Schwarzer Zwergdackel sitzt im Park neben einem Baum und schaut in die Kamera
Beim Dackel entscheidet ein einzelnes Gen über kurze Beine und über das Bandscheibenrisiko. Symbolbild.
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Wenn Fachleute sich streiten, bleibt das meistens in Fachzeitschriften. Diesmal nicht. In der deutschen Tierärzteschaft läuft gerade eine Auseinandersetzung darüber, wie viel gesundheitlicher Schaden bei einem Hund hinnehmbar ist, damit eine Rasse weiter so aussieht, wie sie aussehen soll. Am 30. Juli 2026 hat sich die Bundestierärztekammer eingeschaltet, die Vertretung von rund 46.000 Tierärztinnen und Tierärzten.

Der Anlass klingt nach Verwaltung. Was dahintersteckt, ist eine der ältesten offenen Baustellen des deutschen Tierschutzrechts.

Schwarzer Zwergdackel sitzt im Park neben einem Baum und schaut in die Kamera

Beim Dackel entscheidet ein einzelnes Gen über kurze Beine und über das Bandscheibenrisiko. Symbolbild.

Worum gestritten wird

Im März und April 2026 hat eine Gruppe namens Taskforce Gesunde Hundezucht (TGH) zwei Leitlinien veröffentlicht. Eine allgemeine zu den „Grundsätzen der Hundezucht”, und eine zu Chondrodysplasie, Chondrodystrophie und dem erblich erhöhten Risiko von Bandscheibenerkrankungen. Zweitere betrifft alle kurzbeinigen Rassen, allen voran den Dackel.

Darauf antwortete Prof. Dr. Achim Gruber von der Freien Universität Berlin gemeinsam mit weiteren Fachleuten mit einem offenen Brief. Dessen Titel sagt alles: „Wie viel Tierleid darf für den Erhalt eines Rassebildes entstehen? Rassepflege versus Gesundheit beim Hund. Wofür steht die Tierärzteschaft?” Gruber leitet das Institut für Tierpathologie, seziert also beruflich die Folgen, und hat mit „Das Kuscheltierdrama” und „Geschundene Gefährten” zwei Bestseller über genau dieses Thema geschrieben.

Die Bundestierärztekammer positioniert sich in ihrer Stellungnahme nicht inhaltlich. Sie begrüßt den Dialog, bittet darum, auf „persönliche Angriffe, Unterstellungen oder Diffamierungen von Kolleg:innen” zu verzichten, und lenkt dann auf ihr eigenes Anliegen.

Der Satz, um den es geht

Wir haben die umstrittene Leitlinie im Original gelesen. Die entscheidende Passage betrifft das sogenannte Chondrodystrophie-Allel, eine Genvariante auf Chromosom 12, die bei vielen kurzbeinigen Hunden vorkommt und in mehreren Rassen mit einem erhöhten Risiko für Bandscheibenvorfälle verbunden ist.

Die Taskforce hält es für „unangemessen”, Chondrodystrophie generell als Qualzuchtmerkmal einzustufen. Ihre Begründung steht wörtlich im Papier: In manchen Rassen trügen über 90 Prozent der Tiere eine oder zwei Kopien dieses Allels. Ein vollständiger Zuchtausschluss der Träger sei deshalb nicht sinnvoll, denn er würde dazu führen, dass „zahlreiche beliebte Hunderassen nicht mehr gezüchtet werden könnten”.

Stattdessen empfiehlt die Taskforce beim Dackel eine Auswahl über das Röntgenbild. Wer fünf oder mehr verkalkte Bandscheiben zeigt, soll von der Zucht ausgeschlossen werden. Eine direkte Selektion gegen das Allel nennt sie „kontraproduktiv”, eine schrittweise Verringerung sei anzustreben.

