Gleicher Hafer, neuer Name: Danone benennt den Alpro-Haferdrink um

Stand: 16. September 2026
Damit die Reihenfolge klar ist: Das Urteil des Schweizer Bundesgerichts stammt vom 27. März 2026. Neu ist die Umsetzung. Danone Schweiz hat den neuen Namen am 15. September 2026 mitgeteilt, seitdem läuft die Meldung durch die Medien. Eine frische Gerichtsentscheidung gab es diese Woche nicht.
Jahrelang stand auf dem Haferdrink von Alpro ein kleiner Seitenhieb: „Shhh… this is not milk“, psst, das hier ist keine Milch. Gemeint war ein Witz auf Kosten der Milchindustrie. Ausgerechnet dieser Witz ist der Marke jetzt zum Verhängnis geworden. Seit dieser Woche steht ein anderer Satz auf der Packung, und dahinter steckt ein Urteil des höchsten Schweizer Gerichts.
Der neue Name steht seit Dienstag fest
Danone Schweiz hat am 15. September mitgeteilt, dass der Alpro-Haferdrink ab sofort „Shhh… this is tasty“ heißt. Aus „das ist keine Milch“ wird also „das schmeckt“. Gleichzeitig hat der Konzern die Rezeptur angefasst: Der Drink kommt neu ohne zugesetzten Zucker in den Handel, bisher war welcher drin.
Isabel Petit, bei Danone zuständig für die Schweiz, Österreich und Slowenien, wird in der Mitteilung mit einem Satz zitiert, der die ganze Sache auf den Punkt bringt: „Der Name hat sich geändert. Der Geschmack nicht.“ Das Produkt ist dasselbe geblieben, der Hafer ist derselbe, die Flüssigkeit im Tetrapak ist dieselbe. Verändert hat sich nur, was draufsteht.
Ein Tropfen statt dem i, und trotzdem zu viel Milch
Der Streit ist älter als die Umbenennung. Auf der Vorderseite der Packung prangte groß „M*LK“, wobei anstelle des i ein weißer Tropfen abgebildet war. Auf der Rückseite stand ordnungsgemäß „Haferdrink“. Das Kantonale Laboratorium Zürich sah darin trotzdem eine Täuschung und untersagte 2022, das Produkt so gekennzeichnet in den Verkehr zu bringen. Das Zürcher Verwaltungsgericht bestätigte diese Linie 2024, Danone zog weiter nach Lausanne.
Dort endete der Fall am 27. März 2026. Das Bundesgericht wies die Beschwerde in öffentlicher Beratung ab, laut Schweizer Nachrichtenagentur mit vier zu einer Stimme. In der amtlichen Mitteilung des Gerichts steht der entscheidende Satz: „Milch“ dürfe nicht verwendet werden, um ein veganes Produkt zu bezeichnen, und das gelte „grundsätzlich auch dann, wenn die Sachbezeichnung ‚Milch‘ zur negativen Anpreisung (‚ich bin keine Milch‘) verwendet oder typografisch abgeändert wird“.
Übersetzt heißt das: Du darfst das Wort nicht einmal benutzen, um zu erklären, dass dein Produkt genau das nicht ist. Der Tropfen anstelle des i hat daran nichts geändert.
Warum „keine Milch“ trotzdem Milch ist
Hinter dem Urteil steckt eine Definition. Milch ist nach Schweizer Recht, wie das Gericht es zitiert, „das durch Melken gewonnene Erzeugnis aus der Eutersekretion von Tieren der Gattung der Säugetiere“. Diese Bezeichnung ist reserviert, und das Lebensmittelrecht verbietet Angaben, die in die Irre führen können. Bemängelt wurde laut Nachrichtenagentur die Aufmachung der Packung insgesamt, weil sie in die Irre führen könne.
Man kann das für lebensfremd halten. Niemand kauft einen Tetrapak mit der Aufschrift „das ist keine Milch“ in dem Glauben, eine Kuh sei daran beteiligt gewesen. Die Gegenposition wurde in der Beratung auch vertreten, sie blieb aber in der Minderheit. Juristisch ist die Linie immerhin konsequent: Wer eine geschützte Bezeichnung schützt, kann sie schlecht per Ironie freigeben.
Das dritte Kapitel derselben Geschichte
Der Haferdrink steht am Ende einer ganzen Reihe von Verfahren. Im Mai 2025 entschied dasselbe Gericht, dass vegane Fleischalternativen keine Tierarten im Namen tragen dürfen, es ging um Produkte von Planted. Im Juli 2026 folgte das Urteil, das vegane Salami und veganen Schinken in der Schweiz aus den Regalen nahm. Dazwischen liegt der Fall Alpro. Drei Verfahren, eine Richtung: Wer pflanzlich produziert, bekommt in der Schweiz die Begriffe der Tierhaltung nicht mehr geliehen.
Was diesmal neu ist: Diesmal sehen wir den Vollzug. Zwischen dem Urteil im März und der neuen Packung im September lag ein halbes Jahr, in dem eine Kampagne umgebaut, Druckvorlagen geändert und offenbar gleich noch die Rezeptur überarbeitet wurde. Die Umbenennung selbst ist keine neue Gerichtsentscheidung, auch wenn manche Schlagzeile am Dienstag so klang.
Was das für dich im deutschen Regal heißt
Erst einmal nichts. Das Urteil gilt für die Schweiz, sie ist kein EU-Mitglied und hat ihr eigenes Lebensmittelrecht. Trotzdem kennst du das Ergebnis längst, denn in der EU ist „Milch“ seit Jahren für Tiermilch reserviert. Der Europäische Gerichtshof hat das 2017 im Fall TofuTown bestätigt, seither heißt es im deutschen Supermarkt Haferdrink, Sojadrink, Mandeldrink. Dieselbe Logik, nur zehn Jahre früher.
