Zwei Mäuse, ein Blutkreislauf: Gericht stoppt Parabiose-Versuch der Uni Bonn

Zwei lebende Mäuse, an den Flanken aufgeschnitten und aneinandergenäht, acht Wochen lang mit verbundenem Blutkreislauf, danach getrennt und seziert. So sah ein Versuch aus, den das LIMES-Institut der Universität Bonn für die Malaria-Forschung durchführen wollte. Das Verwaltungsgericht Köln hat ihn gestoppt, mit bemerkenswert deutlichen Worten.
Was ist passiert?
Das Verwaltungsgericht Köln hat der Uni Bonn laut WDR einen sogenannten Parabiose-Versuch untersagt: Die Versuche belasteten die Tiere „schwer” und verstießen gegen das Tierschutzgesetz. Die ursprünglich erteilte Genehmigung war demnach „verfahrensfehlerhaft”, weil die zuständige Tierschutzkommission nicht beteiligt wurde, und die Uni legte keine Unterlagen vor, die die starke Belastung der Mäuse rechtfertigen würden.
Bemerkenswert am Rande: Laut WDR wurde eine Parabiose in Deutschland seit 1987 nicht mehr genehmigt.
Was Parabiose bedeutet

Parabiose heißt wörtlich „Leben nebeneinander”, und der Begriff beschönigt, was passiert: Zwei Tieren wird flankseitig die Haut geöffnet, dann werden sie chirurgisch zusammengenäht, damit ihre Blutkreisläufe zusammenwachsen. Im Bonner Fall sollten die Mäuse acht Wochen aneinandergenäht bleiben, anschließend getrennt und seziert werden. Ziel war die Frage, wie das Immunsystem auf eine Malaria-Infektion reagiert und welche Rolle Immunzellen im Gewebe spielen.

Neu ist die Methode nicht, im Gegenteil: Schon im 19. Jahrhundert wurden mit Parabiose Krankheiten erforscht, später nutzte die Altersforschung das Verfahren und nähte junge Tiere an alte, um zu prüfen, ob die älteren davon profitieren. In manchen Beschreibungen blieben die Tiere wochenlang verbunden. Dass ein Gericht 2026 überhaupt darüber entscheiden musste, liegt daran, dass eine Behörde den Versuch zunächst genehmigt hatte.
Der Streit um die Genehmigung
Zuständig für die Genehmigung ist das Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung in NRW. Es hatte den Versuch zunächst erlaubt, die Genehmigung dann aber zurückgezogen. Dagegen klagte die Forschungsgruppe der Uni Bonn, und verlor: Das Gericht stellte laut WDR fest, dass die Genehmigung ohne Beteiligung der Tierschutzkommission zustande kam und die Uni die schwere Belastung der Tiere nicht mit Unterlagen rechtfertigen konnte.
Fairerweise gehört die Position der Uni dazu: Sie verweist darauf, dass an Malaria weltweit jährlich mehrere hunderttausend Menschen sterben, darunter viele Kinder, und betont, sich ihrer Verantwortung gegenüber den Versuchstieren bewusst zu sein. Die Abwägung, um die es hier geht, ist real. Nur hat das Gericht sie in diesem Fall klar beantwortet: Diese Belastung war nicht gerechtfertigt.
Warum diese Woche für Versuchstiere gut lief

Das Kölner Urteil fällt in eine Woche, in der sich beim Thema Tierversuche einiges bewegt: Fast zeitgleich hat das Europäische Arzneibuch angekündigt, den qualvollen Maus-Test für Botox schrittweise zu streichen. Der Druck kommt also von zwei Seiten, von Gerichten, die Belastungen nicht mehr durchwinken, und von Regulierern, die tierfreie Methoden festschreiben. Warum Tierversuche auch wissenschaftlich wackliger sind als ihr Ruf, zeigt unsere Auswertung der Studienlage.
Und wer den Schwung mitnehmen will: Die Bundestagspetition gegen das geplante Tierversuchsgesetz kann noch bis zum 31. August gezeichnet werden, die Hintergründe stehen in unserem Artikel zur Petition.
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Transparenz und Quellen
Grundlage dieses Artikels ist die Berichterstattung des WDR vom 26. August 2026 über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln, einschließlich der dort wiedergegebenen Zitate des Gerichts und der Stellungnahme der Universität Bonn, Stand 27. August 2026. Die Angabe, dass Parabiose in Deutschland seit 1987 nicht mehr genehmigt wurde, stammt ebenfalls aus dem WDR-Bericht. Details zum weiteren Verfahrensweg waren zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht bekannt.
Die Bilder in diesem Artikel sind Symbolbilder aus unserer Mediathek.
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