Neun Jahre Haft für Affenfolter-Videos: Was der Fall über Deutschland verrät

Am 21. Juli 2026 verurteilte ein US-Bundesgericht einen Mann aus Cincinnati zu 108 Monaten Haft, neun Jahren, plus drei Jahren Führungsaufsicht. Er hatte einem Minderjährigen in Indonesien Geld dafür gezahlt, Affenbabys vor laufender Kamera zu quälen, und die Aufnahmen anschließend in Chatgruppen verkauft, die er selbst betrieb.
Der Fall macht gerade auf Social Media die Runde. Was dort steht, stimmt in der Substanz. Es ist aber unvollständig, an einer Stelle falsch, und der eigentlich bemerkenswerte Teil fehlt ganz.
Was belegt ist
Wir haben jeden Namen einzeln an den Pressemitteilungen des US-Justizministeriums geprüft. Diese vier Verfahren sind dokumentiert:
- Nicholas T. Dryden, Cincinnati, Ohio. Verurteilt am 21. Juli 2026 zu 108 Monaten Haft. Er zahlte 2023 einen Minderjährigen in Indonesien und vertrieb die Videos über Gruppen, die er administrierte.
- Francisco Javier Ravelo, Coral Gables, Florida. 60 Monate Haft für die Verbreitung von mehr als 40 Videos. Das Gericht wertete strafschärfend, dass er als Anführer und Organisator den Zugang zu seinen geschlossenen Gruppen kontrollierte. Er darf nach der Haft drei Jahre lang keinen unbeaufsichtigten Kontakt zu Tieren haben.
- Katrina Favret, Greeneville, Tennessee. Verurteilt am 19. März 2026 zu 40 Monaten. Sie schickte über verschlüsselte Messenger Geld nach Indonesien und dazu detaillierte Anweisungen, welche Handlungen sie gefilmt sehen wollte.
- Ronald P. Bedra, Ohio. 54 Monate Haft.
Die Korrektur: Der kursierende Beitrag führt Amanda Leigh Fourez aus Catlin, Illinois, in einer Reihe mit den Verurteilten. Sie hat sich am 15. April 2026 schuldig bekannt, das ist belegt. Ein Urteil gibt es aber noch nicht. Ihr Strafmaß wird am 27. August 2026 verkündet, also in wenigen Tagen. Bis dahin gilt für sie das, was für jede angeklagte Person gilt.

Der Fall ist deutlich größer als vier Personen
Was in dem Social-Media-Beitrag fehlt: Bereits im Mai 2025 hat eine Grand Jury elf weitere Personen aus zehn US-Bundesstaaten angeklagt. Die Anklageschrift listet 79 einzelne Tathandlungen auf. Der Vorwurf lautet, sie hätten Dryden bezahlt, der wiederum den Minderjährigen in Indonesien bezahlte.
Diese elf Namen hat das Justizministerium öffentlich genannt, samt der Pseudonyme, unter denen sie in den Gruppen auftraten. Wir listen sie hier trotzdem nicht auf. Eine Anklage ist keine Verurteilung, für alle elf gilt die Unschuldsvermutung, und für unsere Leserschaft in Deutschland ändert eine Namensliste nichts am Kern der Sache.
Ermittelt haben die Naturschutzbehörde U.S. Fish and Wildlife Service und das FBI, angeklagt hat die Umweltstrafrechtsabteilung des Justizministeriums. In den Verfahren in Florida und Illinois war zusätzlich die Einwanderungs- und Zollbehörde ICE beteiligt.

