Rinder standen in ihren Fäkalien: Gericht verurteilt Familie
Es gibt in diesem Verfahren einen Satz, der alles Weitere überflüssig macht. Er fiel nicht vor Gericht, sondern gegenüber der Polizei, und er stammt vom Vater der Familie, die in Niederbayern einen Rinderbetrieb führte.
„Das sind ja nur Tiere, was soll ich da machen?”
Ende März 2026 hat das Amtsgericht Viechtach drei Mitglieder dieser Familie schuldig gesprochen. Der Vorwurf: Tiermisshandlung durch Unterlassen in elf tateinheitlichen Fällen. Ausgelöst hatte das Verfahren eine Strafanzeige, die PETA Deutschland im September 2024 bei der Staatsanwaltschaft Deggendorf gestellt hatte, nachdem zwei Whistleblower auf den Betrieb im Landkreis Regen aufmerksam gemacht hatten.
Was die Aufnahmen zeigten
Die Beschreibung des Zustands stammt aus der Anzeige und aus der Bewertung des Veterinäramts.
Die Rinder standen mitunter zentimetertief in ihren eigenen Fäkalien. Trockene Liegeflächen gab es nicht. Bei einem Teil der Tiere war der gesamte Hinterleib mit Kotschlamm verschmiert, der teilweise bereits angetrocknet war. Ein Kalb war in Anbindehaltung zu sehen.
Eine Veterinärin fasste den Zustand in einem Satz zusammen, der die Sache genauer trifft als jede Aufzählung: „Man konnte nicht mal mehr die Fellfarbe erkennen.”

Symbolbild. Die Tiere im verhandelten Fall standen laut Anzeige zentimetertief in ihren eigenen Fäkalien.
Das Urteil im Detail
Angeklagt waren die etwa 60-jährigen Eltern und ihr rund 30-jähriger Sohn. Vor Gericht machten alle drei von ihrem Schweigerecht Gebrauch.
Als mögliche Ursachen kamen im Prozess zwei Erklärungen zur Sprache: Vernachlässigung auf der einen Seite, auf der anderen ein Arbeitspensum, das die Familie nach längeren Krankheitsfällen nicht mehr bewältigen konnte.
Die Richterin ließ diese Unterscheidung ausdrücklich nicht gelten. Ob die Zustände aus Überforderung oder aus Absicht entstanden seien, spiele eine untergeordnete Rolle. Entscheidend sei, dass elf Tiere über einen längeren Zeitraum hinweg massiv gelitten hätten. Tierhalter, so ihre Begründung, tragen eine fundamentale Verantwortung.
Das Strafmaß fiel unter dem aus, was die Anklage gefordert hatte. Die Staatsanwaltschaft war auf je 180 Tagessätze gegangen, unter anderem weil die Tiere keine bleibenden erheblichen Verletzungen davongetragen hatten und sich die Lage nach ihrer Wegnahme teilweise besserte. Das Gericht blieb bei je 120 Tagessätzen pro Person, zusammengerechnet 4.800 Euro (Az. 3 Ds 14 Js 3074/25). Strafmildernd wirkten sich aus, dass die Angeklagten nicht vorbestraft waren und eine leichte Verhaltensbesserung zeigten.
Zur Einordnung dieser Zahl: Ein Tagessatz bemisst sich am Nettoeinkommen. Verteilt auf drei Personen entspricht die Gesamtsumme rund 1.600 Euro pro Kopf. Die niedrige Summe sagt daher vor allem etwas über die wirtschaftliche Lage der Verurteilten aus, weniger über die Bewertung der Tat.
Ein Tierhaltungsverbot wurde nicht verhängt. Begründet wurde das damit, dass keine bleibenden erheblichen Verletzungen festgestellt wurden und sich die Zustände nach der Wegnahme der Tiere gebessert hatten. Ganz behoben waren sie allerdings nicht: Bis zur Hauptverhandlung dokumentierten Veterinäre weiterhin kleinere Mängel.
PETA hat genau diesen Punkt kritisiert. Ein umfassendes Haltungsverbot oder zumindest ein Verbot der Anbindehaltung wäre die folgerichtige Konsequenz gewesen, sagt Lisa Kainz, Agrarwissenschaftlerin und Fachreferentin der Organisation.