Fairerweise gehört dazu: Die Taskforce argumentiert nicht aus der Luft. Das Allel ist ein Risikofaktor, keine Diagnose. Ob ein Hund tatsächlich erkrankt, hängt zusätzlich von Körpergewicht, Bewegung, Kastrationsstatus und weiteren, teils unerforschten Faktoren ab. Die Röntgenmethode ist erprobt und wird in mehreren nordeuropäischen Ländern angewendet. Das zweite Allel auf Chromosom 18 stuft die Taskforce ausdrücklich als unkritisch ein, weil es das Bandscheibenrisiko nicht erhöht.

Trotzdem bleibt die Begründung bemerkenswert. Ob ein Merkmal als Qualzucht gilt, hängt in dieser Logik auch davon ab, wie verbreitet es ist. Ein Defekt, den wenige Tiere tragen, ist ein Defekt. Ein Defekt, den über neunzig Prozent einer Rasse tragen, wird zum Rassemerkmal, das man erhalten muss. Diese Umkehrung greift Grubers offener Brief im Titel an.

Mops schaut mit großen Augen direkt in die Kamera

Kurze Nase, flaches Gesicht, Atemnot. Der Mops ist das bekannteste Beispiel. Symbolbild.

Wer in der Taskforce sitzt

Die Taskforce beschreibt sich als „unabhängiger Zusammenschluss von Fachleuten aus Tiermedizin und Genetik”. Ein Blick auf die Mitgliederliste zeigt beides.

Auf der einen Seite stehen Namen von erheblichem wissenschaftlichem Gewicht. Prof. Tosso Leeb leitet das Institut für Genetik an der Vetsuisse-Fakultät Bern und ist Mitglied der Leopoldina. Prof. Holger Volk leitet die Kleintierklinik der Tierärztlichen Hochschule Hannover. Prof. Christiane Herden ist Pathologin in Gießen. Das sind keine Gefälligkeitsgutachter.

Auf der anderen Seite gehören der Taskforce auch Dr. Jan-Peter Bach an, laut eigener Angabe Fachreferent für Tierschutz und Tiergesundheit beim Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH), und Dr. Anne Posthoff, Tierschutzbeauftragte des Deutschen Teckelklubs. Die Tierschutzbeauftragte des Dackelvereins hat also an der Leitlinie zum zentralen Gesundheitsproblem des Dackels mitgewirkt.

Organisatorisch ist die Taskforce bei der Gesellschaft zur Förderung Kynologischer Forschung in Jena angesiedelt. Die gkf wurde 1994 gegründet, hat nach eigenen Angaben über drei Millionen Euro Forschungsförderung vergeben und finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden, wobei sie VDH-Zuchtvereine als eigene Förderergruppe ausweist. Die Website der Taskforce entstand nach eigenem Hinweis mit Unterstützung der Agria Tierversicherung.

Nichts davon ist verboten, und nichts davon macht die wissenschaftliche Arbeit automatisch falsch. Es erklärt aber, warum ein Papier, das gegen die Einstufung eines weitverbreiteten Merkmals als Qualzucht argumentiert, auf Widerspruch stößt.

Das eigentliche Problem ist älter als der Streit

Hier kommt die Bundestierärztekammer ins Spiel, und ihr Punkt ist der wichtigste des ganzen Vorgangs.

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Qualzucht ist in Deutschland seit 1986 verboten. § 11b des Tierschutzgesetzes untersagt es, Wirbeltiere zu züchten, wenn zu erwarten ist, dass bei den Nachkommen erblich bedingt Körperteile für den artgemäßen Gebrauch fehlen, untauglich oder umgestaltet sind und dadurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten.

Dasselbe Gesetz enthält in Absatz 4 die Lösung für sein eigenes Problem. Dort wird das Bundesministerium ermächtigt, per Rechtsverordnung erstens die erblich bedingten Veränderungen näher zu bestimmen und zweitens die Zucht bestimmter Rassen und Linien zu verbieten oder zu beschränken.

