Anna Schubert und Hendrik Haßel stehen vor dem Schriftzug Oberlandesgericht in Oldenburg am Tag des Schlachthofprozess-Urteils
Anna Schubert und Hendrik Haßel vor dem Oberlandesgericht Oldenburg, das am 9. Juni 2026 das Berufungsurteil im Schlachthofprozess verkündete. Foto: Marco Molitor / schlachthofprozess.org.
Switch Language

Es ist einer dieser Momente, in denen Tierschutz, Recht und Öffentlichkeit frontal aufeinandertreffen. Am 9. Juni 2026 hat das Oberlandesgericht Oldenburg sein Urteil verkündet im sogenannten Schlachthofprozess (Az. 13 U 45/25). Die beiden Tierrechtsaktivistinnen Anna Schubert und Hendrik Haßel haften dem Grunde nach für den Schaden, der dem Schlachtbetrieb Brand Qualitätsfleisch aus Lohne durch ihre heimlichen Aufnahmen und deren Verbreitung entstanden ist. Eine Revision hat das Gericht ausgeschlossen.

Ich habe das komplette, 72 Seiten starke Urteil gelesen. Und ich würde gerne was anderes schreiben, aber: Die Geschichte ist deutlich vielschichtiger, als die Schlagzeilen vermuten lassen. Denn zwischen den Zeilen dieses Urteils stehen Dinge, die für die Tierrechtsbewegung enorm wichtig sind. Ein behördliches Gutachten, das Tierschutzverstöße im Schlachthof dokumentiert. Ein abgewiesenes Totalverbot. Und die richterliche Feststellung, dass die Aufnahmen genau das zeigen, was in deutschen Schlachthöfen Alltag ist.

Die komplette Vorgeschichte zum Verfahren und wie die CO2-Betäubung genau funktioniert, habe ich in unserer Recherche zum Schlachthofprozess Oldenburg ausführlich aufgeschrieben. Hier lass uns das aktuelle Urteil gemeinsam aufdröseln. Untern findet ihr das komplette Urteil zum Nachlesen.

Tierschutzaktivisten haften laut OLG Oldenburg dem Grunde nach auf Schadensersatz
Die Höhe des Schadensersatzes muss in einem separaten Betragsverfahren geklärt werden.

Worum es im Schlachthofprozess geht: Die Vorgeschichte in 90 Sekunden

Rückblende. Im Frühjahr 2024 steigen Anna Schubert und weitere Personen mehrfach nachts in den Schlachthof Brand Qualitätsfleisch in Lohne (Landkreis Vechta) ein. Sie installieren versteckte Kameras, die den Betäubungs- und Schlachtvorgang aufzeichnen. In der Nacht vom 4. auf den 5. Mai 2024 ist auch Hendrik Haßel dabei, um die Kameras wieder einzusammeln. Die Polizei stellt beide noch vor Ort.

Die Aufnahmen zeigen, was Millionen Menschen in Deutschland täglich auf dem Teller haben, aber fast niemand je gesehen hat: die CO2-Betäubung von Schweinen. Die Tiere werden in Gondeln getrieben und in eine Grube mit hochkonzentriertem Kohlendioxid abgesenkt. Das Gas reizt die Schleimhäute, die Schweine geraten in Atemnot und Panik, bis sie das Bewusstsein verlieren. Rund 80 Prozent aller in Deutschland geschlachteten Schweine werden auf diese Weise betäubt. Das Verfahren ist nach der EU-Verordnung 1099/2009 zugelassen, obwohl die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA bereits 2004 empfahl, es schrittweise zu ersetzen.

Die Tierrechtsorganisation Animal Rights Watch (ARIWA) veröffentlicht das Material, die ARD-Sendung Plusminus greift es auf, die Bilder gehen durchs Land. Der Schlachthof reagiert mit Strafantrag und Zivilklage. Anna und Hendrik antworten mit dem Instagram-Kanal “Der Schlachthofprozess”, über den sie das Verfahren öffentlich begleiten, und machen aus dem Rechtsstreit eine Bewegung. Im Juli 2025 verurteilt das Landgericht Oldenburg vor allem Anna. Beide Seiten gehen in Berufung. Jetzt liegt das Berufungsurteil vor.

Symbolbild aus einem Schlachthof (nicht der, um den es im Prozess geht)

Symbolbild (nicht aus dem Schlachthof, um den es im Prozess geht)

Das Urteil im Überblick: Wer haftet wofür?

