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Mehrere junge Schweine mit Ohrmarken stehen in einer Stallbucht auf Spaltenboden und schauen in die Kamera
Symbolbild aus der konventionellen Schweinehaltung, nicht aus einem der betroffenen Betriebe. Foto: Adobe Stock
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Zwei Schweizer Organisationen haben Strafanzeige wegen der Ferkel-Exporte nach Deutschland erstattet. Sie richtet sich nach Angaben der Berner Zeitung gegen die Verantwortlichen von Suisseporcs, dem Schweizerischen Schweinezucht- und Schweineproduzentenverband, sowie gegen unbekannte Transporteure und Händler. Der Vorwurf lautet auf mehrfache Tierquälerei. Die Staatsanwaltschaft Sursee im Kanton Luzern hat den Eingang der Anzeige gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA bestätigt.

Vorweg das Wichtigste: Eine Anzeige ist kein Urteil. Ob überhaupt ein Verfahren eröffnet wird, ist offen, und es gilt die Unschuldsvermutung.

Worum es geht: 900 Ferkel pro Woche nach Süddeutschland

Seit dem Herbst 2025 produziert die Schweiz mehr Schweine, als der Markt aufnehmen kann. Das schreibt Suisseporcs selbst in einer Stellungnahme vom Juni. Der Angebotsüberhang lag laut Verband bei rund 5.000 Schweinen pro Woche.

Als Notmaßnahme organisierte die Branche Transporte ins Ausland. Nach Recherchen von SRF fuhren ab Anfang Juni wöchentlich rund 900 Ferkel zu einem Schlachthof bei Stuttgart, die Fahrt dauert bis zu zehn Stunden. Ein internes Papier des Verbands, das SRF vorlag, sah den Export von bis zu 22.600 Ferkeln bis Ende November vor.

Diese Zahl ist eine Planzahl, und sie wurde nicht erreicht. Nach einer Mitteilung von Proviande vom 11. September wurden im Rahmen der Marktentlastung rund 5.000 Ferkel in der Schweiz und rund 11.000 Ferkel im Ausland geschlachtet, dazu kamen 450 Tonnen Schweinefleisch in Teilstücken und 10.000 Schlachtschweine in Hälften. Die Maßnahmen werden per Ende September vorläufig sistiert.

Ferkel säugen an einer liegenden Sau in einer Abferkelbucht hinter Metallgestänge
Symbolbild. Rund 900 Ferkel pro Woche gingen im Sommer auf die Reise nach Süddeutschland. Foto: Giulia Botan (Pexels)

Der Vorwurf: Wirtschaftliche Gründe rechtfertigen keine Belastung

Die Anzeige kommt von der Tierrechtsorganisation Tier im Fokus und der Stiftung für das Tier im Recht. Beide sind in der Sache Partei, sie verfolgen erklärte Kampagnenziele und finanzieren sich über Spenden. Ihr juristisches Argument ist trotzdem bemerkenswert konkret.

Sie stützen sich auf einen Bundesgerichtsentscheid aus dem Jahr 2024. Danach rechtfertigen rein betriebswirtschaftliche Interessen keine tierschutzrelevanten Belastungen. Übertragen auf diesen Fall: Wenn die Tiere nur deshalb zehn Stunden auf einem Lastwagen stehen, weil die Branche zu viele von ihnen erzeugt hat, fehlt der rechtfertigende Grund.

Der Mediensprecher von Tier im Fokus, Tobias Sennhauser, wird im Blick mit dem Satz zitiert, die Branche karre Tausende Ferkel ins Ausland, „um eine selbst verschuldete Überproduktion zu korrigieren”. In der Berner Zeitung sagt er, die Ferkel bezahlten „mit Angst und Stress für die Fehler der Branche”.

Wichtig für die Einordnung: Es geht in dieser Anzeige ausschließlich um die Transporte. Kastenstände, Ferkelkastration, Kupieren oder Platzvorgaben sind nicht Gegenstand, auch keine Werbe- oder Labelvorwürfe.

Was der Verband dagegenhält

Suisseporcs weist die Vorwürfe zurück. Gegenüber Keystone-SDA erklärte der Geschäftsführer, die Transporte hätten die Ställe in der Schweiz entlastet und damit das Tierwohl erhalten. Sie seien vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen sowie von den Kantonen bewilligt worden. Gefahren seien die Tiere in Speziallastwagen mit Klimaanlage, Lichtprogramm und Trinkwasser, sie hätten sich darin „wie in einem Stall” gefühlt. Er habe Videos der Transporte gesichtet, es sei „keine Hektik vorhanden” gewesen. Zur Anzeige selbst will sich der Verband äußern, wenn ihm die Dokumente vorliegen. Auf der Website des Verbands stand dazu bis zuletzt nichts.

