„Likör ohne Ei“ darf so heißen: OLG Schleswig erlaubt den Namen und verbietet ein Wort
Stand: 17. September 2026
Kurz gesagt: Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat am 16. September 2026 entschieden (Az. 6 U 49/25): Der vegane Sojalikör darf weiter „Likör ohne Ei“ heißen. In der Werbung darf der Hersteller das Wort „Eierlikör“ nicht mehr benutzen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Revision zum Bundesgerichtshof ist zugelassen.
Ein Likör sagt auf dem Etikett, was nicht drin ist. Dafür stand er jetzt schon in der zweiten Instanz vor Gericht. Am Mittwoch hat das Oberlandesgericht in Schleswig sein Urteil verkündet, und der kleine Hersteller aus Henstedt-Ulzburg hat den wichtigsten Punkt gewonnen. Der Name bleibt. Ein Wort muss er trotzdem aus seiner Werbung streichen.
Wer gegen wen streitet.
Hergestellt wird der Likör von der Nachlass Warlich GmbH aus Henstedt-Ulzburg im Kreis Segeberg, die sonst vor allem Rum unter dem Namen Warlich verkauft. Laut Hersteller ist der Likör ohne Ei ein Likör auf Sojabasis mit Jamaika-Rum, 17 Prozent Alkohol, gelb gefärbt mit natürlichen Farbstoffen. Kurios am Rande: Im eigenen Shop führt die Firma auch einen klassischen Eierlikör.
Geklagt hat der Schutzverband der Spirituosen-Industrie e. V. Seine Position laut Pressemitteilung des Gerichts: Die Bezeichnung „Eierlikör“ sei nach der EU-Spirituosenverordnung nur für Produkte erlaubt, die Eier enthalten, und schon die bloße Bezugnahme auf Eier sei unzulässig. Nach Angaben des Herstellers geht der Verband seit 2024 gegen den Namen vor.
Die erste Runde ging an Warlich. Das Landgericht Kiel wies die Klage am 28. Oktober 2025 ab (Az. 15 O 28/24). „Likör ohne Ei“ sei keine vereinnahmende, vielmehr eine „abgrenzende Anspielung“, und sogar das Wort „Eierlikör“ in der Werbung hielt das Landgericht für zulässig. Der Verband ging in Berufung, am 26. August 2026 wurde in Schleswig verhandelt.

Was das Oberlandesgericht entschieden hat.
Der 6. Zivilsenat hat das Kieler Urteil teilweise geändert. Die Bezeichnung „Likör ohne Ei“ verwende weder das Wort „Eierlikör“ noch spiele sie unzulässig auf die geschützte Kategorie an, heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts. Der Senatsvorsitzende Dirk Bahrenfuss sagte laut dpa bei der Verkündung: „Das halten wir für zulässig.“ Auch der bunte Hahn auf dem Etikett darf nach dpa-Bericht bleiben.
Spannend ist die Begründung. Die gedankliche Nähe zu Eierlikör entsteht laut Gericht erst durch die durchsichtige Flasche und das, was darin schwappt: gelb und cremig. Hätte Warlich eine klare Flüssigkeit unter demselben Namen verkauft, käme niemand auf die Idee, es mit etwas wie Eierlikör zu tun zu haben. Die Spirituosenverordnung erfasst Anspielungen durch Begriffe, Wörter, Angaben, Marken, Abbildungen oder Zeichen. Eine Anspielung durch das Aussehen des Getränks selbst deckt sie nach Ansicht des Senats nicht ab.
Strenger als Kiel ist Schleswig bei der Werbung. Kategoriebezeichnungen wie „Eierlikör“ dürfen dort nicht auftauchen, wenn das Getränk die Anforderungen der Kategorie nicht erfüllt. Verboten ist damit eine Aussage des Herstellers wie „der wie Eierlikör schmeckt“. Verboten ist nach dem Urteil aber auch die Formulierung „Alternative zu Eierlikör“. Das Gericht argumentiert: Als Alternative gilt, was man für gleichwertig mit dem Original hält, und genau daraus ergebe sich der verkaufsfördernde Zweck.