Das OLG hat das erstinstanzliche Urteil weitgehend bestätigt und in Teilen sogar verschärft. Die wichtigsten Punkte habe ich dir in einer Tabelle zusammengefasst:

Entscheidungspunkt Ergebnis des OLG Oldenburg
Betretungsverbot Beide dürfen das Betriebsgelände künftig nicht mehr betreten, bei Verstoß drohen bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld
Schadensersatz Anna Haftet dem Grunde nach für die Hausfriedensbrüche und die Verbreitung des ARIWA-Videos
Schadensersatz Hendrik Haftet jetzt erstmals auch für mehrere Instagram-Posts mit den Aufnahmen, das ist die zentrale Verschärfung gegenüber der ersten Instanz
Totalverbot künftiger Veröffentlichungen Abgewiesen, der weitgehende Unterlassungsantrag des Schlachthofs scheiterte
Drittposts (z. B. von Unterstützungs-Accounts) Vom Gericht als zulässig eingestuft, die Meinungsfreiheit Dritter überwiegt
Revision Nicht zugelassen
Streitwert 110.000 Euro

Wichtig zum Verständnis: „Dem Grunde nach” bedeutet noch keine konkrete Zahlungssumme. Das Gericht hat lediglich festgestellt, dass eine Schadensersatzpflicht besteht. Ob der Schlachthof tatsächlich einen bezifferbaren Schaden nachweisen kann und wie hoch dieser ausfällt, muss in einem separaten Verfahren geklärt werden. Die Beweislast liegt dabei komplett beim Schlachtbetrieb. Das Gericht selbst schreibt im Urteil, dass mögliche Schäden „gering oder schwer ermittel- und nachweisbar” sein könnten.

 

Sieh dir diesen Beitrag auf Instagram an

 

Ein Beitrag geteilt von Der Schlachthof-Prozess (@schlachthofprozess)

Das brisante Detail: Eine Behörde bestätigt Tierschutzverstöße

Und jetzt kommt der Teil, der in fast keiner Schlagzeile auftaucht und der mich beim Lesen des Urteils wirklich gewundert hat.

In die Urteilsbegründung ist eine fachbehördliche Stellungnahme des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) eingeflossen, erstellt für die Staatsanwaltschaft Oldenburg. Diese Behörde, also keine Tierrechtsorganisation, kommt nach Auswertung der Aufnahmen zu bemerkenswerten Ergebnissen:

  • Beim Zutrieb der Schweine zeigt sich laut LAVES „z.T. eine Arbeitsweise, die den Anforderungen an einen tierschonenden, Stress und Aufregung vermeidenden Umgang nicht” entspricht.
  • Die rechtlich vorgeschriebene Höchstdauer zwischen Betäubung und Entblutungsschnitt von 20 bis 30 Sekunden scheint „in keinem Fall eingehalten worden zu sein”. Gemessen wurden mindestens 45 bis 55 Sekunden, bei einzelnen Tieren mehr als 3 Minuten.

Lies das ruhig zweimal. Die Aufnahmen, für deren Verbreitung Anna und Hendrik jetzt haften, haben dokumentiert, was eine staatliche Fachbehörde anschließend als Verstöße gegen tierschutzrechtliche Vorgaben einordnete. Das Gericht hat dem Post, der genau diese Verstöße thematisierte, im Rahmen der Abwägung sogar ausdrücklich zugutegehalten, dass es um konkrete mögliche Verletzungen des Tierschutzgesetzes ging. Verurteilt wurde die Veröffentlichung am Ende trotzdem, weil sie über die reine Dokumentation der Verstöße hinausging.

Genau hier liegt für mich der wunde Punkt des gesamten Verfahrens. Ohne den Einbruch gäbe es diese Aufnahmen nicht. Ohne die Aufnahmen wüsste niemand von den dokumentierten Abläufen. Die Rechtsordnung schützt beides zugleich: das Eigentum des Schlachthofs und das Informationsinteresse der Öffentlichkeit. Das Gericht hat sich in dieser Abwägung überwiegend für das Eigentum entschieden.

Schweine warten auf ihre Schlachtung
Symbolbild (nicht aus dem Schlachthof, um den es im Prozess geht)

Was das Gericht den Aktivist*innen zugesteht

Bei aller Härte des Ergebnisses: Das Urteil enthält Passagen, die für die Bewegung wertvoll sind. Ich habe die wichtigsten für dich herausgezogen.