An einem Punkt stehen zwei Darstellungen unvereinbar gegeneinander. Nach der SRF-Recherche hätte der Schlachthof Zürich Kapazität für 900 Ferkel pro Woche gehabt, sei aber nie angefragt worden. Der Geschäftsführer von Suisseporcs nennt das im Blick eine „Fehlinformation”, der Verband habe alle möglichen Schweizer Lösungen abgeklärt und ausgeschöpft, exportiert worden seien nur Tiere, die in der Schweiz nicht geschlachtet werden könnten. Aufgelöst ist dieser Widerspruch bis heute nicht, und genau an ihm dürfte sich die juristische Bewertung entscheiden.

Auch die Branchenorganisation Proviande verteidigt die Transporte. Ihr Kommunikationsleiter Philippe Haeberli sagte der BauernZeitung, für diese Ferkel gebe es in der Schweiz keinen größeren Absatzmarkt, mit dem Export bleibe das Fleisch immerhin in der Lebensmittelkette, und die Fahrten seien von den kantonalen Veterinärämtern bewilligt und überwacht. Die BauernZeitung merkte dazu an, dass die Stellungnahme offenlässt, wie die Einhaltung der Vorgaben bei den laufenden Exporten konkret kontrolliert wird.

Eine dritte Stimme, die nicht angezeigt hat

Der Schweizer Tierschutz beteiligt sich nicht an der Anzeige, hat sich aber deutlich geäußert. Für ihn sind die Transporte „das Symptom eines grösseren zugrundeliegenden Problems: einer systematischen Überproduktion”. Der Markt sei über Jahre auf Mengenausweitung getrimmt worden. Entscheidend ist der Satz, der beide Seiten trifft: „Auch wenn solche Transporte gesetzlich bewilligt sind, bleiben sie aus Tierschutzsicht kritisch.” Zugleich räumt die Organisation ein, dass überfüllte Ställe verhindert werden müssen und kurzfristige Maßnahmen deshalb nötig sein können.

Das ist die ehrlichste Beschreibung der Lage. Eine Branche hat sich in eine Situation produziert, in der jede Option schlecht für die Tiere ist.

Das ist nicht die erste Anzeige gegen Verbandsvertreter

Im März 2026 hatte Tier im Fokus bereits den Zentralpräsidenten von Suisseporcs und dessen Sohn angezeigt, der den Familienbetrieb im Emmental leitet. Grundlage waren nächtliche Aufnahmen aus dem Stall, die der Organisation nach eigener Darstellung anonym zugespielt wurden: ein zitterndes Schwein auf nacktem Beton, ein Tier mit großem Nabelbruch, offene Eimer mit toten Ferkeln. Der Betriebsleiter räumte gegenüber der Berner Zeitung ein: „Mir ist ein Fehler passiert, das nehme ich auf mich.” Das kranke Tier hätte er früher erlösen müssen.

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Das Veterinäramt Bern sprach daraufhin eine Verwarnung aus, fand bei einer eigenen Kontrolle des Betriebs aber nach eigenen Angaben keine tierschutzrechtlichen Mängel. Der Verbandspräsident wies die Vorwürfe zurück, sah sich als Funktionär gezielt herausgegriffen und kündigte eine Gegenanzeige gegen die Aktivisten an. Ob das Strafverfahren abgeschlossen ist, ist öffentlich nicht dokumentiert.

Die Branche sieht darin Methode. Ein Kommentar der BauernZeitung warf der Organisation vor, den Zeitpunkt kalkuliert gewählt zu haben, elf Tage vor den Berner Grossratswahlen, bei denen sie selbst antrat und 0,9 Prozent erreichte. Diesen Vorwurf sollte man kennen, wenn man die neue Anzeige einordnet. Was auf den Aufnahmen zu sehen war, entkräftet er nicht.

Was das für den Einkauf bedeutet

Ein Detail aus der Proviande-Stellungnahme ist für alle interessant, die auf Herkunft achten: Fleisch von Tieren, die in Deutschland geschlachtet werden, erfüllt die Anforderungen von Suisse Garantie und dem Label „Schweizer Fleisch” nicht und darf darunter nicht vermarktet werden. Die Marke Schweizer Fleisch setzt die Schlachtung im Inland voraus.