Von dieser Ermächtigung hat bis heute keine Bundesregierung Gebrauch gemacht. Was es stattdessen gibt, ist das Qualzuchtgutachten vom 2. Juni 1999, ein fachliches Papier des Landwirtschaftsministeriums, rechtlich unverbindlich und inzwischen 27 Jahre alt.

Die Folge beschreibt die Bundestierärztekammer in ihrer Stellungnahme selbst:

Die bestehenden tierschutzrechtlichen Regelungen zur Defektzucht bieten trotz der grundlegenden Zielsetzung des § 11b Tierschutzgesetz nach wie vor keine ausreichende Rechtssicherheit für den Vollzug.

Sie fordert deshalb eine Konkretisierung des § 11b und eine grundlegende Überarbeitung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Tierschutzgesetz, weil die bestehenden Vollzugshilfen „weder den aktuellen Stand der Wissenschaft noch die zwischenzeitliche Entwicklung der Rechtsprechung” abbilden. Den Vorschlag der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft, eine interdisziplinäre Fachtagung mit Pathologie, Genetik, Tierzucht, Kleintiermedizin, Ethologie, Tierschutz, Amtsveterinären und Fachjuristen abzuhalten, unterstützt sie ausdrücklich.

Infografik zur Gesetzeslücke bei Qualzucht in Deutschland mit sechs Kennzahlen

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Warum das für dich relevant ist

Solange der Staat die Lücke lässt, füllen andere sie. Wer Leitlinien schreibt, entscheidet in der Praxis darüber, was ein Veterinäramt beanstanden kann und was als anerkannter Stand gilt. Darum wird gerade gerungen.

Für Halterinnen und Halter heißt das ganz praktisch: Ein Rassehund mit Papieren ist keine Gesundheitsgarantie. Er sagt aus, dass die Elterntiere den Regeln des jeweiligen Zuchtvereins entsprachen. Wie streng diese Regeln sind, hängt davon ab, wer sie geschrieben hat.

Tierarzt untersucht einen Hund auf dem Behandlungstisch einer Tierarztpraxis

Tierärztinnen und Tierärzte sehen die Folgen täglich. Über die Konsequenzen streiten sie gerade. Symbolbild.

Was wir davon halten

Uns ist die Frage aus Grubers Brieftitel vertraut, auch wenn sie hier zum ersten Mal einem Hund gilt. Wie viel körperlicher Schaden ist zumutbar, damit ein Mensch etwas bekommt, das er möchte. Beim Nutztier lautet die Antwort Leistung, beim Rassehund Aussehen. Die Rechenoperation dahinter ist dieselbe.

Was uns an der Debatte am meisten auffällt, ist die Umkehrung durch Häufigkeit. Wenn ein gesundheitlich belastendes Merkmal in einer Rasse selten ist, gilt es als Defekt. Ist es in neunzig Prozent der Tiere vorhanden, wird daraus ein Argument dafür, es zu behalten, weil sonst die Rasse verschwände. Aus Sicht des einzelnen Hundes ändert seine Verbreitung nichts an seinen Schmerzen. Und das Tierschutzgesetz schützt ausdrücklich das Individuum, worauf die Bundestierärztekammer in ihrer Stellungnahme selbst hinweist.

Dass eine Rasse in ihrer heutigen Form verschwinden könnte, ist für uns kein Verlust, den man gegen Bandscheibenvorfälle aufrechnen müsste. Eine Rasse ist eine menschliche Erfindung von vor gut hundertfünfzig Jahren, kein Naturzustand, den es zu bewahren gilt.

Zugleich halten wir wenig davon, Hundehalterinnen und Hundehalter zu beschimpfen. Die meisten Menschen mit einem Mops haben sich in ein Tier verliebt und nicht in eine Zuchtentscheidung. Der Hebel liegt bei der Gesetzgebung und beim Kauf, nicht bei der Person auf der Hundewiese.