Die Bilder zeigen die Realität

Das Gericht stellt fest, dass die Aufnahmen den alltäglichen Ablauf im Schlachtbetrieb und die dortige Betriebswirklichkeit zeigen. Es legt seiner Bewertung zugrunde, dass auf den Videos nichts zu sehen oder zu hören ist, was sich nicht so zugetragen hätte. Der Vorwurf des Schlachthofs, die Tonspur sei manipuliert worden, spielte für die Entscheidung keine tragende Rolle. Anna Schuberts Satz nach der Urteilsverkündung bringt es auf den Punkt: „Die Bilder sind echt!”

Kritik an der CO2-Betäubung ist und bleibt legitim

Wörtlich heißt es im Urteil, dass eine öffentliche Auseinandersetzung über die Bedingungen industrieller Tierverarbeitung „nicht nur legitim” ist, sondern „auf breites Interesse in der Öffentlichkeit” trifft. Die Aktivist*innen dürfen sich weiterhin kritisch über den Schlachthof und dessen Vorgehen äußern, deutlich und offensiv. Nur eben ohne die rechtswidrig beschafften Aufnahmen.

Schlachter und Verarbeiter im Schlachthof
Symbolbild (nicht aus dem Schlachthof, um den es im Prozess geht)

Das Totalverbot ist vom Tisch

Der Schlachthof wollte erreichen, dass praktisch jede künftige Verbreitung der Aufnahmen pauschal verboten wird. Damit ist er gescheitert. Das Gericht stellte klar, dass es Konstellationen geben kann, in denen eine Veröffentlichung zulässig wäre, und dass sich das nur im Einzelfall beurteilen lässt. Auch mehrere Solidaritäts-Posts von dritten Accounts stufte das OLG als von der Meinungsfreiheit gedeckt ein. Die Bewegung darf weiter berichten, einordnen und mobilisieren.

Wie es jetzt weitergeht: Drei Schauplätze

Der Schlachthofprozess ist mit diesem Urteil nicht zu Ende, er verlagert sich. Drei Entwicklungen solltest du auf dem Schirm haben:

1. Das Betragsverfahren. Der Schlachthof muss nun konkret nachweisen, welcher Schaden ihm durch welche Veröffentlichung entstanden ist. Das ist juristisch anspruchsvoll, denn Umsatzeinbußen müssen kausal auf einzelne Posts zurückgeführt werden. Hier ist das letzte Wort längst nicht gesprochen.

2. Die Klage gegen die CO2-Betäubung selbst. Anna und Hendrik haben gemeinsam mit Mitstreiter*innen die zuständige Behörde verklagt, um die Genehmigung der CO2-Betäubung anzugreifen. Ihr Argument: Die EU-Verordnung verlangt, dass Tiere von vermeidbaren Schmerzen, Stress und Leiden verschont werden, und genau das leistet die Methode nachweislich nicht. Die EFSA empfiehlt seit Jahren alternative Gasgemische.

3. Die EU-Ebene. Die Europäische Kommission arbeitet an einer Überarbeitung der Tierschutz-Schlachtverordnung. Grundlage ist unter anderem das EFSA-Gutachten von 2020, das die Bedenken gegen CO2 bestätigt. Jedes öffentliche Verfahren wie dieses erhöht den Druck, das Thema endlich anzupacken.

Anna Schubert gibt nach der Urteilsverkündung im Schlachthofprozess ein Interview mit Mikrofonen von RTL und ntv
Nach der Urteilsverkündung gab Anna Schubert vor dem Gerichtsgebäude Interviews. „Die Bilder sind echt!“ – ihr Satz fasste die Reaktion der Aktivist*innen zusammen. Foto: Marco Molitor / schlachthofprozess.org.

Was du selbst tun kannst

Vielleicht fragst du dich gerade, was dieses Urteil mit deinem Alltag zu tun hat. Eine ganze Menge, finde ich. Denn die wirksamste Antwort auf ein System, das seine Abläufe lieber hinter Werkstoren hält, treffen wir alle dreimal täglich.

  • Anna und Hendrik hier durch Spenden unterstützen
  • Informiert bleiben und teilen. Die Reichweite der Bewegung entsteht durch Menschen wie dich. Das Gericht hat ausdrücklich bestätigt, dass Berichterstattung und Solidarität zulässig sind.
  • Pflanzliche Alternativen in den Alltag holen. Der Markt ist 2026 so gut wie nie, von Geschmack über Textur bis Preis. Jede Mahlzeit ist eine Entscheidung.
  • Politisch aktiv werden. Die Petition der Aktivist*innen gegen die CO2-Betäubung läuft, die EU-Überarbeitung der Schlachtverordnung steht an. Briefe an Abgeordnete wirken mehr, als viele denken.
  • Organisationen unterstützen. Recherchen wie diese kosten Geld, Nerven und, wie wir jetzt wissen, womöglich Schadensersatz.
  • Die Petition unterschreiben – über 30.000 Menschen machen bereits mit

Häufige Fragen zum Schlachthofprozess-Urteil (FAQ)

Müssen Anna und Hendrik jetzt Schadensersatz zahlen?

