Aus der Großschlachterei R. Thomsen im schleswig-holsteinischen Kellinghusen, die zur Tönnies-Gruppe gehört, gibt es erstmals verdeckte Videoaufnahmen. Die Tierrechtsorganisation Animal Rights Watch (ARIWA) hat das Material am 19. Oktober 2026 veröffentlicht und Strafanzeige erstattet. Die Staatsanwaltschaft prüft die Anzeige, inzwischen befasst sich auch der Kieler Landtag mit dem Fall.
Die Bilder stammen nach Angaben der Organisation aus März und April 2026. Versteckte Kameras liefen in der CO2-Betäubungsanlage und oberhalb der Schlachtlinien. Zuerst berichtete der NDR, der das Material nach eigenen Angaben auf Echtheit geprüft hat, inzwischen haben auch Fachmedien wie top agrar die Vorwürfe aufgegriffen.
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Was auf den Aufnahmen dokumentiert ist
Der schwerste Vorwurf betrifft zwei Tiere, denen nach Darstellung der Organisation bei vollem Bewusstsein die Hinterfüße abgetrennt wurden, bevor sie getötet waren. Dazu kommen Schläge mit Treibpaddeln auf den Rüssel im Wartebereich und die Entblutung von Schweinen, bei denen die Betäubung nicht gewirkt hatte.
Zwei Zahlen aus dem tierärztlichen Kurzgutachten, das ARIWA zu den Aufnahmen vorgelegt hat, sind für die rechtliche Bewertung zentral. Bis zu 37 Sekunden dauerte es demnach, bis ein Schwein im Gasschacht bewusstlos war, und zwischen Betäubung und Entblutestich vergingen bis zu 215 Sekunden. Die Tierschutz-Schlachtverordnung setzt hier enge Fristen. ARIWA liest aus ihr eine Obergrenze von 20 Sekunden nach dem Verlassen der Betäubungsanlage und von höchstens 30 Sekunden nach dem letzten Halt in der CO2-Atmosphäre heraus. Die Auswertung stützt sich auf Stellungnahmen der Gutachterstelle Expertise for Animals und der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht.
Tönnies weist die Vorwürfe überwiegend zurück. Die eingesetzten Verfahren entsprächen “den geltenden rechtlichen Vorgaben”, teilte das Unternehmen top agrar mit. Beim abgetrennten Fuß habe ein Mitarbeiter “eindeutig entgegen der vorgeschriebenen Abläufe” gehandelt, der dokumentierte Einsatz nicht zugelassener Treibhilfen sei ein Einzelfall und werde sanktioniert. Der Konzern verweist auf eine seit Jahren laufende eigene Videoüberwachung der tierschutzrelevanten Bereiche. Katharina Erdmann, Tierschutzbeauftragte Schleswig-Holsteins, fordert eine konsequente rechtliche Aufarbeitung. Dass verdeckte Aufnahmen strafrechtliche Folgen haben können, zeigt der Fall Eschau-Hobbach in Unterfranken, wo ein Verfahren nach Bildern der Soko Tierschutz mit 18 Monaten auf Bewährung endete, noch nicht rechtskräftig. Was strafrechtlich zutrifft, klären die Ermittlungen, bis dahin gilt die Unschuldsvermutung. Namen von Beschuldigten nennen wir nicht.
Was die Landespolitik jetzt fordert
Die SPD-Fraktion hat für die kommende Sitzung des Umwelt- und Agrarausschusses einen Berichtsantrag gestellt. Die Landesregierung soll offenlegen, was über die Vorfälle bekannt ist, welche Kontrollen es gab und welche Konsequenzen folgen. Sandra Redmann, tierschutzpolitische Sprecherin der Fraktion, will außerdem die Schlacht- und Betäubungsverfahren in Großbetrieben kritisch überprüfen lassen. “Was wirtschaftlich praktikabel ist, ist nicht automatisch auch tierschutzgerecht”, erklärte Redmann.