Der Umkehrschluss ist unbequem. Die Ferkel wurden in der Schweiz geboren und aufgezogen, ihr Leben fand hier statt, und trotzdem fällt das Ergebnis aus dem Label heraus, sobald der Lastwagen die Grenze passiert. Das Label beschreibt also den Schlachtort mit, nicht das Wohlergehen der Tiere.

Dazu kommen die Zahlen hinter der Krise: Der Marktentlastungsfonds, finanziert von den Schweinehaltenden selbst, hat nach Angaben von Proviande insgesamt 11,5 Millionen Franken eingezogen und weist noch rund 3 Millionen aus. Die Züchter verloren nach SRF-Angaben rund 60 Franken pro verkauftem Ferkel. Ende August lud der Schweizer Bauernverband zu einem runden Tisch, Ergebnis sind bessere Daten zu Einstallungen, ein Markt-Dashboard und eine Überarbeitung der Preisbildung. In der Mitteilung dazu heißt es, kurzfristige Maßnahmen wie Ferkelexporte ins nahe Ausland hätten Entlastung bringen müssen.

Hinter der Überproduktion steht ein Strukturwandel. Im Jahr 2000 hielten in der Schweiz noch 15.347 Betriebe Schweine, 2025 waren es 4.560. Die Zahl der Tiere blieb dabei fast gleich, sie liegt bei rund 1,26 Millionen. Der durchschnittliche Bestand hat sich damit von knapp 100 auf 276 Tiere pro Betrieb fast verdreifacht, so weist es das Bundesamt für Statistik aus.

Wie es den Tieren dabei geht, zeigen die Förderprogramme des Bundes. In der besonders tierfreundlichen Stallhaltung leben laut Agrarbericht rund 70 Prozent der Schweine. Beim Auslaufprogramm RAUS sieht es anders aus: Bei säugenden Zuchtsauen sind es 4,6 Prozent, bei abgesetzten Ferkeln 3,3 Prozent. Ausgerechnet die Tiere, um die es in diesem Fall geht, kommen also so gut wie nie ins Freie.

Der Preisdruck trifft außerdem nicht alle gleich. Der Preis für konventionelle Schlachtschweine fiel im Juli 2026 auf 2,64 Franken pro Kilo Schlachtgewicht, fast die Hälfte weniger als ein Jahr zuvor. Der Preis für Bio-Schweine lag im selben Monat bei 7,50 Franken und damit praktisch unverändert. Die Krise ist eine Krise des konventionellen Mengenmarkts.

Schweizer Bauernhof mit Ökonomiegebäude und Kühen vor bewaldeten Hängen und Bergen
Landwirtschaftsbetrieb in der Zentralschweiz. Symbolbild ohne Bezug zu einem der beteiligten Betriebe. Foto: Thomas P (Pexels)

Was strafrechtlich möglich wäre, und wo die Schweizer Regeln enden

Der Vorwurf zielt auf Artikel 26 des Schweizer Tierschutzgesetzes. Wer ein Tier misshandelt, vernachlässigt, unnötig überanstrengt oder seine Würde in anderer Weise missachtet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Bei Fahrlässigkeit sind es bis zu 180 Tagessätze.

Wichtig ist die Abgrenzung. Ein reiner Verstoß gegen Transportvorschriften ist nach Artikel 28 eine Übertretung mit Busse bis 20.000 Franken, und zwar ausdrücklich nur, „sofern nicht Artikel 26 anwendbar ist”. Für Tierquälerei braucht es mehr als eine lange Fahrt, nämlich Misshandlung, Vernachlässigung oder unnötige Überanstrengung im konkreten Fall.

Damit sind wir bei dem Punkt, der in der öffentlichen Debatte bisher fehlt. In der Schweiz gilt eine Fahrzeit von höchstens sechs Stunden, so steht es in Artikel 15 des Tierschutzgesetzes, und die Verordnung begrenzt die gesamte Transportdauer auf acht Stunden. Artikel 162 Absatz 2 der Tierschutzverordnung sagt aber wörtlich: „Bei internationalen Transporten darf die maximale Fahrzeit überschritten werden.” Die vielzitierte Schweizer Sechsstundenregel endet also an der Landesgrenze. Für Fahrten über acht Stunden verlangt die Verordnung lediglich einen Transportplan und ein Fahrtenbuch. Zehn Stunden nach Stuttgart sind nach Schweizer Recht damit nicht von vornherein rechtswidrig.