140 Gramm Eigelb pro Liter.
Um zu verstehen, warum ein Wort so viel Ärger macht, hilft ein Blick in die Verordnung (EU) 2019/787. Dort ist Eierlikör als eigene Kategorie definiert, Nummer 39 im Anhang: ein Likör mit hochwertigem Eigelb, Eiweiß und Zucker oder Honig, mindestens 140 Gramm reines Eigelb je Liter, mindestens 150 Gramm Zucker und mindestens 14 Prozent Alkohol. Die Kategorie gleich danach heißt „Likör mit Eizusatz“, mit mindestens 70 Gramm Eigelb.
Das Tierprodukt ist also Teil der rechtlichen Definition. Wer keine Eier verwendet, bekommt die Bezeichnung nicht, und das ist seit Jahren Konsens. Umstritten war nur, wie nah ein Name der Kategorie kommen darf, wenn er ausdrücklich sagt, dass das Ei fehlt.
Für Getränke, die sich an geschützte Spirituosen anlehnen, ist die Linie der Gerichte zuletzt eng geworden. Das Oberlandesgericht Hamburg hat im April 2026 für alkoholfreie Produkte selbst Hinweise wie „schmeckt nach“ oder „Alternative zu Gin“ untersagt, auch dort ist die Revision zugelassen. Schleswig zieht beim Namen eine andere Grenze und lässt die Verneinung gelten, solange sie im Namen steht und die Werbung sauber bleibt.

Wie es jetzt weitergeht.
Rechtskräftig ist noch nichts. Der Senat hat die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen, weil es um grundsätzliche Fragen zur Auslegung der Spirituosenverordnung gehe, die für viele Fälle wichtig sein könnten und höchstrichterlich ungeklärt seien. Beide Seiten können also nach Karlsruhe ziehen.
Und danach? Laut NDR hatte der Anwalt des Verbands schon vor dem Verfahren angekündigt, mit dem Fall bis zum Europäischen Gerichtshof gehen zu wollen. Das ist eine Ankündigung der Klägerseite, kein Verfahrensschritt. Direkt anrufen kann eine Partei den EuGH in so einem Streit ohnehin nicht, vorlegen müsste ihn ein Gericht, in letzter Instanz der BGH.
Warlich-Geschäftsführer Ole Wittmann zeigte sich nach der Verkündung laut dpa sehr erleichtert und sprach von einer verbrauchernahen Entscheidung. Eine Stellungnahme des Schutzverbands nach dem Urteil lag uns bis Redaktionsschluss nicht vor. Die Flasche steht inzwischen übrigens im Museum: Das Haus der Geschichte der Bundesrepublik in Bonn hat den Likör im März 2026 in seine Sammlung aufgenommen, gezeigt wurden die ursprüngliche Flasche und die „limitierte & zensierte Edition“, auf der das I im Wort Ei verdeckt ist.
Was hinter dem Wort steckt: 45 Millionen Hennen.
Ein Namensstreit um drei Wörter auf einem Etikett wirkt wie Realsatire. Er hat aber eine Seite, die in keinem Schriftsatz vorkommt: die Hennen, ohne die es die geschützte Kategorie gar nicht gäbe.
Rechnet man mit knapp 20 Gramm pro Eigelb, stecken in einem Liter Eierlikör nach Verordnung rund sieben bis acht Eigelbe, mindestens. In Deutschland hielten Betriebe mit mindestens 3.000 Plätzen im Jahr 2025 im Schnitt 45,2 Millionen Legehennen, jede legte rechnerisch 304 Eier, zusammen 13,7 Milliarden. Mehr als die Hälfte davon, 57,6 Prozent, stammte aus Bodenhaltung (Destatis). Ihr Wildvorfahre, das Bankivahuhn, kam auf rund zwanzig Eier im Jahr. Nach zwölf bis achtzehn Monaten lässt die Leistung nach, dann geht die Henne zum Schlachthof, obwohl Hühner acht Jahre und älter werden können. Die männlichen Küken der Legelinien wurden bis 2022 zu rund 45 Millionen im Jahr direkt nach dem Schlupf getötet, heute wird ihr Geschlecht meist schon im Ei bestimmt. Wie das Verbot in der Praxis aussieht, haben wir in unserer Bilanz zum Kükentöten-Verbot aufgeschrieben.
