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Niedersachsens Jagdgesetz schützt Hunde, Katzen und Füchse bleiben im Visier

Seit Ende Juni gilt in Niedersachsen ein neues Jagdgesetz. Hunde dürfen nicht mehr erschossen werden, Totschlagfallen sind verboten, die Baujagd im Naturbau ist vorbei.

Porträt eines Rotfuchses im Profil vor grünem Hintergrund
Symbolbild: Rotfuchs. Foto: Adobe Stock

Niedersachsen hat sein Jagdgesetz geändert, und für einige Tiere ist das ein echter Fortschritt. Wildernde Hunde dürfen nicht mehr erschossen werden, Totschlagfallen sind weitgehend verboten, Jagdgehege laufen aus. Für zwei Tierarten ändert sich dagegen wenig: Füchse dürfen weiter mit Hunden im Bau gejagt werden, solange der Bau künstlich angelegt ist. Und verwilderte Hauskatzen dürfen Jäger weiter töten, nur ein paar Meter weiter vom nächsten Haus entfernt als bisher. Der Landtag hat das Gesetz am 23. Juni 2026 beschlossen, seit dem 26. Juni gilt es.

Kurz gesagt

Neu verboten sind in Niedersachsen die Baujagd mit Hunden im natürlichen Fuchsbau, Totschlagfallen (Ausnahme: Steinmarder in Siedlungen) und das Töten wildernder Hunde. Rehe brauchen keinen Abschussplan mehr, Jagdgehege müssen bis 2031 schließen.

Erlaubt bleiben die Baujagd im Kunstbau, die Ausbildung von Jagdhunden an lebenden Füchsen in Schliefenanlagen und der Abschuss wildernder, verwilderter Katzen ab 350 Metern Abstand zum nächsten Wohnhaus.

Inhalt6 Kapitel
  1. 01Was im neuen Jagdgesetz steht
  2. 02Der Kunstbau bleibt offen
  3. 03Schliefenanlagen: gestrichen, bevor es ernst wurde
  4. 04Katzen: 50 Meter mehr Abstand
  5. 05Was Tierschützer sagen
  6. 06Wer hier eigentlich gefragt werden müsste

Was im neuen Jagdgesetz steht.

Die Änderung steht im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 44 vom 25. Juni 2026. Die wichtigsten Punkte für Tiere:

  • Hunde: Jäger dürfen wildernde Hunde nur noch einfangen. Die alte Befugnis, sie zu töten, ist gestrichen.
  • Fallen: Die Jagd mit Totfanggeräten ist verboten. Ausnahme bleibt der Fang von Steinmardern in befriedeten Bezirken, also im Siedlungsbereich. Lebendfallen bekommen ab dem 1. April 2028 nur noch eine Zulassung, wenn sie einen elektronischen Fangmelder haben. Tiere sollen dann nicht mehr stundenlang in der Falle sitzen, bis jemand vorbeikommt.
  • Baujagd: Verboten ist die Jagd auf Raubwild „im Naturerdbau mit Hunden“. Gemeint ist der Fuchs- oder Dachsbau, den die Tiere selbst gegraben haben.
  • Jagdgehege: Bestehende Gehege dürfen höchstens bis zum 25. Juni 2031 weiterlaufen.
  • Rehe: Für Rehwild gibt es keinen Abschussplan mehr. Schonung bedeutet das nicht: Ohne Plan entscheiden Jäger und Waldbesitzer selbst, wie viele Rehe sie schießen.

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Dazu kommen Regeln zum Wolf, zur Bekämpfung von Nutrias an Deichen und eine Pflicht für Landwirte, Jäger 24 Stunden vor dem Mähen zu informieren, damit Rehkitze aus den Wiesen geholt werden können.

Der Kunstbau bleibt offen.

Bei der Baujagd schickt der Jäger einen kleinen Hund, meist einen Terrier oder Dackel, in den Fuchsbau. Der Hund soll den Fuchs heraustreiben, draußen wird geschossen. Kommt es unter der Erde zum Kampf, verletzen sich Fuchs und Hund oft schwer.