Eine Nachbarnorm macht die Lage noch schiefer. Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, Schlachtpferde und Schlachtgeflügel dürfen die Schweiz nur per Bahn oder Flugzeug durchqueren, ein Lastwagen mit Schlachttieren darf also nicht durch das Land fahren. Aus dem Land heraus darf er.

Genau deshalb setzen die anzeigenden Organisationen bei der Rechtfertigung an und nicht bei der Uhr. Artikel 4 des Tierschutzgesetzes verbietet es, einem Tier „ungerechtfertigt” Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen, Artikel 26 stellt das „unnötige” Überanstrengen unter Strafe. Beide Formulierungen verlangen eine Abwägung, und in die fließen wirtschaftliche Interessen ein. Das Bundesgericht hat in einem Fall aus der Schweinehaltung entschieden, dass die Fleischgewinnung eine Vernachlässigung nicht rechtfertigt und Kosten dabei keine Rolle spielen (Urteil 7B_835/2023 vom 27. Februar 2025). Welchen Entscheid die Organisationen genau meinen, geht aus der Berichterstattung nicht hervor, dort ist von einem Urteil aus dem Jahr 2024 die Rede.

Zur Fairness gehört auch das: Bei der Haltung ist die Schweiz strenger als viele Nachbarländer. Das Kupieren der Schwänze ist ausnahmslos verboten, Kastenstände sind für Sauen auf zehn Tage in der Deckzeit begrenzt, Abferkelbuchten müssen der Sau erlauben, sich frei zu drehen, und die Kastration von Ferkeln ist nur mit Schmerzausschaltung zulässig. Gestritten wird hier also über ein System, das viele Vorschriften erfüllt und trotzdem regelmäßig mehr Tiere hervorbringt, als es unterbringen kann.

Der Rahmen entspricht damit dem deutschen Paragrafen 17 Tierschutzgesetz, wo die geplante Anhebung auf fünf Jahre im Gesetzgebungsverfahren stecken geblieben ist. Wie unterschiedlich Länder das handhaben, haben wir gerade erst am Strafrechtsentwurf in Kroatien aufgeschrieben. Dass Behörden und Gerichte bei Nutztieren durchaus zugreifen, zeigt in Deutschland das erste Urteil zur Anbindehaltung.

Der entscheidende Punkt hier ist ein anderer. Die Transporte waren behördlich bewilligt. Wenn eine Staatsanwaltschaft sie dennoch als Tierquälerei bewerten sollte, stünde die Frage im Raum, warum die Bewilligungen erteilt wurden. Wenn sie es nicht tut, bleibt die Feststellung, dass zehnstündige Fahrten wegen einer Überproduktion in der Schweiz legal sind.

Überproduktion ist kein Betriebsunfall

An dieser Stelle lohnt der Blick auf das, was in der ganzen Debatte als selbstverständlich vorausgesetzt wird. Die Rede ist von Angebotsüberhang, von Marktentlastung, von Stallentlastung. Gemeint sind Tiere, die zu viel da sind.

Ein Ferkel, das im Juni in einen Lastwagen geladen wurde, hatte keinen schlechteren Tag als eines, das in der Schweiz geschlachtet wurde. Der Unterschied lag in der Fahrzeit. 2025 wurden in der Schweiz nach der Schlachtstatistik von Proviande rund 2,37 Millionen Schweine geschlachtet, das sind gut 6.400 an jedem Tag. Für keines dieser Tiere brauchte es eine Strafanzeige, weil der Tod selbst rechtlich in Ordnung ist. Diskutiert wird nur der Weg dorthin.

Schweine erkennen einander individuell, lernen schnell, spielen und reagieren empfindlich auf Stress und Lärm. Der EU-Vertrag nennt Tiere in Artikel 13 fühlende Wesen, die New York Declaration on Animal Consciousness von 2024 fasst den Forschungsstand für Wirbeltiere zusammen. Wer diese Empfindungsfähigkeit anerkennt, kommt bei einer Branche, die ihre eigene Überproduktion mit Exportfahrten löst, schwer zu dem Schluss, das Problem sei die Fahrtdauer.