Auch die Grünen, die in Kiel gemeinsam mit der CDU regieren, wollen den Fall im Ausschuss beraten. Ihr agrar- und tierschutzpolitischer Sprecher Dirk Kock-Rohwer fordert eine verbindliche Videoüberwachung in Schlachtbetrieben. Er will zudem über Alternativen zur bisherigen Praxis sprechen, weil rechtlich Erlaubtes nicht automatisch gesellschaftlich akzeptabel sei. Das Landwirtschaftsministerium prüft die Aufnahmen nach Angaben gegenüber dem NDR gemeinsam mit dem Kreisveterinäramt Steinburg und will erst danach über Maßnahmen entscheiden.
Spannend ist, wohin die Debatte zielt. Eine Kamerapflicht würde Verstöße wie das Abtrennen der Hinterfüße schneller sichtbar machen. Tönnies verweist allerdings selbst auf eine eigene Videoüberwachung, die es nach Konzernangaben seit Jahren gibt, Kameras allein verhindern also nicht, was ARIWA nach eigener Darstellung gefilmt hat. An der CO2-Betäubung würde eine Kamerapflicht nichts ändern. Ob der Ausschuss bei der Kontrolle stehen bleibt oder über das Verfahren selbst spricht, entscheidet, ob sich für die Tiere etwas ändert.
Tierethische Einordnung
Der eigentliche Skandal liegt im Normalbetrieb, lange bevor ein Mitarbeiter aus der Reihe tanzt. Rund 75 Prozent der Schweine in Deutschland werden mit CO2 betäubt, bis zu 35 Millionen Tiere im Jahr. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit stuft das Gas seit über zwanzig Jahren als stark aversiv ein, es reizt die Atemwege und verursacht Erstickungsangst, bevor das Bewusstsein schwindet. Die Methode hat sich trotzdem durchgesetzt, weil sie große Gruppen schnell und billig durch die Anlage bringt. In Kellinghusen werden nach ARIWA-Angaben mindestens 5.000 Schweine am Tag getötet, konzernweit sind es 16 Millionen im Jahr.
Dass die Panik im Schacht legal ist, haben Gerichte bereits festgehalten. Das Oberlandesgericht Oldenburg erklärte frühere ARIWA-Aufnahmen aus einem Schlachtbetrieb in Lohne für echt, untersagte ihre Verbreitung aber und stellte klar, dass die CO2-Betäubung ein vom Gesetzgeber anerkanntes Verfahren ist. Wir haben das Urteil aus Oldenburg ausführlich eingeordnet. Was im Gerichtssaal über die CO2-Anlage zur Sprache kam, haben wir schon zum Prozessauftakt beschrieben, und auch Moby hat sich in den Fall eingeschaltet. Die Lehre daraus gilt auch für Kellinghusen: Was auf solchen Bildern empört, ist zum größeren Teil geltendes Recht und nicht dessen Bruch. Strengere Kontrollen greifen an dieser Stelle zu kurz. Die offene Frage ist, warum diese Anlagen überhaupt laufen dürfen.
Was das für vegan lebende Menschen heißt
Für die Einkaufsentscheidung ändert der Fall nichts, er belegt sie. Wer Schweinefleisch meidet, muss nicht auf das nächste Video warten, um zu wissen, was in der CO2-Anlage passiert, denn das Verfahren ist beschrieben, zugelassen und dokumentiert. Nützlich ist der Fall als Argument gegenüber Menschen, die auf Siegel und Herkunftsangaben vertrauen. Weder Haltungsstufe noch regionale Schlachtung sagen etwas über die Betäubung aus, die in fast allen Fällen dieselbe ist. Wie groß die Dimension dahinter ist, zeigen die aktuellen Schlachtzahlen. Dass solche Anlagen auch verschwinden können, hat ein Fall in England gezeigt, wo die gefilmte Gaskammer heute abgerissen ist.
Quellen: SPD-Landtagsfraktion, Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, shz.de, t-online, top agrar, Animal Rights Watch, Tierschutz-Schlachtverordnung
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Was auf den Aufnahmen dokumentiert ist?
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