Noch nicht. Das OLG hat nur die Haftung dem Grunde nach festgestellt. Ob und wie viel gezahlt werden muss, klärt ein separates Betragsverfahren, in dem der Schlachthof jeden einzelnen Schaden konkret beweisen muss.

Ist das Urteil rechtskräftig?

Das OLG hat die Revision nicht zugelassen. Den Beklagten bleibt die Möglichkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof. Ob sie diesen Weg gehen, haben sie zum Zeitpunkt dieses Artikels noch nicht abschließend erklärt.

Dürfen die Schlachthof-Videos jetzt nirgendwo mehr gezeigt werden?

Die Aktivistinnen selbst dürfen die konkreten Aufnahmen nicht mehr verbreiten. Unabhängige Presseberichterstattung ist davon ausdrücklich nicht erfasst*, und auch Posts Dritter wurden vom Gericht teilweise als zulässig bewertet. Ein pauschales Totalverbot gibt es nicht.

Ist die CO2-Betäubung von Schweinen legal?

Ja, sie ist nach der EU-Verordnung 1099/2009 zugelassen und betrifft rund 80 Prozent der in Deutschland geschlachteten Schweine. Die EFSA kritisiert die Methode allerdings seit 2004 und empfiehlt Alternativen. Eine Überarbeitung der EU-Regeln ist in Arbeit, parallel läuft eine Klage gegen die behördliche Genehmigung.

Hat das Gericht Tierschutzverstöße im Schlachthof festgestellt?

Das Zivilgericht selbst hat darüber nicht entschieden. In das Urteil eingeflossen ist aber eine Stellungnahme des Landesamts LAVES, die beim Zutrieb eine teilweise nicht tierschonende Arbeitsweise und deutlich überschrittene Entblutungszeiten dokumentiert.

Was bedeutet das Urteil für künftige Undercover-Recherchen?

Es macht sie riskanter, vor allem finanziell. Wer rechtswidrig beschaffte Aufnahmen selbst veröffentlicht, haftet künftig leichter auf Schadensersatz. Zugleich hat das Gericht bestätigt, dass das Thema von hohem öffentlichem Interesse ist und Kritik legitim bleibt. Recherchen werden weitergehen, vermutlich mit angepassten Veröffentlichungswegen über Presse und Organisationen.

Meine Meinung: Ein hartes Urteil, das trotzdem etwas bewegt

Ich will ehrlich sein: Mein erster Impuls nach der Urteilsverkündung war Frust. Zwei Menschen machen sichtbar, was eine Behörde später als tierschutzrechtlich problematisch einstuft, und am Ende haften sie für den Imageschaden des Betriebs. Das fühlt sich doch total verkehrt an, und ich verstehe jeden, der das Wort Einschüchterungsklage in den Mund nimmt. Und dann kommt auch noch der Post vom „Brand Qualitätsfleisch“ CEO auf LinkedIn, wo er von einem „gewonnenen Prozess“ schreibt und lächelnd vor toten Schweinen posiert.

Gleichzeitig habe ich beim Lesen der 72 Seiten Respekt vor der Differenziertheit des Senats bekommen. Das Gericht macht sich die Sache erkennbar nicht leicht. Es bestätigt die Echtheit der Betriebsrealität auf den Bildern, es verteidigt die Meinungsfreiheit Dritter, es kassiert das Totalverbot des Schlachthofs und es benennt die dokumentierten Verstöße beim Namen. Die Botschaft zwischen den Zeilen lautet: Der Rechtsstaat schützt auch Schlachthöfe, aber er schützt genauso die Debatte über sie.

Trotzdem sind das keine guten Nachrichten für die Bewegung, Journalismus und Aufklärung. Viele Tierschutzorganisationen haben jetzt Angst vor weiteren Klagen.

Auch völlig absurd – wie Vegpool schreibt, sind 125.000 Euro Steuergelder in den vergangenen Jahren im Rahmen eines deutsch-niederländischen Förderprogramms mit dem Namen Interreg an genau diesen Schlachthof gegangen. Für ein Digitalisierungs-Projekt in der Schweinehaltung.

