Große Schlachthöfe in Deutschland müssen künftig filmen, was mit den Tieren zwischen Lkw und Entblutung passiert. Der Bundestag hat am 5. November 2026 die Änderung des Tierschutzgesetzes mit den Stimmen von Union und SPD beschlossen. Die Kamerapflicht gilt aber nur für 232 Betriebe. Tierschutzorganisationen wie ANINOVA halten das Gesetz für zu schwach, um Tierquälerei im Schlachthof wirklich zu verhindern.
Kurz gesagt
- Was: Pflicht zur Videoüberwachung in sieben festgelegten Bereichen, von der Entladung bis kurz nach der Tötung.
- Wer: nur Schlachthöfe ab 1.000 Großvieheinheiten oder 150.000 Stück Geflügel beziehungsweise Kaninchen im Jahr. Das sind 232 von über 4.000 Schlachteinrichtungen.
- Wie lange: Die Aufnahmen werden 30 Schlachttage gespeichert, dann automatisch gelöscht.
- Ab wann: Das Gesetz soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten, die Kamerapflicht greift laut Gesetzestext ein Jahr später.
- Kritik: Kleine Betriebe sind ausgenommen, niemand hat genug Personal für die Auswertung, und am legalen Töten ändert keine Kamera etwas.
Inhalt7 Kapitel
Was der Bundestag beschlossen hat.
Kern des Gesetzes ist ein neuer Paragraf 4d im Tierschutzgesetz. Betreiber größerer Schlachthöfe müssen auf eigene Kosten offen sichtbare Kameras installieren. Erfasst werden sollen die Tiere und die Menschen, die mit ihnen umgehen. So steht es im Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drucksache 21/6809), den der Agrarausschuss mit kleinen Änderungen zur Annahme empfohlen hat. Gefilmt wird an diesen sieben Stellen:
- bei der Entladung der Tiere aus dem Transporter,
- in der Zeit danach bis zur Betäubung, also im Treibgang und Wartebereich,
- bei der Betäubung,
- beim Aufhängen nach der Betäubung,
- beim Kehlschnitt,
- während die Tiere ausbluten,
- bei den ersten Arbeitsschritten danach, etwa dem Brühen.
Die Aufnahmen müssen Datum und Uhrzeit dauerhaft einblenden. Diesen Punkt hat der Ausschuss auf Vorschlag des Bundesrats ergänzt, ebenso, dass jede Kamera einzeln und mit Standort bereitgestellt wird. Die Betriebe speichern das Material für die letzten 30 Tage, an denen geschlachtet wurde, und stellen es dem Veterinäramt arbeitstäglich zum Abruf bereit. Wer das nicht oder nicht vollständig tut, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Behörde soll die Videos laut Gesetz stichprobenartig sowie anlassbezogen
sichten. Findet sie dabei Hinweise auf Verstöße, darf sie die betroffenen Aufnahmen für ein Verfahren behalten. Alles andere wird gelöscht.
Billig ist das für die Branche. Die Bundesregierung rechnet mit rund 3.500 Euro Anschaffung und 1.000 Euro Installation pro Betrieb, dazu 740 Euro laufenden Kosten im Jahr.
Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) sprach laut tagesschau von Transparenz, dort wo sie dringend nötig ist
. In der Vergangenheit habe man gesehen, was passieren könne, wenn niemand hinschaut.
Nur 232 Schlachthöfe müssen filmen.
Die Pflicht trifft nur Betriebe, die im Jahr mindestens 1.000 Großvieheinheiten oder 150.000 Stück Geflügel oder Kaninchen schlachten. Das entspricht laut tagesschau etwa 1.000 Rindern, 5.000 Schweinen oder 150.000 Hühnern. Die Grenze ist nicht neu: Ab dieser Größe muss ein Schlachthof schon heute einen eigenen Tierschutzbeauftragten benennen. Nach Angaben der Bundesländer liegen 232 Betriebe darüber. Insgesamt gibt es in Deutschland je nach Zählung rund 4.000 bis über 4.200 Schlachteinrichtungen. Die Grünen rechnen in ihrem Entschließungsantrag vor, dass damit nur etwa 5,8 Prozent der Betriebe erfasst sind.

Die Regierung argumentiert mit Tieren statt mit Betrieben. In den 232 großen Schlachthöfen werden laut Ministerium mehr als 90 Prozent aller Tiere geschlachtet. Zur Größenordnung: 2025 wurden in Deutschland laut Statistischem Bundesamt rund 746 Millionen Landtiere geschlachtet, darunter 44,9 Millionen Schweine und 697,3 Millionen Stück Geflügel. Jeder Prozentpunkt, der nicht unter die Pflicht fällt, steht also für etwa 7,5 Millionen Tiere im Jahr. Mehr Zahlen dazu findest du in unserem Überblick Wie viele Tiere werden geschlachtet?
Für kleinere Betriebe gibt es nur eine Kann-Regel. Hat das Veterinäramt einen konkreten Verdacht, darf es dort Kameras anordnen. Bemerkenswert ist die Begründung im Gesetzentwurf selbst: Gravierende Verstöße habe es auch in vergleichsweise kleinen Schlachthöfen gegeben, die anders als große Betriebe keiner ständigen Aufsicht durch die Behörde unterliegen.