Symbolbild. In der Anbindehaltung können sich Rinder nicht umdrehen und nicht die Schlafposition wechseln.
Der eigentliche Streitpunkt: die Anbindehaltung
Das Kalb an der Kette ist kein Randdetail, sondern führt zur größeren Frage hinter dem Fall.
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Jetzt kostenlos anmeldenIn der Anbindehaltung sind Rinder dauerhaft an einem Platz fixiert. Sie fressen, ruhen, stehen, liegen, koten und urinieren an derselben Stelle und können sich nicht umdrehen. Ein Wechsel der Schlafposition ist ihnen nicht möglich. Nahezu alle Grundbedürfnisse sind eingeschränkt.
Ein bundesweites Verbot dieser Haltungsform gibt es bis heute nicht. Nach § 2 Absatz 1 Tierschutzgesetz ist sie allerdings grundsätzlich problematisch, weil sie eine verhaltensgerechte Unterbringung nicht zulässt.
Bemerkenswert ist ein Strafbefehl des Amtsgerichts Villingen-Schwenningen vom 10. Dezember 2025, auf den PETA verweist. Darin wird festgehalten: Wer Rinder so hält, dass für sie „nicht einmal ein Minimum an artgerechtem Verhalten möglich” ist, dass ihr natürlicher Bewegungsdrang „annähernd vollständig unterdrückt” wird und sie sich „in einem Zustand ununterbrochenen erheblichen Unwohlseins” befinden, macht sich nach § 17 Nr. 2b Tierschutzgesetz strafbar, weil den Tieren länger anhaltende erhebliche Leiden zugefügt werden.
Das ist juristisch die interessantere Entwicklung. Nicht die Vernachlässigung im Einzelfall wird dort zum Straftatbestand, sondern die Haltungsform selbst.
Was sich gerade tatsächlich ändert
Und hier kommt die Nachricht, die in der Aufregung um das Urteil leicht untergeht.
Niedersachsen hat als erstes Bundesland den Ausstieg aus der Anbindehaltung beschlossen. Der entsprechende Erlass des Landwirtschaftsministeriums ist am 2. Juni 2026 in Kraft getreten. Die Veterinärbehörden wurden informiert und mussten das Verbot binnen vier Wochen per Allgemeinverfügung bekanntmachen. Das Ministerium stellt darin fest, dass diese Haltungsform mit den Anforderungen des Tierschutzgesetzes nicht vereinbar ist.
Die Betriebe bekommen allerdings viel Zeit: Die Übergangsfrist beträgt bis zu sieben Jahre, in Ausnahmefällen neun. Erst danach darf zwischen Nordseeküste und Harz kein Rind mehr im Stall angebunden werden.
Das Gewicht dieser Entscheidung ergibt sich aus der Größenordnung. Niedersachsen hat nach Bayern den zweitgrößten Rinderbestand aller Bundesländer, rund 2,24 Millionen Tiere. Der verhandelte Fall stammt dagegen aus Bayern, wo weiterhin kein Verbot gilt.
Wir berichten über solche Verfahren, weil sie sonst in Lokalteilen verschwinden. Wenn dir das etwas wert ist, kannst du This Is Vegan hier unterstützen.
Warum uns dieser Fall beschäftigt
Es wäre einfach, an dieser Stelle über eine überforderte Familie in Niederbayern zu urteilen und damit fertig zu sein. Wir halten das für zu billig, und zwar in beide Richtungen.
Der Fall zeigt zwei Dinge gleichzeitig. Erstens: Ein Betrieb, in dem längere Krankheit die Arbeitskraft wegnimmt, kippt offenbar innerhalb überschaubarer Zeit in Zustände, die ein Gericht als massives Leiden über einen längeren Zeitraum bewertet. Ein System, das so wenig Puffer hat, ist kein sicheres System für die Tiere darin.
Zweitens bleibt der Satz des Vaters stehen. „Das sind ja nur Tiere” ist keine Entgleisung eines Einzelnen, sondern eine Denkfigur, die den gesamten Umgang mit sogenannten Nutztieren trägt. Wer diesen Widerspruch bei sich selbst schon einmal gespürt hat, findet dazu unseren Text Ich liebe Tiere, esse aber Fleisch.