Was du praktisch tun kannst

Adoptieren statt kaufen. Der sicherste Weg, keine Zuchtentscheidung zu finanzieren, ist der, keinen Welpen zu kaufen. Wie das realistisch abläuft, steht in unserem ehrlichen Guide zur Adoption aus dem Tierheim.

Wenn es doch ein Züchter sein soll, frag nach Befunden statt nach Papieren. Beim Dackel nach dem Röntgenbefund der Wirbelsäule und der Zahl verkalkter Bandscheiben. Bei kurznasigen Rassen nach einem Belastungstest zur Atmung. Wer ausweicht, hat die Antwort gegeben.

Kauf niemals online oder aus dem Kofferraum. Wie brutal dieser Markt funktioniert, haben wir hier aufgeschrieben: Was die EU gegen den illegalen Welpenhandel beschlossen hat und im Interview mit Nathan Goldblat über die Hundemafia in Rumänien.

Wir lesen Gesetzestexte und Leitlinien im Original, damit du es nicht musst. Unser Newsletter ist kostenlos und jederzeit kündbar.

Wer tiefer einsteigen will: Wir haben schon 2023 über die geplante Tierschutzreform und Qualzucht geschrieben, und wie tief die Bindung zwischen Mensch und Hund tatsächlich reicht, zeigt eine aktuelle Studie aus Jena. Zur Gesundheit gibt es bei uns außerdem Ratgeber zu Staupe und zur Magendrehung.

Häufige Fragen

Was ist Qualzucht?

Qualzucht bezeichnet die Zucht von Tieren, bei der erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen, untauglich oder umgestaltet sind und dadurch Schmerzen, Leiden oder Schäden entstehen. In Deutschland ist das nach § 11b Tierschutzgesetz verboten.

Seit wann ist Qualzucht in Deutschland verboten?

Seit 1986. § 11b des Tierschutzgesetzes gilt seitdem unverändert in seiner Grundaussage.

Warum wird das Verbot so selten durchgesetzt?

Weil nie festgelegt wurde, welche Merkmale konkret darunterfallen. § 11b Absatz 4 ermächtigt das Bundesministerium, dies per Rechtsverordnung zu regeln, doch eine solche Verordnung wurde nie erlassen. Maßgeblich ist bis heute das rechtlich unverbindliche Qualzuchtgutachten von 1999. Die Bundestierärztekammer spricht deshalb von fehlender Rechtssicherheit für den Vollzug.

Was ist die Taskforce Gesunde Hundezucht?

Ein 2026 aufgetretener Zusammenschluss von Fachleuten aus Tiermedizin und Genetik, der wissenschaftlich begründete Leitlinien für die Hundezucht veröffentlicht. Ihm gehören unabhängige Wissenschaftler ebenso an wie Vertreter von Zuchtverbänden, unter anderem der Fachreferent für Tierschutz des Verbands für das Deutsche Hundewesen und die Tierschutzbeauftragte des Deutschen Teckelklubs. Organisatorisch ist die Taskforce bei der Gesellschaft zur Förderung Kynologischer Forschung angesiedelt.

Worum geht es beim Streit um Chondrodystrophie?

Chondrodystrophie ist eine Genvariante, die kurze Beine verursacht und in mehreren Rassen das Risiko für Bandscheibenvorfälle erhöht. Die Taskforce hält es für unangemessen, sie generell als Qualzuchtmerkmal einzustufen, unter anderem weil in manchen Rassen über 90 Prozent der Tiere Träger sind und ein Zuchtausschluss diese Rassen beenden würde. Kritiker sehen darin den Vorrang des Rassebildes vor der Gesundheit.

Ist ein Rassehund mit Papieren gesünder?

Nicht automatisch. Papiere belegen die Abstammung und dass die Elterntiere den Regeln des jeweiligen Zuchtvereins entsprachen. Wie streng diese Regeln in Bezug auf Gesundheit sind, unterscheidet sich erheblich. Aussagekräftiger sind konkrete Untersuchungsbefunde der Elterntiere.

Welche Rassen sind besonders betroffen?