Wer das Gesetz gut findet und wer nicht.
Auffällig ist, wer die Kameras seit Jahren fordert: der Verband der Fleischwirtschaft, in dem unter anderem Tönnies, Vion und Westfleisch organisiert sind. Viele große Schlachthöfe filmen laut tagesschau bereits oder wollten es, scheiterten aber an Datenschutz und Betriebsräten. Das Gesetz räumt diese Hürde aus dem Weg. Die CDU-Abgeordnete Anna Aeikens sagte der tagesschau, die Videos könnten Unternehmen auch helfen, ihr Image zu verbessern, weil sie damit belegen könnten, dass tierschutzkonform geschlachtet wird. Gegen die Ausnahme für kleine Betriebe hat sie nichts, höhere Auflagen würden dort eher zum Aufgeben führen.
Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten kritisiert das Gesetz dagegen als Dauerüberwachung der Beschäftigten. Die Linke hält die Ausnahmen für falsch. Jedes Tier verdient den Schutz
, sagte ihre agrarpolitische Sprecherin Ina Latendorf. Die Grünen stimmten im Ausschuss gegen den Entwurf. Sie fordern Kameras in Schlachthöfen aller Größen, eine Speicherdauer von 60 Tagen, eine Pflicht zur KI-gestützten Auswertung und den gesetzlichen Ausstieg aus der CO₂-Betäubung von Schweinen und der Wasserbadbetäubung von Geflügel.
Auch die Fachleute in der Anhörung im Agrarausschuss am 11. September 2026 forderten mehrheitlich eine Pflicht für alle Schlachtbetriebe. Volker Gaßner von Vier Pfoten verweist darauf, dass massive Missstände auch in kleinen Betrieben aufgedeckt wurden.
Warum Kameras allein Tierquälerei nicht verhindern.
Dass es das Gesetz überhaupt gibt, liegt an Bildern, die nicht von offiziellen Kameras stammen. Tierschutzorganisationen haben mit versteckten Kameras immer wieder Gewalt in Schlachthöfen dokumentiert. ANINOVA veröffentlichte nach eigenen Angaben im Dezember 2025 Aufnahmen aus einem Geflügelschlachthof in Seddiner See in Brandenburg, auf denen Gänse und Enten geschlagen und gewürgt werden. Im April 2025 folgten Bilder aus einem der größten Hühnerschlachthöfe Bayerns. Zuletzt beschäftigten verdeckte Aufnahmen aus dem Tönnies-Schlachthof Kellinghusen den Landtag in Schleswig-Holstein.
ANINOVA begrüßt, dass die Politik Tierquälerei im Schlachthof damit als strukturelles Problem anerkennt und nicht mehr als Einzelfall. Der Gesetzentwurf bleibt jedoch deutlich hinter dem zurück, was notwendig wäre
, sagte Vorstand Jan Peifer schon im März zum Entwurf. Nach dem Beschluss schreibt die Organisation auf Instagram, sie sei skeptisch, dass das Gesetz in der Praxis zusätzliche Tierquälerei verhindert. Die Kritik lässt sich in vier Punkten zusammenfassen.
1. Die Größe eines Schlachthofs sagt nichts über Gewalt aus
Kleine Schlachthöfe stehen ohnehin weniger unter behördlicher Kontrolle, und dort bleiben die Kameras jetzt weg. Das Kostenargument hält ANINOVA für vorgeschoben: Wenn ein System nach Rechnung der Regierung ein paar tausend Euro kostet, gebe es keinen plausiblen Grund, kleine Betriebe auszunehmen. Die Anordnung nach Verdacht hilft wenig, denn einen Verdacht gibt es meist erst, wenn jemand heimlich gefilmt hat.
2. Hunderte Stunden Video, kaum Leute zum Anschauen
Sieben Bereiche, an Schlachttagen oft im Mehrschichtbetrieb: Pro Betrieb kommen schnell hunderte Stunden Material zusammen. Die Veterinärämter sind schon heute vielerorts unterbesetzt, das bestätigt auch die tagesschau. Mehr als Stichproben wird es also kaum geben. Eine Pflicht zur Auswertung per KI, wie sie Vier Pfoten und die Grünen fordern, hat die Koalition abgelehnt. Die Behörden dürfen KI nutzen, müssen aber nicht. ANINOVA bringt es so auf den Punkt: Wenn es mehr Personal gäbe, könnte man es auch direkt vor Ort einsetzen, statt später Videos zu sichten.

3. Nach 30 Schlachttagen ist alles weg
Fällt jemand bei einer Kontrolle auf, lässt sich kaum prüfen, ob das schon öfter passiert ist. Länger aufbewahrt werden nur Aufnahmen, in denen die Behörde bereits einen Verstoß gefunden hat. Was niemand angeschaut hat, wird automatisch gelöscht, auch wenn darauf eine Straftat zu sehen wäre. Dazu kommt der Datenschutz: In Niedersachsen endete laut ANINOVA schon 2019 eine freiwillige Videoinitiative, nachdem sich Beschäftigte über die Überwachung beschwert hatten.