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Das neue Verbot gilt nur für den Naturbau. Viele Reviere legen aber gezielt Kunstbauten an: Röhren und Kessel aus Beton oder Kunststoff, die Füchse als Unterschlupf annehmen und die sich für die Jagd leichter kontrollieren lassen. Der Kunstbau steht im Gesetz nicht drin, die Baujagd dort bleibt erlaubt. Das Landwirtschaftsministerium bestätigt das auf seiner Übersichtsseite zur Novelle und verkauft die Kunstbauten sogar als Tierschutz-Verbesserung.

Wie viele Füchse das betrifft, sagt die Statistik nicht. Sie zählt nur das Ergebnis: Laut Landesjagdbericht 2024/2025 wurden in Niedersachsen in einem Jagdjahr 55.840 Füchse erlegt, weitere 1.906 als Fallwild registriert, meist Verkehrsopfer.

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Schliefenanlagen: gestrichen, bevor es ernst wurde.

In einer Schliefenanlage lernen Jagdhunde die Baujagd. Dafür werden Füchse in Gehegen gehalten und immer wieder durch ein künstliches Röhrensystem geschickt, damit die Hunde sie aufspüren. Ein Gitter soll den direkten Kontakt verhindern. Für die Füchse bedeutet das ein Leben in Gefangenschaft, das aus wiederkehrendem Stress besteht.

Ein früher Entwurf aus dem Ministerium sah laut NDR und Wildtierschutz Deutschland noch ein Verbot von Schliefenanlagen vor. Nach massivem Protest der Jägerschaft, im Januar 2025 demonstrierten rund 20.000 Menschen in Hannover, war der Punkt verschwunden. Das beschlossene Gesetz enthält zu Schliefenanlagen nichts. Das Ministerium verweist auf eine Exkursion nach Dänemark, wo eine mechanische Fuchsattrappe getestet wird, und auf ein geplantes Forschungsprojekt zu Alternativen. Eine Frist gibt es nicht.

Die Landesjägerschaft Niedersachsen feiert genau das. In ihrer Stellungnahme zum Beschluss nennt sie die unangetastete Hundeausbildung eine „rote Linie“, die gehalten habe.

Katzen: 50 Meter mehr Abstand.

Hauskatzen sind kein Wild. Trotzdem dürfen Jäger sie töten, über den sogenannten Jagdschutz. Das neue Gesetz zieht dafür drei Bedingungen ein: Die Katze muss wildern, sie muss „erkennbar verwildert“ sein, und sie muss sich mehr als 350 Meter vom nächsten Wohnhaus entfernt aufhalten. Vorher lag die Grenze bei 300 Metern, das Merkmal „verwildert“ stand nicht ausdrücklich im Gesetz.

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Wie ein Jäger im Feld erkennen soll, ob eine Katze verwildert ist oder einfach einer Familie im Nachbardorf gehört, lässt das Gesetz offen. Freigänger entfernen sich oft weit von zu Hause.

Eine Lücke betrifft Katzen, die in einer Lebendfalle landen. Töten dürfen Jäger sie dort nicht, so berichten es Euronews und das Jagdmagazin Pirsch. Was stattdessen mit ihnen geschehen soll, regelt das Gesetz nicht. Die Landesjägerschaft empfiehlt laut Pirsch, solche Katzen als Fundsache beim Ordnungsamt abzugeben.

Wie viele Katzen in Niedersachsen jedes Jahr erschossen werden, weiß niemand. Eine amtliche Statistik gibt es nicht, im Landesjagdbericht tauchen Hauskatzen nicht auf. Bundesweit nennt der Deutsche Tierschutzbund „mehrere Zehntausend“ Tiere im Jahr, auch das ist eine Schätzung.

Was Tierschützer sagen.

Wildtierschutz Deutschland begrüßt das Verbot im Naturbau, das Ende der Jagdgatter, das Tötungsverbot für Hunde und das Fallenverbot. Gleichzeitig zeige das Gesetz, „wie groß der Einfluss der Jagdlobby nach wie vor ist“. Die Novelle sei „allenfalls eine Zwischenstation“. Der Verein will weiter dafür kämpfen, dass Baujagd am Kunstbau, Schliefenanlagen und Katzenabschuss verschwinden.