Tiere sind fühlende Wesen, so steht es in Artikel 13 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, und Hühner sind da keine Ausnahme. Ein Produkt, das ohne sie auskommt und das auch noch auf die Flasche schreibt, verdient eigentlich Rückenwind. Stattdessen muss es sich vor Gericht erklären, und die Kategorie mit Mindestmenge Eigelb steht unter Schutz. Man kann das juristisch sauber begründen. Aus Sicht der Tiere ist es trotzdem eine seltsame Priorität.
Wer die Frage nach dem Ei für sich schon beantwortet hat, findet in unserem Einsteiger-Guide den nächsten Schritt, und in unseren Büchern zur Tierethik die Argumente dazu. Und wer unsere Arbeit an solchen Themen unterstützen will: Hier geht’s zur Spendenseite.
Namensstreit mit System.
Der Likör ist nicht allein. In der Schweiz hat das Bundesgericht im Juli veganer Salami und veganem Schinken die Namen genommen, und Danone musste den Alpro-Haferdrink umbenennen, weil nicht einmal „this is not milk“ erlaubt war. In Brüssel liegt der Streit um Veggie-Burger und vegane Wurst weiter auf dem Tisch. Schleswig setzt dagegen ein anderes Signal: Ein Name, der klar sagt, was fehlt, darf bleiben. Ob das hält, entscheidet vermutlich Karlsruhe.
Wer lieber selbst mixt, als auf den BGH zu warten, findet bei uns ein Rezept für cremigen Likör ohne Ei zum Selbermachen.
Häufige Fragen.
Darf der Likör ohne Ei weiter so heißen?
Ja, nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig vom 16. September 2026. Das Urteil ist aber nicht rechtskräftig, die Revision zum Bundesgerichtshof ist zugelassen.
Was hat das Gericht verboten?
Die Verwendung des Wortes „Eierlikör“ in der Werbung für das Produkt. Das betrifft laut Gericht Sätze wie „der wie Eierlikör schmeckt“ und ebenso die Formulierung „Alternative zu Eierlikör“.
Wer hat geklagt?
Der Schutzverband der Spirituosen-Industrie e. V. gegen die Nachlass Warlich GmbH aus Henstedt-Ulzburg. Das Landgericht Kiel hatte die Klage im Oktober 2025 abgewiesen, das Oberlandesgericht hat dieses Urteil teilweise geändert.
Warum darf ein veganes Produkt nicht Eierlikör heißen?
Die EU-Spirituosenverordnung 2019/787 definiert Eierlikör als eigene Kategorie mit mindestens 140 Gramm Eigelb je Liter. Ohne Ei ist die Bezeichnung nicht erlaubt, auch Anspielungen darauf sind geschützt.
Quellen und was wir geprüft haben
Pressemitteilung 7/2026 des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 16. September 2026 (Az. 6 U 49/25), im Volltext gelesen; das schriftliche Urteil lag uns nicht vor. Aktenzeichen und Datum des Kieler Urteils nach LTO. Zitat des Senatsvorsitzenden, die Aussage zum Hahn-Logo und die Reaktion von Ole Wittmann nach dpa. Ankündigung zum EuGH nach NDR, es handelt sich um eine Aussage der Klägerseite. Kategoriedefinition aus Anhang I Nr. 39 und 40 der Verordnung (EU) 2019/787, auf EUR-Lex gelesen. Produktangaben, Verfahrensbeginn 2024 und Museumsaufnahme nach Angaben der Nachlass Warlich GmbH; die Aufnahme ins Haus der Geschichte berichtet auch der NDR. Hennenzahlen: Destatis, Pressemitteilung Nr. 086 vom 13. März 2026. Die Eigelb-Zahl pro Liter ist unsere eigene Überschlagsrechnung. Lebensdauer der Hennen und Kükenzahlen nach den Quellen unseres Artikels zum Kükentöten-Verbot. Die Fotos sind Pressebilder des Herstellers. Wir stehen in keiner Geschäftsbeziehung zur Nachlass Warlich GmbH, dieser Artikel enthält keine Affiliate-Links.
FAQ - Das fragen andere
Wer gegen wen streitet.?
Was das Oberlandesgericht entschieden hat.?
Wie es jetzt weitergeht.?
Was hinter dem Wort steckt: 45 Millionen Hennen.?
Darf der Likör ohne Ei weiter so heißen?
Was hat das Gericht verboten?
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