Was positiv ist – die Debatte hat der Prozess befeuert wie kaum etwas zuvor. Hunderte Menschen vor dem Gericht, bundesweite Berichterstattung, eine laufende Klage gegen die CO2-Betäubung selbst, Bewegung auf EU-Ebene. Anna und Hendrik haben juristisch vorerst „verloren“ und gesellschaftlich enorm viel gewonnen. Die entscheidende Frage stellt jetzt jede*r Einzelne von uns beim Einkaufen: Will ich Teil eines Systems sein, dessen Alltag vor Gericht verteidigt werden muss, damit ihn niemand sieht? Meine Antwort darauf kennst du. Und vielleicht ist dieses Urteil für den einen oder die andere genau der Anstoß, die eigene zu finden.

Ich habe großen Respekt vor der Arbeit und dem Mut von Anna und Hendrik und wünsche ihnen nur das Beste. Unterstützt sie, wenn ihr könnt. Durch spenden oder teilt diesen Artikel.

Wenn ihr das Urteil nachlesen wollt – hier findet ihr es komplett.

Auch wichtig – ich bin kein Rechtsanwalt – ich habe nach bestem Gewissen recherchiert und analysiert. Sollte euch etwas im Artikel auffallen, weißt mich bitte per Mail darauf hin und ich ändere es gegebenenfalls.

Bleib kritisch, bleib freundlich, bleib vegan.


Schon den Plantbased-Podcast gehört?

Veganismus, Tierschutz, Klima, Nachhaltigkeit, Artenschutz, alles, was uns gerade umtreibt, gibt es bei Plantbased, unserem Podcast. Wir reden mit Menschen, die etwas zu sagen haben und mit ihrem Leben zeigen, was geht. Auch als Videopodcast auf YouTube.

Schon zu Gast waren u. a. Sarah Connor, Hannes Jaenicke, Paul Watson, Patrik Baboumian, Bibi Heinicke, Atze Schröder, Kerstin Ott, Dr. Zoe Mayer, Maya Leinenbach und Femke Den Haas und viele weitere.

Seit 2019 · This Is Vegan · unabhängig, vegan, manchmal unbequem


Mitmachen, nicht nur mitlesen

Wir finanzieren uns über Affiliate-Empfehlungen und die Community. Schau auf unseren Community Deals vorbei für exklusive Rabattcodes bei sorgfältig ausgesuchten plant-based Partnern. Du zahlst nichts extra, wir können weiterschreiben. Fairer Deal.

Oder folg uns einfach hier:

Jeder Kaffee hilft uns, dranzubleiben. 🙏🏽💚

Unsere Partner, die die Mission mittragen: Vriends 🌱

Haeufige Fragen

FAQ - Das fragen andere

Das Urteil im Überblick: Wer haftet wofür?
Das OLG hat das erstinstanzliche Urteil weitgehend bestätigt und in Teilen sogar verschärft. Die wichtigsten Punkte habe ich dir in einer Tabelle zusammengefasst: Entscheidungspunkt Ergebnis des OLG Oldenburg Betretungsverbot Beide dürfen das Betriebsgelände künftig nicht mehr...
Was das Gericht den Aktivist*innen zugesteht?
Bei aller Härte des Ergebnisses: Das Urteil enthält Passagen, die für die Bewegung wertvoll sind. Ich habe die wichtigsten für dich herausgezogen.
Wie es jetzt weitergeht: Drei Schauplätze?
Der Schlachthofprozess ist mit diesem Urteil nicht zu Ende, er verlagert sich. Drei Entwicklungen solltest du auf dem Schirm haben: 1. Das Betragsverfahren. Der Schlachthof muss nun konkret nachweisen, welcher Schaden ihm durch welche Veröffentlichung entstanden ist.
Was du selbst tun kannst?
Vielleicht fragst du dich gerade, was dieses Urteil mit deinem Alltag zu tun hat. Eine ganze Menge, finde ich. Denn die wirksamste Antwort auf ein System, das seine Abläufe lieber hinter Werkstoren hält, treffen wir alle dreimal täglich.
Müssen Anna und Hendrik jetzt Schadensersatz zahlen?
Noch nicht. Das OLG hat nur die Haftung dem Grunde nach festgestellt. Ob und wie viel gezahlt werden muss, klärt ein separates Betragsverfahren, in dem der Schlachthof jeden einzelnen Schaden konkret beweisen muss.
Ist das Urteil rechtskräftig?
Das OLG hat die Revision nicht zugelassen. Den Beklagten bleibt die Möglichkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof. Ob sie diesen Weg gehen, haben sie zum Zeitpunkt dieses Artikels noch nicht abschließend erklärt.
Please install and activate Powerkit plugin from Appearance → Install Plugins. And activate Opt-in Forms module.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Newsletter Mehr News