Der Deutsche Tierschutzbund und der Landestierschutzverband Niedersachsen hatten schon die Eckpunkte kritisiert: Alle tierschutzrelevanten Punkte seien verwässert worden, „selbst der Abschuss von freilebenden Katzen bleibt erlaubt“.

Die Landesjägerschaft hält das Gesetz dagegen für überflüssig. Sie warnt davor, dass über Verordnungen „durch die Hintertür“ weitere Einschränkungen kommen könnten.

Wer hier eigentlich gefragt werden müsste.

Die ganze Debatte läuft zwischen Ministerium, Jägern und Verbänden. Es geht um Ausbildungstradition, Niederwildschutz, Deichsicherheit. Die Tiere selbst kommen nur als Bestand vor, als Strecke, als Problem.

Dabei ist längst Konsens, dass Füchse, Katzen und Rehe Schmerz und Angst empfinden. Das EU-Recht nennt Tiere in Artikel 13 AEUV fühlende Wesen, das deutsche Tierschutzgesetz verbietet in Paragraf 1, einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen. Ein Fuchs, der im Kunstbau von einem Hund gestellt wird, oder einer, der sein Leben lang in einer Schliefenanlage gehetzt wird, damit Hunde üben können: Welcher vernünftige Grund trägt das?

Hunde haben in diesem Gesetz gewonnen, weil sie Menschen gehören, die sie vermissen. Für den Fuchs ruft niemand beim Ordnungsamt an. Wenn dich das nicht loslässt, findest du in unserem Einstieg ins vegane Leben und bei den besten Büchern zur Tierethik den Hintergrund dazu. Mehr zur Jagd findest du in unserem Text zum Bleischrot-Verbot der EU.

So haben wir recherchiert

Anlass war eine Bilanz von Wildtierschutz Deutschland zum neuen Gesetz. Alle Regelungen haben wir im verkündeten Gesetzestext (Nds. GVBl. 2026 Nr. 44) nachgelesen, die Fuchszahlen im Landesjagdbericht 2024/2025. Den Ablauf im Landtag haben wir über die Drucksachen 19/10492, 19/10943, 19/10983 und 19/10986 nachvollzogen.

Wildtierschutz Deutschland, der Deutsche Tierschutzbund, der Landestierschutzverband und die Landesjägerschaft sind Partei, ihre Aussagen haben wir als deren Sicht gekennzeichnet. Die Regelungslücke bei Katzen in Lebendfallen stützt sich auf Berichte von Euronews und Pirsch.

Offen: ob und wann das Land Alternativen zu Schliefenanlagen vorschreibt, wie mit Katzen in Lebendfallen verfahren werden soll und wie viele Katzen in Niedersachsen jährlich getötet werden.

Häufige Fragen

FAQ - Das fragen andere

Was im neuen Jagdgesetz steht.?
Die Änderung steht im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 44 vom 25. Juni 2026. Die wichtigsten Punkte für Tiere: Hunde: Jäger dürfen wildernde Hunde nur noch einfangen. Die alte Befugnis, sie zu töten, ist gestrichen. Fallen: Die Jagd mit Totfanggeräten ist verboten. Ausnahme bleibt der Fang von Steinmardern in befriedeten Bezirken, also im Siedlungsbereich.
Was Tierschützer sagen.?
Wildtierschutz Deutschland begrüßt das Verbot im Naturbau, das Ende der Jagdgatter, das Tötungsverbot für Hunde und das Fallenverbot. Gleichzeitig zeige das Gesetz, „wie groß der Einfluss der Jagdlobby nach wie vor ist“. Die Novelle sei „allenfalls eine Zwischenstation“. Der Verein will weiter dafür kämpfen, dass Baujagd am Kunstbau, Schliefenanlagen und Katzenabschuss verschwinden.
Wer hier eigentlich gefragt werden müsste.?
Die ganze Debatte läuft zwischen Ministerium, Jägern und Verbänden. Es geht um Ausbildungstradition, Niederwildschutz, Deichsicherheit. Die Tiere selbst kommen nur als Bestand vor, als Strecke, als Problem. Dabei ist längst Konsens, dass Füchse, Katzen und Rehe Schmerz und Angst empfinden.

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