4. Kameras sehen nur, was verboten ist
Der wichtigste Punkt: Das Gesetz soll Verstöße gegen Tierschutzvorschriften aufdecken. Was erlaubt ist, bleibt erlaubt, mit und ohne Kamera. Schweine dürfen weiter in CO₂-Gruben betäubt werden, obwohl sie dabei nach Luft ringen. Wie das abläuft, zeigen Aufnahmen, die im Prozess um die CO₂-Betäubung in Oldenburg eine Rolle spielten. Hühner hängen weiter kopfüber am Schlachtband, bevor sie ins Wasserbad kommen. Und auch Betriebe, in denen schwere Verstöße dokumentiert wurden, dürfen laut ANINOVA in der Regel weiterarbeiten.
Was das für die Tiere bedeutet.
Für ein einzelnes Schwein in einem großen Schlachthof kann die Kamera einen Unterschied machen. Wer weiß, dass gefilmt wird, tritt vielleicht nicht zu oder lässt ein Tier nicht halb betäubt ans Band. Wenn eine Betäubung versagt, lässt sich das künftig nachweisen. Das ist besser als der heutige Zustand, in dem Verstöße fast nur durch verdeckte Recherchen ans Licht kommen.
Tot ist das Schwein am Ende trotzdem. Die Kamera dokumentiert den Weg vom Transporter bis zum Kehlschnitt, sie stellt ihn nicht infrage. Rinder, Schweine, Hühner und Gänse sind fühlende Lebewesen, die Angst und Schmerz empfinden. ANINOVA schreibt in seinem Fazit nüchtern: Kein Tier geht freiwillig dorthin.
Jan Peifer weist darauf hin, dass es keine Tage der offenen Tür im Schlachthof gibt und keine Führungen für Schulklassen. Diese Orte sind darauf ausgelegt, dass niemand hinschaut.
Ein Gesetz, das Gewalt beim Töten verhindern soll, kann das Töten selbst nicht regeln. Das kann jeder Mensch nur an einer Stelle: beim Einkauf. Wer keine tierischen Produkte kauft, finanziert diese Orte nicht mit.
Was sonst noch im Gesetz steht.
Die Koalition hat in das gleiche Gesetz eine Änderung eingebaut, die mit Schlachthöfen nichts zu tun hat. Die verpflichtende staatliche Tierhaltungskennzeichnung wird laut Beschlussempfehlung des Ausschusses erneut verschoben, vom 1. Januar auf den 1. Oktober 2027. Außerdem müssen Betriebe mit den Haltungsformen „Stall“ und „Bio“ ihre Ställe nicht mehr gesondert melden. Die Linke kritisierte dieses Vorgehen als Omnibusverfahren, das der nötigen Klarheit widerspreche.
Häufige Fragen.
Ab wann gilt die Videoüberwachung in Schlachthöfen?
Laut Beschlussempfehlung soll das Gesetz am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Paragraf 4d, also die Kamerapflicht, ist nach dem Gesetzestext ab dem gleichen Tag des Folgejahres anzuwenden. Die Betriebe haben damit bis Anfang 2028 Zeit. Zuvor befasst sich noch der Bundesrat mit dem Gesetz.
Welche Schlachthöfe müssen Kameras installieren?
Alle Betriebe, die im Jahr mindestens 1.000 Großvieheinheiten oder 150.000 Stück Geflügel oder Kaninchen schlachten. Das sind derzeit 232 Schlachthöfe. Bei kleineren Betrieben kann das Veterinäramt Kameras anordnen, wenn es konkrete Hinweise auf Verstöße gibt.
Wie lange werden die Videos gespeichert?
Für die letzten 30 Tage, an denen geschlachtet wurde. Danach löscht der Betrieb sie automatisch. Nur Aufnahmen, in denen die Behörde Hinweise auf Verstöße gefunden hat, dürfen für ein Verfahren länger aufbewahrt werden.
Wer schaut sich die Aufnahmen an?
Das zuständige Veterinäramt, stichprobenartig und bei konkretem Anlass. Eine Pflicht, alle Aufnahmen per KI auszuwerten, gibt es nicht. Manche große Schlachthöfe nutzen solche Systeme laut tagesschau schon intern.
Quellen
Gesetzentwurf der Bundesregierung, Drucksache 21/6809 vom 1. Juli 2026, und Beschlussempfehlung des Agrarausschusses, Drucksache 21/8974 vom 4. November 2026 (Vorabfassung). Entschließungsantrag der Grünen, Drucksache 21/8976. Bericht von Eva Huber, ARD-Hauptstadtstudio, auf tagesschau.de vom 5. November 2026. Pressemitteilung von ANINOVA vom 10. März 2026 und Instagram-Beitrag von ANINOVA vom 5. November 2026. Textarchiv des Bundestags. Schlachtzahlen: Statistisches Bundesamt. Die Fotos sind Symbolbilder von Pexels.
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