Ein Schwein legt den Kopf auf die Betonkante seiner Bucht und blickt in die Kamera
Symbolbild. Schweine erkennen einander, lernen schnell und reagieren empfindlich auf Stress. Foto: Matthias Zomer (Pexels)

Die gute Nachricht ist, dass die Nachfrage die einzige Stellschraube ist, die niemand bewilligen muss. In der Schweiz wird darüber gerade auch politisch gestritten, am 27. September stimmt das Land über die Ernährungsinitiative ab, und in Luzern diskutiert man, ob eine Stadt für pflanzliche Produkte werben darf. Wie viele Tiere insgesamt hinter dem Konsum stehen, haben wir in unserer Übersicht zu den Schlachtzahlen aufgeschrieben. Wer einsteigen will, findet bei uns den Weg zu einer veganen Ernährung.

Methodik und Quellen

Die Anzeige wurde von Tier im Fokus und der Stiftung für das Tier im Recht am Mittwoch, 9. September 2026, über Instagram öffentlich gemacht. Eine Medienmitteilung der beiden Organisationen im Wortlaut war zum Zeitpunkt unserer Recherche nicht abrufbar, deshalb stützen wir alle Zitate auf die Berichterstattung von Blick (11. September 2026) und der Berner Zeitung (9. September 2026) sowie auf die Meldung von Keystone-SDA. Das Datum der Einreichung ist nicht öffentlich, ebenso wenig die offizielle Begründung für die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Sursee.

Die Zahlen zu den Transporten stammen aus der SRF-Recherche vom 19. Juni 2026, die Angaben zur tatsächlichen Umsetzung und zur Sistierung aus der Proviande-Mitteilung vom 11. September 2026, die Selbstbeschreibung der Marktlage aus der Stellungnahme von Suisseporcs vom 19. Juni 2026. Die Position von Proviande zu Labels und Kontrolle steht in einem Bericht der BauernZeitung vom 2. Juli 2026, die Einordnung des Schweizer Tierschutz auf dessen Website. Der Gesetzestext von Artikel 26 wurde bei Fedlex im Wortlaut geprüft.

Namen von beschuldigten Personen nennen wir nicht. Tier im Fokus und die Stiftung für das Tier im Recht sind Tierrechts- beziehungsweise Tierschutzorganisationen und in dieser Auseinandersetzung Partei, Suisseporcs und Proviande vertreten die Branche. Den Bundesgerichtsentscheid von 2024, auf den sich die Anzeige stützt, haben wir nicht im Volltext eingesehen, die Wiedergabe folgt der Darstellung der anzeigenden Organisationen in den genannten Medien. Ob die Staatsanwaltschaft ein Verfahren eröffnet, war bei Redaktionsschluss offen. Die Angaben zum früheren Verfahren im Emmental stammen aus der Berichterstattung der Berner Zeitung und der BauernZeitung, die Strukturzahlen vom Bundesamt für Statistik (Strukturerhebung 2025), die Anteile der Förderprogramme aus dem Agrarbericht 2025, Schlacht- und Preiszahlen aus den Statistiken von Proviande. Dieser Text ist Berichterstattung und keine Rechtsberatung.

Haeufige Fragen

FAQ - Das fragen andere

Was der Verband dagegenhält?
Suisseporcs weist die Vorwürfe zurück. Gegenüber Keystone-SDA erklärte der Geschäftsführer, die Transporte hätten die Ställe in der Schweiz entlastet und damit das Tierwohl erhalten. Sie seien vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen sowie von den Kantonen bewilligt worden.
Was das für den Einkauf bedeutet?
Ein Detail aus der Proviande-Stellungnahme ist für alle interessant, die auf Herkunft achten: Fleisch von Tieren, die in Deutschland geschlachtet werden, erfüllt die Anforderungen von Suisse Garantie und dem Label „Schweizer Fleisch” nicht und darf darunter nicht vermarktet werden. Die Marke Schweizer Fleisch setzt die Schlachtung im Inland voraus. Der Umkehrschluss ist unbequem.
Was strafrechtlich möglich wäre, und wo die Schweizer Regeln enden?
Der Vorwurf zielt auf Artikel 26 des Schweizer Tierschutzgesetzes. Wer ein Tier misshandelt, vernachlässigt, unnötig überanstrengt oder seine Würde in anderer Weise missachtet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Bei Fahrlässigkeit sind es bis zu 180 Tagessätze. Wichtig ist die Abgrenzung.
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