgesetzgeber, so Schobesberger.
NoConfusion-Koalition: 600 Unternehmen aus 22 Ländern dagegen
Auch die von der European Vegetarian Union (EVU) und WePlanet koordinierte NoConfusion-Koalition, die nach eigenen Angaben über 600 Unternehmen, Handelsketten und Organisationen aus 22 EU-Ländern vertritt, lehnt die Anträge ab. Ihr Sprecher Rafael Pinto erinnert daran, womit Europa diesen Sommer tatsächlich beschäftigt war:
„Dies ist das dritte Mal in sechs Jahren und das zweite Mal in der laufenden Legislaturperiode, dass das Europäische Parlament über ein Verbot der Bezeichnungen ‚Burger' und ‚Wurst' für pflanzliche Produkte abstimmen wird. Die Europaabgeordneten haben den Sommer über hart daran gearbeitet, während die Europäer mit Waldbränden, Dürren und steigenden Lebenshaltungskosten zu kämpfen hatten, um dieses unsinnige Thema erneut auf die Tagesordnung zu bringen.”
Rafael Pinto, Senior Policy Manager der EVU
Besonders kritisch sieht die Koalition eine Klausel, die einzelnen Mitgliedstaaten zusätzliche nationale Einschränkungen erlauben würde. Im schlechtesten Fall hieße das: 27 unterschiedliche Regelwerke für dasselbe Produkt. Vor genau dieser Fragmentierung des Binnenmarkts hatte der Europäische Gerichtshof bereits 2024 gewarnt.
Verwechselt hier eigentlich irgendwer etwas?

Das Argument hinter den Verboten lautet seit Jahren gleich: Verbraucher könnten pflanzliche Produkte mit tierischen verwechseln. Die Realität im Kühlregal sieht anders aus. Vegane Burger und Würste tragen V-Label, eigene Markennamen und meist auffällig grüne Verpackungen, und wer sie kauft, sucht sie gezielt. Wie normal diese Produkte längst sind, zeigen die Bestellanteile bei Burger King, wo rund jeder fünfte Whopper pflanzlich bestellt wird, und der Blick auf den deutschen Plant-based-Markt insgesamt.
Am Rande bemerkt: Auf der erweiterten Liste steht laut EAPF auch das Schnitzel. Falls der Name irgendwann fallen sollte, wissen wir jedenfalls, was gemeint ist, unser Schnitzel-Test bleibt gültig, egal wie das Produkt dann heißen darf.

Wie es weitergeht
Am 2. September debattiert der Agrarausschuss die Änderungsanträge, im Dezember stimmt der Ausschuss ab, die Plenarabstimmung folgt im kommenden Jahr. Bis dahin ändert sich für Hersteller und Handel nichts, der Veggie-Burger heißt weiter Veggie-Burger.
Es bleibt die Frage, wie oft dieselbe Debatte noch geführt werden soll. Zweimal hat der Veggie-Burger sie bereits überstanden. Wir bleiben dran und ordnen ein, sobald der Ausschuss entschieden hat. Wie die Politik pflanzliche Produkte auch an anderer Stelle anders behandelt als tierische, zeigt gerade die Diskussion um die geplante Zuckersteuer auf Pflanzendrinks.
Transparenz und Quellen
Grundlage dieses Artikels sind die eingereichten Änderungsanträge zur GMO-Verordnung, der Sitzungskalender des EU-Parlaments sowie Stellungnahmen der European Alliance for Plant-based Foods (EAPF) und der von EVU und WePlanet koordinierten NoConfusion-Koalition, Stand 27. August 2026. Die Zitate von Thomas Schobesberger und Rafael Pinto stammen aus diesen Stellungnahmen. Die Angabe zur Koalitionsgröße (über 600 Unternehmen und Organisationen aus 22 EU-Ländern) ist eine Eigenangabe der Koalition. Der Europäische Gerichtshof hatte 2024 in einem Urteil zu nationalen Bezeichnungsverboten (Rechtssache C-438/23) vor einer Fragmentierung des Binnenmarkts gewarnt.
Die Bilder in diesem Artikel sind Symbolbilder aus unserer Mediathek.
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