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Tausende weiße Hühner dicht gedrängt in einer langen Stallhalle mit Futterlinien
In kommerziellen Ställen leben Zehntausende Tiere. Die Studie beobachtete 150. Symbolbild. Foto: Mark Stebnicki (Pexels)
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Seit dem 6. August steht eine neue Methode in der EU-Tierschutzverordnung: Hühner dürfen mit stickstoffgefülltem Leichtschaum getötet werden. In der Meldung, die gerade durch die Geflügelbranche läuft, klingt das nach Fortschritt. Sie trägt das Wort Tierwohl im Hashtag.

Ein Detail fehlt in dieser Meldung, und es ist das entscheidende.

Was die EU tatsächlich beschlossen hat

Die Rechtsgrundlage ist die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1734, veröffentlicht am 17. Juli, in Kraft seit dem 6. August 2026. Sie ergänzt Anhang I der Verordnung 1099/2009, in der steht, wie Tiere in der EU betäubt und getötet werden dürfen.

Für Stickstoff-Leichtschaum gelten diese Bedingungen:

  • Zugelassen für Legehennen und Masthühner aller Altersgruppen sowie für Schweine zwischen 15 und 41 Kilogramm.
  • Die Restsauerstoffkonzentration muss unter zwei Volumenprozent liegen.
  • Die Expositionszeit beträgt mindestens fünf Minuten bei Geflügel, sieben bei Schweinen.
  • Das Expansionsverhältnis des Schaums liegt bei 1 zu über 250.
  • Und dann steht da noch eine Zeile: zugelassen ausschließlich für „andere Fälle als Schlachtung”.

Diese letzte Zeile trägt den ganzen Vorgang. Es geht nicht um das Schlachthaus. Es geht um das Töten ganzer Bestände im Stall, etwa bei einem Seuchenausbruch. Die EFSA, deren Gutachten der Zulassung zugrunde liegt, hat die Methode ausdrücklich für Situationen außerhalb der Schlachtung bewertet und für nichts anderes.

Die Mitteilung, die gerade zirkuliert, erwähnt das nicht. Sie spricht von einer neuen zugelassenen Methode für Geflügelbetriebe und davon, dass weitere Anwendungen geprüft werden. Wer das liest, ohne die Verordnung danebenzulegen, hält das für eine Neuerung im normalen Betriebsablauf. Es ist eine Neuerung im Keulen.

Infografik: Vorgaben der EU-Verordnung 2026/1734 zu Stickstoffschaum
Quelle: Durchführungsverordnung (EU) 2026/1734. Grafik: This Is Vegan
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Fünf Minuten unter zwei Prozent Sauerstoff

Hinter dem technischen Verfahren steckt ein einfacher Vorgang. Ein Container wird mit feinporigem Schaum geflutet, der mit Stickstoff gefüllt ist. Stickstoff ist geruchlos und reizt die Schleimhäute nicht. Der Sauerstoff wird verdrängt, die Tiere verlieren das Bewusstsein und sterben.

Der Vorteil gegenüber freiem Stickstoffgas ist betriebswirtschaftlicher Natur: Der Schaum erreicht den sauerstoffarmen Zustand schneller und braucht dafür weniger Gas. Entwickelt hat das Verfahren das schwedische Unternehmen HEFT AB.

Die vorgeschriebene Mindestdauer von fünf Minuten ist die Zeitspanne, die die Verordnung für den sicheren Tod ansetzt. Man sollte diesen Satz einmal langsam lesen: Fünf Minuten, ein ganzer Stall voll Tiere, unter zwei Prozent Restsauerstoff.

Braune Legehenne steht im Profil und dreht den Kopf über die Schulter zurück
Legehennen fallen ohne Alters- oder Gewichtsgrenze unter die neue Zulassung. Symbolbild.

Der unbequeme Teil: Es ist wahrscheinlich besser als das, was bisher gemacht wird

Hier wird es für uns unangenehm, aber die Studienlage ist eindeutig genug, dass wir sie nicht weglassen können.

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Die bisher übliche Alternative beim Keulen ganzer Bestände ist Kohlendioxid in hoher Konzentration. Und CO2 ist für Vögel nachweislich aversiv. In Verhaltensstudien zeigen Hühner unter CO2 Lufthunger, Kopfschütteln, Fluchtversuche und Reizungen der Schleimhäute. Stickstoff und Unterdruckverfahren schneiden in denselben Aversionstests deutlich besser ab, die Tiere fressen unter Stickstoff sogar länger weiter, bevor sie das Bewusstsein verlieren.

Für Tiere, die ohnehin getötet werden, ist Stickstoffschaum also mit einiger Wahrscheinlichkeit das weniger qualvolle Verfahren. Wer das verschweigt, argumentiert unehrlich.