Dass Strafrecht bei Tieren strukturell schwach bleibt, ist übrigens kein deutsches Zufallsproblem. In einem aktuellen Fall aus den USA haben wir gerade beschrieben, was ein eigener Straftatbestand mit sieben Jahren Strafrahmen bewirken kann und woran es hier im Vergleich fehlt.

Symbolbild. Elf Tiere, so hat es das Gericht festgestellt, litten über einen längeren Zeitraum massiv.
Was du tun kannst
Missstände melden. Wer Tiere in einem offensichtlich schlechten Zustand sieht, kann sich an das Veterinäramt des Landkreises wenden. Dieser Fall ist genau so ins Rollen gekommen, durch zwei Meldungen. Fotos und Ortsangaben helfen, anonyme Hinweise sind möglich.
Nachfragen, wo die Milch herkommt. Die Anbindehaltung ist in Deutschland nicht gekennzeichnet. Aus der Verpackung geht nicht hervor, ob eine Kuh sich umdrehen konnte.
Oder den Bedarf reduzieren. Der sicherste Weg, eine Haltungsform nicht zu unterstützen, ist, sie nicht zu finanzieren. Welche Pflanzendrinks im Alltag wofür taugen, haben wir im Pflanzendrink-Vergleich gegenübergestellt, und welcher Drink im Kaffee, im Müsli oder beim Backen wirklich funktioniert, steht in unserem Ratgeber zu pflanzlicher Milch.
Warum tierische Produkte im Supermarkt trotzdem so günstig wirken, hat strukturelle Gründe. Die haben wir uns in Warum das Schnitzel künstlich billig ist angesehen.
Häufige Fragen
Was genau wurde verurteilt?
Tiermisshandlung durch Unterlassen in elf tateinheitlichen Fällen. Drei Mitglieder einer Familie aus dem Landkreis Regen wurden Ende März 2026 vom Amtsgericht Viechtach schuldig gesprochen (Az. 3 Ds 14 Js 3074/25).
Wie hoch ist die Strafe?
Je 120 Tagessätze pro Person, zusammengerechnet 4.800 Euro. Die Staatsanwaltschaft hatte je 180 Tagessätze gefordert.
Warum gab es kein Tierhaltungsverbot?
Das Gericht verwies darauf, dass die Tiere keine bleibenden erheblichen Verletzungen davongetragen hatten und sich die Zustände nach ihrer Wegnahme gebessert hatten. PETA hält ein Verbot dennoch für die folgerichtige Konsequenz.
Ist Anbindehaltung in Deutschland erlaubt?
Ein bundesweites Verbot gibt es nicht. Niedersachsen hat als erstes Bundesland den Ausstieg beschlossen, der Erlass gilt seit dem 2. Juni 2026 mit Übergangsfristen von bis zu sieben, in Ausnahmefällen neun Jahren.
Kann Anbindehaltung für sich genommen strafbar sein?
Ein Strafbefehl des Amtsgerichts Villingen-Schwenningen vom 10. Dezember 2025 bejaht das für Fälle, in denen den Tieren dadurch länger anhaltende erhebliche Leiden zugefügt werden, nach § 17 Nr. 2b Tierschutzgesetz.
Wie ist der Fall überhaupt bekannt geworden?
Durch zwei Whistleblower-Meldungen im September 2024 an PETA Deutschland. Die Organisation informierte wiederholt das zuständige Veterinäramt und erstattete Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Deggendorf.
Quellen: Pressemitteilung von PETA Deutschland e.V. sowie die Berichterstattung des Onlinemagazins da Hog’n zum Verfahren am Amtsgericht Viechtach (Az. 3 Ds 14 Js 3074/25). Angaben zum Strafmaß beruhen auf Medienberichten. Zur Rechtskraft des Urteils liegen uns keine Informationen vor. Die abgebildeten Fotos sind Symbolbilder und stammen nicht aus dem verhandelten Betrieb.
FAQ - Das fragen andere
Was die Aufnahmen zeigten?
Was sich gerade tatsächlich ändert?
Warum uns dieser Fall beschäftigt?
Was du tun kannst?
Was genau wurde verurteilt?
Wie hoch ist die Strafe?
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