Sieben Prozent auf Fleisch, neunzehn auf Haferdrink
Kuhmilch trägt sieben Prozent Mehrwertsteuer. Haferdrink trägt neunzehn. Diese Differenz ist kein Versehen und kein Übergangszustand, sie ist geltendes Recht, und sie hat eine Zahl: 4,056 Milliarden Euro. So hoch war 2024 die Steuervergünstigung, die tierische Lebensmittel in Deutschland gegenüber dem regulären Satz erhalten haben.
Woher die Zahl kommt und was sie genau misst
Die 4,056 Milliarden stehen im Klima-Subventionsbericht 2026, den das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft im Auftrag der Bertelsmann Stiftung erstellt hat und der am 16. September 2026 veröffentlicht wurde. Die Zahl steht dort in Kapitel 3.8, als einer von 45 untersuchten Subventionstatbeständen. Eine eigenständige Mehrwertsteuer-Studie ist das Dokument also nicht, und so sollte es auch zitiert werden.
Gerechnet wird simpel: Die Differenz zwischen sieben und neunzehn Prozent, angewendet auf die ermäßigt besteuerten Umsätze dreier Großhandelszweige der Umsatzsteuerstatistik 2024, nämlich Fleisch und Fleischwaren, Milch und Milcherzeugnisse samt Eiern und Speiseölen, sowie Fisch und Fischerzeugnisse. Für die Einordnung heißt das zweierlei. Fisch gehört ausdrücklich dazu. Und die Summe lässt sich nicht auf Fleisch, Milch und Eier aufteilen, der Bericht tut das auch nirgends, weil Eier im Statistikzweig gemeinsam mit Milch und pflanzlichen Speiseölen liegen. Wer die Zahl einzelnen Produktgruppen zuordnet, überdehnt sie.
Im Sektor Land- und Forstwirtschaft ist diese Ermäßigung der größte Einzelposten des Berichts, größer als die Agrarzahlungen der GAP mit 3,46 Milliarden und ein Vielfaches des Agrardiesels mit 423 Millionen. Insgesamt kommt der Bericht auf 45 Subventionstatbestände und 66,2 Milliarden Euro.
Älteren Zahlen aus derselben Debatte sollte man nicht blind vertrauen. Das Umweltbundesamt nannte 2021 noch 5,242 Milliarden, allerdings für das Jahr 2018 und auf einer Datenbasis von 2013. Der Rückgang erklärt sich laut Bericht unter anderem damit, dass der Fleischkonsum seit 2018 um rund zwölf Prozent gesunken ist. Wer die beiden Zahlen ohne Bezugsjahr nebeneinanderstellt, vergleicht Unvergleichbares.
Warum dein Haferdrink neunzehn Prozent trägt und Kuhmilch sieben
Hier wird es interessant, denn der Grund steckt im Zolltarif und hat mit Ernährungspolitik nichts zu tun. Der ermäßigte Satz gilt nach § 12 Absatz 2 Nummer 1 Umsatzsteuergesetz für die Gegenstände, die in Anlage 2 aufgelistet sind, und diese Liste arbeitet ausschließlich mit Zolltarifnummern. Milch und Milcherzeugnisse stehen dort unter Nummer 4, Fleisch unter Nummer 2, Eier ebenfalls unter Nummer 4.
Pflanzendrinks tauchen in dieser Liste nicht auf, und zwar aus zwei Gründen. Zolltariflich sind sie keine Milch, weil das entsprechende Kapitel tierischen Ursprung voraussetzt. Sie landen stattdessen bei den nichtalkoholischen Getränken, und aus dieser Position begünstigt die Anlage 2 nur eine einzige Sache: Milchmischgetränke mit einem Anteil von mindestens 75 Prozent Milch oder Milcherzeugnissen. Diese Schwelle erreicht ein Haferdrink nie.
Das Bundesfinanzministerium hat das auf eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz am 11. Mai 2021 unmissverständlich bestätigt und dabei auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs vom 9. Februar 2006 verwiesen (V R 49/04). Der entscheidende Satz daraus: Unter Milch sei umsatzsteuerrechtlich ausschließlich „das Gemelk einer oder mehrerer Tiere“ zu verstehen. Pflanzliche Milchersatzprodukte unterliegen deshalb dem allgemeinen Satz.