Nur: Die EFSA formuliert ihre Zustimmung erstaunlich vorsichtig. Sie hält es für wahrscheinlicher als nicht, dass das Tierwohlniveau mindestens einer der bisher erlaubten Methoden entspricht. Das ist keine Bestenauslese, das ist eine Untergrenze. Dazu räumt die Behörde Datenlücken ein: Belastbare Daten gibt es nur für zwei Geflügeltypen, unveröffentlichte Feldstudien konnte sie nicht verwerten, und Gruppentötung mit Einzeltiermethoden zu vergleichen nennt sie selbst schwierig.

Woran sich nichts ändert

Eine bessere Tötungsmethode löst kein einziges der Probleme, die sie überhaupt nötig machen.

Warum werden ganze Bestände gekeult? Weil die Geflügelpest in Anlagen mit Zehntausenden Tieren auf engem Raum verheerend verläuft. Allein Polen meldete bis Mitte Mai 2026 rund 139 Ausbrüche und etwa neun Millionen getötete Tiere. Europa erlebte im Winter 2025/26 eine der schwersten Wellen der letzten Jahre.

Diese Zahlen entstehen nicht durch schlechte Tötungstechnik. Sie entstehen durch Bestandsdichte, durch Zuchtlinien mit schmaler genetischer Basis und durch Betriebsgrößen, in denen ein einziger Fall die gesamte Halle zum Totalverlust macht. Stickstoffschaum macht das Aufräumen effizienter. An der Ursache rührt er nicht.

Hunderte gelbe Küken unter Wärmelampen in einer Aufzuchthalle
Beim Schlupf im Stall fällt im Maststall an, was bisher in der Brüterei anfiel. Symbolbild. Foto: Ramdas Aswa

Bemerkenswert ist auch ein Nebensatz der Branchenmeldung: Interessant werde die Methode womöglich im Zusammenhang mit dem Schlupf im Stall. Wenn Küken direkt im Maststall schlüpfen, fällt dort an, was bisher in der Brüterei anfiel, auch die Tiere, die es nicht schaffen. Das ist bislang Spekulation der Branche und keine geltende Zulassung. Man sollte sie im Blick behalten.

Das Wort, das nicht passt

Unter der Meldung stehen die Hashtags Tierwohl und Tierschutz. Beides sind Begriffe, die eine Verbesserung des Lebens beschreiben.

Was hier zugelassen wurde, ist ein Verfahren für das Sterben. Wahrscheinlich ein weniger schlechtes als das bisherige, und das ist für die betroffenen Tiere nicht nichts. Aber ein Fortschritt im Töten bleibt ein Fortschritt im Töten. Ihn als Tierwohl zu etikettieren, verschiebt die Bedeutung des Wortes genau so weit, dass am Ende jede Effizienzsteigerung darunter passt.

Die ehrliche Version der Schlagzeile lautet: Die EU hat eine schnellere Methode zugelassen, um ganze Hühnerbestände zu töten, und sie ist für die Tiere vermutlich weniger qualvoll als die bisherige. Beides ist wahr. Nur das zweite steht in der Mitteilung.

Wer die Zahl der Tiere senken will, die überhaupt gekeult werden müssen, kommt an der Frage nicht vorbei, wie viele Hühner in diesem System leben. Wie tief das reicht, haben wir im Big-Chicken-Faktencheck aufgeschrieben, und was Verbote in der Praxis bewirken, zeigt unsere Bilanz nach vier Jahren Kükentöten-Verbot.

Woher die Angaben stammen

Rechtsgrundlage ist die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1734, nachgelesen im Volltext bei EUR-Lex: Tierarten, Gewichtsklassen, Restsauerstoff, Expositionszeiten und die Beschränkung auf andere Fälle als die Schlachtung stehen dort. Die wissenschaftliche Bewertung stammt aus dem EFSA-Gutachten zu Hochexpansionsschaum von 2024, inklusive der von der Behörde selbst genannten Datenlücken.

Die Aussagen zur Aversivität von CO2 bei Geflügel und zum Abschneiden von Stickstoff beruhen auf veröffentlichten Aversionsstudien, nicht auf Herstellerangaben. Die Zahlen zur Geflügelpest in Polen sind Branchenmeldungen mit Stand Mitte Mai 2026.

Offen bleibt, wie viele Betriebe das Verfahren tatsächlich einsetzen werden und was es kostet. Der Hersteller HEFT AB hat ein wirtschaftliches Interesse an der Verbreitung, die Geflügelbranche an einer positiven Darstellung. Wir haben für diesen Text keine Stellungnahme von HEFT AB oder von Branchenverbänden eingeholt.

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