Neben den kurzbeinigen Rassen wie Dackel, Corgi und Basset betrifft die Debatte vor allem kurznasige Rassen wie Mops, Französische Bulldogge und Englische Bulldogge, bei denen die verkürzte Schnauze zu Atemproblemen führen kann, sowie Rassen mit übertriebenen Hautfalten, Augen- oder Skelettmerkmalen.


Quellen: Stellungnahme der Bundestierärztekammer zur aktuellen Diskussion um gesunde Hundezucht und Qual- bzw. Defektzucht vom 30. Juli 2026. Titel und Anlass des offenen Briefes von Prof. Dr. Achim Gruber et al. sind dieser Stellungnahme entnommen, der Brief selbst lag uns nicht vor. Inhaltliche Angaben zur Chondrodystrophie aus dem Merkblatt „Chondrodysplasie, Chondrodystrophie und erblich erhöhtes Risiko von Bandscheibenerkrankungen” der Taskforce Gesunde Hundezucht, Stand 1. April 2026, sowie aus deren Leitlinie „Grundsätze der Hundezucht”. Angaben zu Mitgliedern und Trägerschaft von der Website der Taskforce und der Gesellschaft zur Förderung Kynologischer Forschung. Rechtsgrundlage: § 11b Tierschutzgesetz. Qualzuchtgutachten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 2. Juni 1999. Die abgebildeten Fotos sind Symbolbilder von Adobe Stock und zeigen keine Tiere aus den beschriebenen Zuchten.

Haeufige Fragen

FAQ - Das fragen andere

Wer in der Taskforce sitzt?
Die Taskforce beschreibt sich als „unabhängiger Zusammenschluss von Fachleuten aus Tiermedizin und Genetik”. Ein Blick auf die Mitgliederliste zeigt beides. Auf der einen Seite stehen Namen von erheblichem wissenschaftlichem Gewicht. Prof. Tosso Leeb leitet das Institut für Genetik an der Vetsuisse-Fakultät Bern und ist Mitglied der Leopoldina. Prof.
Warum das für dich relevant ist?
Solange der Staat die Lücke lässt, füllen andere sie. Wer Leitlinien schreibt, entscheidet in der Praxis darüber, was ein Veterinäramt beanstanden kann und was als anerkannter Stand gilt. Darum wird gerade gerungen. Für Halterinnen und Halter heißt das ganz praktisch: Ein Rassehund mit Papieren ist keine Gesundheitsgarantie.
Was wir davon halten?
Uns ist die Frage aus Grubers Brieftitel vertraut, auch wenn sie hier zum ersten Mal einem Hund gilt. Wie viel körperlicher Schaden ist zumutbar, damit ein Mensch etwas bekommt, das er möchte. Beim Nutztier lautet die Antwort Leistung, beim Rassehund Aussehen. Die Rechenoperation dahinter ist dieselbe. Was uns an der Debatte am meisten auffällt, ist die Umkehrung durch Häufigkeit.
Was du praktisch tun kannst?
Adoptieren statt kaufen. Der sicherste Weg, keine Zuchtentscheidung zu finanzieren, ist der, keinen Welpen zu kaufen. Wie das realistisch abläuft, steht in unserem ehrlichen Guide zur Adoption aus dem Tierheim. Wenn es doch ein Züchter sein soll, frag nach Befunden statt nach Papieren. Beim Dackel nach dem Röntgenbefund der Wirbelsäule und der Zahl verkalkter Bandscheiben.
Was ist Qualzucht?
Qualzucht bezeichnet die Zucht von Tieren, bei der erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen, untauglich oder umgestaltet sind und dadurch Schmerzen, Leiden oder Schäden entstehen. In Deutschland ist das nach § 11b Tierschutzgesetz verboten.
Seit wann ist Qualzucht in Deutschland verboten?
Seit 1986. § 11b des Tierschutzgesetzes gilt seitdem unverändert in seiner Grundaussage.
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