Und jetzt der Teil, der die Sache kippt: Tofu und Seitan werden mit sieben Prozent besteuert. Die Bundesregierung hat das in ihrer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage im März 2024 selbst so dargestellt und dort auch ausdrücklich geschrieben, die Systematik gelte „auch für vegetarische und vegane Produkte“. Der Bruch liegt also nicht zwischen pflanzlich und tierisch. Er liegt zwischen fest und flüssig. Essbare Lebensmittel sind grundsätzlich ermäßigt, Getränke grundsätzlich nicht, mit Ausnahmen für Leitungswasser, Milch und eben jene Milchmischgetränke. Dein Tofu ist steuerlich ein Lebensmittel. Dein Haferdrink ist ein Getränk.

Die Grafik ist zum Weitergeben gedacht. Speichern, in die Familiengruppe schicken, beim nächsten Streit über teure Hafermilch zücken. Wenn du sie woanders verwendest, verlink bitte diesen Artikel.
Das Steuerrecht hat eine Logik, sie ist nur keine ökologische
Wie weit diese Systematik von Ernährung und Klima entfernt ist, zeigt eine einzige Fußnote des Berichts. Smoothies werden mit sieben Prozent besteuert, Säfte mit neunzehn. Kartoffeln mit sieben, Süßkartoffeln mit neunzehn. Süßwasserkrebse und Riesengarnelen mit sieben, Hummer, Austern und Schnecken mit neunzehn. Ein Kaffee zum Mitnehmen kostet neunzehn Prozent Steuer, mit mindestens 75 Prozent Kuhmilch sieben, und mit Pflanzendrink wieder neunzehn.
Das ist keine Erfindung von Tierschutzorganisationen. Der Bundesrechnungshof hat dem Finanzausschuss des Bundestages im Dezember 2022 berichtet, eine Reform des ermäßigten Satzes sei „lange überfällig“. Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundeslandwirtschaftsministerium hat 2025 in einem Gutachten zu Alternativprodukten dieselbe Ungleichbehandlung benannt, und der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert seit November 2025 ausdrücklich, die Mehrwertsteuer für pflanzliche Milchalternativen anzugleichen. Die Bundesregierung hat eine solche Angleichung im März 2024 abgelehnt.
Ein Detail zur Vollständigkeit: Seit dem 1. Januar 2026 gilt in der Gastronomie ein ermäßigter Satz auf Speisen. Getränke sind davon ausgenommen. Für Pflanzendrinks hat sich also nichts geändert.
Was das an der Kasse ausmacht
Ein Rechenbeispiel, keine Preisangabe. Wer für einen Liter Haferdrink 1,99 Euro zahlt, trägt darin rund 32 Cent Mehrwertsteuer. Bei sieben Prozent wären es bei gleichem Nettopreis rund 12 Cent, das Produkt käme auf etwa 1,79 Euro. Umgekehrt bei einem Päckchen Hackfleisch für 5,99 Euro: Mit neunzehn statt sieben Prozent lägen wir bei rund 6,66 Euro.
Ob das so an der Kasse ankommt, ist die offene Frage. Der Bericht nimmt an, eine Senkung werde nahezu vollständig weitergegeben, und stützt sich dafür auf eine Untersuchung zur befristeten Mehrwertsteuersenkung. Eine Garantie ist das nicht, und bei einer Erhöhung gilt die Annahme genauso: Sie landet bei den Leuten, die einkaufen.
Was der Bericht vorschlägt
Das Modell ist dreistufig. Obst und Gemüse auf null Prozent, pflanzliche Grundnahrungsmittel auf sieben, und ausdrücklich zählt der Bericht dazu auch pflanzenbasierte Alternativprodukte aus Soja, Erbsen, Hafer oder Weizen. Tierische Lebensmittel gehen auf neunzehn.
Fiskalisch geht die Rechnung so: Die Nullsteuer auf Obst und Gemüse kostet 3,5 Milliarden, der Regelsatz auf tierische Produkte bringt 4 Milliarden. Bleiben 0,5 Milliarden, die der Bericht für Naturschutz, Biodiversität, Ökolandbau oder soziale Ausgleichsmaßnahmen zweckgebunden einsetzen will. Rechtlich hält er das für schnell machbar, mit einer Übergangsfrist von wenigen Monaten für Kassensysteme und Preisauszeichnung. Seit der EU-Richtlinienänderung von 2022 dürfen Mitgliedstaaten auch einen Nullsatz einsetzen.