Warum sich das überhaupt verfolgen lässt
Die Verfahren stützen sich auf den PACT Act, der auch das Herstellen, Anbieten und Verbreiten solcher Aufnahmen unter Strafe stellt. Genau das macht die Kette angreifbar: Die Gewalt geschah in Indonesien, außerhalb jeder US-Zuständigkeit. Verfolgen lässt sich, wer sie bestellt, bezahlt und weiterverteilt hat. Wie das Netzwerk aufgebaut war und was der PACT Act im Detail regelt, haben wir im Hintergrundstück zum Affenquälerei-Netzwerk aufgeschrieben.
Man sollte sich klarmachen, was dafür nötig war. Ein mehrjähriges Bundesverfahren, mehrere Ermittlungsbehörden, verschlüsselte Chats als Beweismittel, internationale Zahlungsströme. Und am Ende neun Jahre Haft für einen Mann, der kein Tier je selbst angefasst hat.
Die Zahl, die den Vergleich kippt
Dass der deutsche Paragraf 17 Tierschutzgesetz schwächer ist als der PACT Act, haben wir an anderer Stelle beschrieben. Interessanter ist eine Zahl, die selbst diesen Strafrahmen zur Nebensache macht.
Die Rechtswissenschaftlerin Eva Maria Bäcker hat 2024 in ihrer Dissertation untersucht, wie deutsche Staatsanwaltschaften mit Tierschutzstrafrecht umgehen. Ihr Befund: Schätzungsweise 94 Prozent der Verstöße gegen das Tierschutzgesetz werden gar nicht erst verfolgt. Im Jahr 2021 gab es bundesweit 1.008 Verurteilungen, davon endeten 995 mit einer reinen Geldstrafe.
Bäcker führt das kaum auf bösen Willen zurück, sondern auf Rechtsunsicherheit, Überlastung, fehlende veterinärmedizinische Expertise und eine verbreitete Denkfigur in den Behörden: Was verordnungsrechtlich erlaubt ist, könne nicht strafbar sein. Dazu ein Paradox, das sie herausarbeitet: Es gibt mehr Urteile zu Heimtieren als zu Nutztieren, obwohl in Deutschland rund 34 Millionen Heimtieren über 200 Millionen sogenannte Nutztiere gegenüberstehen.
Der US-Fall zeigt also zweierlei. Dass ein Rechtsstaat organisierte Tierquälerei verfolgen kann, wenn er will. Und, im Umkehrschluss, wie viel im deutschsprachigen Raum liegen bleibt. Wie das konkret aussieht, zeigt der Innsbrucker Prozess mit vier Freisprüchen nach einem getöteten Kater.

Was wir bewusst nicht tun
Der virale Beitrag endet mit einem Petitionslink in den Kommentaren und dem Aufruf, aufzuwachen. Diesen Link verlinken wir nicht, weil wir nicht prüfen konnten, wer dahintersteht und wohin die Daten fließen. Bei Inhalten, die derart auf Empörung gebaut sind, ist ein Petitionslink oft eher ein Sammelbecken für Adressen als ein Werkzeug.
Wir verzichten außerdem auf die Details, die in den Gerichtsakten stehen. Das Justizministerium beschreibt sie explizit, wer sie lesen will, findet sie in den verlinkten Mitteilungen. Für diesen Text reicht: Es ging um Babyaffen, um Feuer und Schneidwerkzeuge, und es war Auftragsarbeit gegen Bezahlung.
Was bleibt, ist eine unbequeme Beobachtung. Die Empörung über diesen Fall ist gewaltig und völlig berechtigt. Sie richtet sich gegen einige Dutzend Menschen, die für Geld Gewalt an Affen bestellt haben. In derselben Woche werden in deutschen Schlachthöfen Millionen Tiere getötet, und in 94 von 100 Fällen mutmaßlicher Verstöße schaut die Justiz gar nicht erst hin. Der Unterschied liegt nicht im Leid der Tiere. Er liegt darin, welche Bilder wir ertragen und welche wir für normal halten.
Wie wir geprüft haben
Ausgangspunkt war ein viraler Social-Media-Beitrag mit vier Namen und Strafmaßen. Wir haben jeden Namen einzeln an den Pressemitteilungen des US-Justizministeriums gegengeprüft, darunter die Mitteilungen 26-821 vom 21. Juli 2026 zu Dryden und 25-515 vom 16. Mai 2025 zu den elf weiteren Angeklagten. Namen, Wohnorte, Strafmaße und Daten stammen aus diesen amtlichen Quellen, nicht aus dem Beitrag.
Dabei fanden wir einen Fehler: Amanda Leigh Fourez ist noch nicht verurteilt, ihr Strafmaß steht am 27. August 2026 an. Außerdem ist der Fall größer als dargestellt, mit Bedra und den elf Angeklagten aus dem Mai 2025 sind mindestens 16 Personen betroffen. Die Angabe des viralen Beitrags zur Affenart konnten wir in den Mitteilungen nicht bestätigen, dort ist allgemein von Affen und Jungtieren die Rede. Wir nennen deshalb keine Art.
Die deutschen Vergleichszahlen stammen aus der Dissertation von Eva Maria Bäcker, Universität Konstanz 2024, erschienen bei Duncker & Humblot, Open Access unter CC BY 4.0. Sie stützt die Nichtverfolgungsquote auf eine Auswertung Kleiner Anfragen, es handelt sich um eine begründete Schätzung und nicht um eine amtliche Statistik. Die Zahl der Verurteilungen für 2021 stammt aus der Strafverfolgungsstatistik.
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Was belegt ist?
Warum sich das überhaupt verfolgen lässt?
Was wir bewusst nicht tun?
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