Spannender ist die Frage, wie weit das Prinzip getragen wird. In Brüssel streiten die Fraktionen weiter darüber, ob auch Begriffe wie Burger und Wurst für pflanzliche Produkte verboten werden. Und in Deutschland hat das Bundesfinanzministerium eine Zuckersteuer ins Gespräch gebracht, die Pflanzendrinks treffen würde, während Kuhmilch außen vor bliebe. Die Bezeichnungsfrage ist nur ein Schauplatz von mehreren.

Wem die Umbenennung nützt
Die Milchwirtschaft hat ihr Wort behalten, und das ist mehr wert als es klingt. „Milch“ trägt Assoziationen, die Jahrzehnte Werbung aufgebaut haben, von Frühstück über Kindheit bis Natürlichkeit. Solange dieses Wort exklusiv bleibt, muss jede pflanzliche Alternative ihre eigene Sprache erfinden, und das kostet Geld und Zeit.
Danone steht trotzdem nicht schlecht da. Ein Konzern, der vor Gericht verliert und daraufhin „this is tasty“ auf seine Packung schreibt, bekommt eine Geschichte geschenkt, über die selbst Börsenportale berichten. Das ist unsere Einschätzung, keine Tatsachenbehauptung: Der Imageschaden hält sich in Grenzen, wenn die eigene Niederlage wie ein Augenzwinkern aussieht.
Bezahlen darf trotzdem jemand. Ein Verfahren, das sich über vier Jahre von der Beanstandung bis nach Lausanne zieht, führen kleine Hersteller nicht. Wer in der Schweiz pflanzliche Produkte auf den Markt bringt, orientiert sich künftig vorsichtshalber an der engsten Auslegung, weil ein Rechtsstreit teurer ist als ein langweiliger Produktname. Genau dort wirkt so ein Urteil am stärksten, lange bevor ein Kantonslabor überhaupt etwas beanstandet.
Worum es hinter dem Wortstreit geht
Bei aller Juristerei lohnt der Blick darauf, was eigentlich verteidigt wird. Kühe geben nicht einfach Milch, sie geben Milch, weil sie ein Kalb bekommen haben. Damit der Betrieb läuft, wird jedes Jahr neu besamt, und das Kalb wird in aller Regel kurz nach der Geburt von der Mutter getrennt. Die männlichen Kälber sind für die Milchproduktion wertlos und gehen in die Mast. Das ist die Funktionsweise dieser Branche, kein Betriebsunfall.
Ein Haferdrink braucht davon nichts. Kein Kalb, keine Trennung, kein Schlachthof am Ende der Laufbahn. Es ist eine bemerkenswerte Prioritätensetzung, dass die Rechtsprechung sich mit einem typografischen Tropfen beschäftigt, während an der Substanz dieser Produktion niemand rüttelt. Wenn du wissen willst, welcher Drink zu dir passt, hilft unser Überblick zu pflanzlichen Milchalternativen mehr als jede Verpackungsdebatte.
Häufige Fragen
Heißt der Alpro-Haferdrink jetzt überall anders?
Belegt ist die Umbenennung für die Schweiz, dort galt das Urteil. Ob Danone die Packung auch in anderen Ländern ändert, ist offen, dazu liegt uns keine Aussage des Unternehmens vor.
Darf man in Deutschland Hafermilch sagen?
Im Alltag ja, auf der Packung nein. Verboten ist die Bezeichnung als Verkaufsname, weil „Milch“ in der EU für Tiermilch reserviert ist. Deshalb steht auf den Kartons Haferdrink.
Muss der alte Drink jetzt weggeworfen werden?
Nein. Beanstandet wurde die Kennzeichnung, nicht das Lebensmittel. Was du zu Hause hast, kannst du trinken.
Ist der Drink jetzt gesünder, weil kein Zucker mehr drin ist?
Der Zucker fiel zeitgleich weg, laut Danone als Rezepturänderung, nicht wegen des Urteils. Ob ein Produkt besser zu dir passt, hängt von der gesamten Zusammensetzung ab, ein einzelner Nährwert entscheidet das nicht.
Quellen und was wir geprüft haben
Medienmitteilung des Bundesgerichts zum Urteil 2C_47/2025 vom 27. März 2026, im Volltext gelesen; die schriftliche Urteilsbegründung lag uns nicht vor, das Gericht weist selbst darauf hin, dass allein sie maßgebend ist. Die Umbenennung, das Zitat von Isabel Petit und der Wegfall des Zuckers stammen aus der Mitteilung von Danone Schweiz vom 15. September 2026, wiedergegeben von AWP und foodaktuell. Das Stimmenverhältnis von vier zu eins ist eine Angabe der Nachrichtenagentur aus der öffentlichen Beratung, es steht nicht in der amtlichen Mitteilung. Vorläufer: Urteil 2C_26/2023 vom 2. Mai 2025 (Tierartbezeichnungen) und 2C_380/2025 vom 29. Juli 2026 (Salami, Schinken, Mortadella). EU-Rechtslage: EuGH, Urteil C-422/16 vom 14. Juni 2017 (TofuTown). Der Abschnitt „Wem die Umbenennung nützt“ ist unsere Einordnung. Wir stehen in keiner Geschäftsbeziehung zu Danone oder Alpro.
FAQ - Das fragen andere
Warum „keine Milch“ trotzdem Milch ist?
Was das für dich im deutschen Regal heißt?
Heißt der Alpro-Haferdrink jetzt überall anders?
Darf man in Deutschland Hafermilch sagen?
Muss der alte Drink jetzt weggeworfen werden?
Ist der Drink jetzt gesünder, weil kein Zucker mehr drin ist?
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