Der Bericht macht sich die soziale Seite nicht zu leicht. Er rechnet der heutigen Ermäßigung ausdrücklich eine progressive Wirkung zu: Haushalte im untersten Einkommenszehntel geben rund 14 Prozent ihres Nettoeinkommens für Lebensmittel aus, im obersten Zehntel sind es etwa 4 Prozent. Gemessen am Einkommen profitieren also gerade Haushalte mit wenig Geld relativ stärker von den sieben Prozent. Deshalb verlangt der Bericht eine Flankierung über Transferleistungen und besseren Zugang zu günstiger Gemeinschaftsverpflegung. Wer eine Reform will, muss diesen Teil mitdenken, sonst wird sie zu Recht abgeräumt.

Das Reformmodell des Berichts auf einen Blick. Grafik: This Is Vegan.
Was dagegen gesagt wird
Auf diesen Bericht hat bislang kein Branchenverband öffentlich reagiert, jedenfalls ließ sich bis zum 22. September 2026 keine Stellungnahme finden. Die Argumente liegen aber aus früheren Runden derselben Debatte vor.
Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbands, sagte am 10. April 2024 zur Empfehlung der Zukunftskommission Landwirtschaft: „Eine Mehrwertsteuererhöhung auf den Regelsatz oder einen Tierwohlcent lehnen wir ab. Das Geld für den Tierwohlumbau muss aus dem Bundeshaushalt kommen.“ Zudem müsse sichergestellt werden, dass die Beträge bei den Landwirten ankommen. Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft argumentierte im Juli 2024 über die Zielgenauigkeit: Eine Erhöhung treffe alle, die Fleisch kaufen, käme auf der Förderseite aber nur den Schweinehaltern zugute. Der Verband der Fleischwirtschaft nannte die Debatte im April 2024 eine „Scheindebatte zur falschen Zeit“, und der Deutsche Fleischer-Verband wies darauf hin, dass eine Wertsteuer teure Ware absolut stärker belastet als billige, die Preisspreizung zwischen Discount- und Qualitätsfleisch also wächst.
Der interessanteste Einwand kommt nicht aus der Lobby. Der Wissenschaftliche Beirat für Biodiversität und Genetische Ressourcen beim Bundeslandwirtschaftsministerium hat 2024 darauf hingewiesen, dass eine Steuer auf den Warenwert extensive Weidebetriebe überproportional trifft, weil deren Produkte teurer sind, und dass eine echte Zweckbindung der Einnahmen rechtlich nicht einfach zu haben ist. Beides sind Punkte, die man nicht wegwischen kann.
Tierethische Einordnung
Die ganze Debatte läuft über Klima, Haushalt und Verteilungswirkung, und das sind legitime Ebenen. Nur steht am Anfang der Lieferkette, die hier steuerlich begünstigt wird, ein Tier. Die sieben Prozent auf Hackfleisch sind eine politische Entscheidung, tierische Produkte billiger zu halten als es ihre Kosten hergeben, und die Kosten fallen zuerst bei denen an, die dafür sterben. Eine Kuh, die Milch gibt, ist ein Individuum mit einem Interesse daran, weiterzuleben und ihr Kalb zu behalten. Ein Schwein, das nach sechs Monaten in den Schlachthof gefahren wird, hat eine Lebenserwartung von rund fünfzehn Jahren.
Man kann über Steuersätze streiten, ohne das zu erwähnen. Ehrlich ist es nicht. Wenn der Staat zwölf Prozentpunkte Rabatt auf tierische Produkte gibt und gleichzeitig den Haferdrink voll besteuert, dann subventioniert er eine Entscheidung darüber, welche Tiere in welcher Zahl geboren, gehalten und getötet werden. Um abstrakte Emissionen geht es dabei zuletzt.
Was du tun kannst
Der Steuersatz ist keine Naturkonstante, er ist eine Liste, und Listen kann der Bundestag ändern. Wenn dich das Thema ärgert, ist die Angleichung für Pflanzendrinks der konkreteste Hebel, denn sie kostet vergleichsweise wenig und hat mit dem Bundesrechnungshof, dem Ministeriums-Beirat und dem Verbraucherzentrale Bundesverband schon drei Absender, die keine Tierschutzorganisationen sind. Das ist ein Argument, das du in jeder Bürgersprechstunde vorbringen kannst.
Und im Alltag: Der Preisunterschied zwischen Kuhmilch und Haferdrink besteht zu einem messbaren Teil aus Steuerrecht. Wer das weiß, liest das Kühlregal anders. Wie die Pflanzendrinks jenseits der Steuer abschneiden, steht in unserem Überblick zu pflanzlicher Milch. Dass dieselbe Ungleichbehandlung bei der geplanten Zuckersteuer wieder auftaucht, haben wir hier aufgeschrieben.
Häufige Fragen
Wie viel Steuer spart die Tierhaltung durch den ermäßigten Satz?
Für 2024 nennt der Klima-Subventionsbericht 4,056 Milliarden Euro Steuermindereinnahmen für Fleisch, Fisch und Milcherzeugnisse zusammen. Eine Aufteilung auf einzelne Produktgruppen gibt es nicht.
Warum sind Pflanzendrinks teurer besteuert als Kuhmilch?
Weil das Umsatzsteuergesetz über Zolltarifnummern abgrenzt. Milch fällt unter eine begünstigte Nummer, Pflanzendrinks gelten als Getränke und sind nur begünstigt, wenn sie mindestens 75 Prozent Milchanteil haben. Das bestätigt ein Urteil des Bundesfinanzhofs von 2006 und eine Auskunft des Bundesfinanzministeriums von 2021.
Sind alle veganen Produkte mit neunzehn Prozent besteuert?
Nein. Tofu und Seitan liegen bei sieben Prozent. Die Grenze verläuft zwischen Lebensmitteln und Getränken, nicht zwischen pflanzlich und tierisch.
Würde eine Reform Lebensmittel für alle teurer machen?
Der Bericht schlägt eine Kombination vor: null Prozent auf Obst und Gemüse, sieben auf pflanzliche Grundnahrungsmittel, neunzehn auf tierische. In der Summe blieben rund 0,5 Milliarden Euro Mehreinnahmen. Er verlangt zusätzlich eine soziale Flankierung, weil Haushalte mit kleinem Einkommen einen größeren Anteil ihres Geldes für Lebensmittel ausgeben.
Methodik und Quellen
Die Zahlen stammen aus dem Klima-Subventionsbericht 2026 (Fiedler, van Loock, Niesen-Meemken, Richter, Runkel und Zerzawy, Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft für die Bertelsmann Stiftung, 16. September 2026, Kapitel 3.8, Seiten 71 bis 75), den wir im Original gelesen haben. Datengrundlage der Berechnung ist die Umsatzsteuerstatistik des Statistischen Bundesamtes für 2024. Die Klimawirkung von 2,12 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalent pro Jahr hat der Bericht nicht selbst berechnet. Er übernimmt sie von Plötz und anderen aus dem Jahr 2024 und bezeichnet sie dort ausdrücklich als konservativ geschätzt. Der Herausgeberhinweis der Bertelsmann Stiftung, dass der Bericht nicht notwendigerweise ihre Meinung wiedergibt, steht im Dokument selbst.
Die Steuersätze haben wir am Wortlaut von Anlage 2 des Umsatzsteuergesetzes geprüft. Die Einordnung der Pflanzendrinks stützt sich auf die Auskunft des Bundesfinanzministeriums vom 11. Mai 2021 und das dort genannte Urteil des Bundesfinanzhofs vom 9. Februar 2006 (V R 49/04), die Behandlung von Tofu und Seitan sowie die Absage an eine Angleichung auf die Antwort der Bundesregierung vom 27. März 2024 (Bundestagsdrucksache 20/10856). Das Rechenbeispiel an der Kasse ist unsere eigene Rechnung mit frei gewählten Beträgen, keine Preisangabe und keine Prognose.
Offen ist zweierlei: Zu diesem Bericht liegt bis zum 22. September 2026 keine Stellungnahme der Branchenverbände vor, die zitierten Positionen stammen aus der Debatte von 2024 und sind entsprechend datiert. Und ob eine Steuersenkung tatsächlich im Regal ankommt, ist eine Annahme des Berichts, kein Messwert.
FAQ - Das fragen andere
Warum dein Haferdrink neunzehn Prozent trägt und Kuhmilch sieben?
Was das an der Kasse ausmacht?
Was der Bericht vorschlägt?
Was dagegen gesagt wird?
Was du tun kannst?
Wie viel Steuer spart die Tierhaltung durch den ermäßigten Satz?
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