„Nein zum Vegan-Zwang”: Was hinter der Kampagne des Schweizer Bauernverbands steckt
„Ernährungsinitiative bedeutet Vegan-Zwang.” So überschreibt der Schweizer Bauernverband seine Kampagne gegen die Volksinitiative, über die die Schweiz am 27. September 2026 abstimmt. Es gibt einen „Tag des letzten Cervelats”, und der Zürcher Bauernverband hat dazu laut Swissveg über 50 Videos auf Instagram gestellt.
Im Text der Initiative steht kein einziges Verbot. Wir haben uns die Argumentation des Bauernverbands angesehen, und sie hat ein Problem: Sie widerlegt sich in mehreren Punkten selbst.
Worum geht es?
Die Ernährungsinitiative will den Netto-Selbstversorgungsgrad der Schweiz von aktuell rund 42 Prozent auf mindestens 70 Prozent anheben, dafür pflanzliche Lebensmittel fördern und Bodenfruchtbarkeit, Biodiversität sowie sauberes Trinkwasser sichern. Umsetzungsfrist: zehn Jahre. Ernährungsvorschriften enthält der Text keine.
Der Schweizer Bauernverband nennt sie trotzdem einen „Vegan-Zwang” und empfiehlt ein Nein. Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ebenfalls ab, im National- und Ständerat gab es keine einzige Ja-Stimme.
Was der Bauernverband schreibt

Das Kampagnenmotiv bringt die Botschaft auf den Punkt: ein Spiegelei, eine Gabel, „Mein Essen, meine Wahl.” Die Behauptung dahinter ist, dass jemand diese Wahl wegnehmen will. Im Initiativtext findet sich dafür keine Grundlage.

Der zentrale Satz der Kampagne lautet:
„Bei der Initiative für eine sichere Ernährung (Ernährungsinitiative) handelt es sich um einen Vegan-Zwang. Denn nur mit einer weitgehendst veganen Ernährungsweise für alle liesse sich die Forderung von 70% Selbstversorgungsgrad erreichen.”
Schweizer Bauernverband, Standpunkt „Ernährungsinitiative bedeutet Vegan-Zwang”
Lies den zweiten Satz noch einmal. Der Bauernverband stellt darin fest, dass sich die Schweiz mit einer weitgehend pflanzlichen Ernährung selbst versorgen könnte, mit der heutigen dagegen nicht. Das ist kein Nebensatz, das ist das stärkste Argument der Gegenseite für die Grundannahme der Initiative: Von derselben Fläche lassen sich deutlich mehr Menschen ernähren, wenn man direkt Lebensmittel anbaut statt Futter.
Der Verband führt diese Erkenntnis an, um Angst zu erzeugen. Man kann sie auch als das lesen, was sie ist: eine Bestätigung der Rechnung.
„Der Staat soll den Menüplan befehlen”
Der Standpunkt schreibt weiter, die Initiative wolle „der Bevölkerung also vorschreiben, wie sie zu essen hat” und „der Staat soll den Menüplan befehlen”.
Im Initiativtext steht davon nichts. Niemand müsste anders essen. Was sich ändern würde, ist die Richtung, in die der Staat sein Geld schiebt. Nach Darstellung von Swissveg gibt der Bund jährlich rund sechs Millionen Franken für Fleischwerbung aus. Wer beim Einkaufen an einem Plakat vorbeigeht, das mit Steuergeld für ein Schnitzel wirbt, erlebt bereits staatlichen Einfluss auf den Menüplan. Der Streit geht nicht darum, ob der Staat lenkt. Er geht darum, wohin.
Der Streit um die Subventionszahlen

Hier wird es faktisch strittig, und das gehört offen gesagt. Initiantin Franziska Herren nennt laut Bauernverband einen Anteil von 82 Prozent der Agrarsubventionen, die in tierische Produkte fließen. Der Verband hält dagegen:
„Rund 60 Prozent der landwirtschaftlichen Fördermassnahmen (Direktzahlungen, Produktions- und Absatzmassnahmen, Strukturverbesserungen) lassen sich nicht der tierischen oder pflanzlichen Produktion zuordnen. Die Direktzahlungen – diese machen den Hauptanteil aus – sind an das bewirtschaftete Land gebunden und beinhalten keinen Anreiz zur Produktion von tierischen Lebensmitteln.”
Schweizer Bauernverband
Swissveg verweist demgegenüber auf eine Stellungnahme des Bundesrates, wonach 78 Prozent der Agrarsubventionen der Tierhaltung zugutekommen. Drei Zahlen, drei Abgrenzungen. Wir können diesen Streit hier nicht entscheiden, und wer behauptet, er sei eindeutig, macht es sich zu leicht.
Auffällig ist allerdings, was im selben Absatz des Bauernverbands folgt. Der Verband zählt selbst auf, wo es sehr wohl eine direkte Förderung der Tierhaltung gibt: Tierwohlprogramme, Sömmerungsbeiträge fürs Alpgebiet und Käsezulagen. Ein Text, der erklärt, es gebe keinen Anreiz zur Tierproduktion, und drei Absätze später die Anreize benennt, trägt seine Schwachstelle in sich.
Das Grasland-Argument und die Lücke darin

Der Verband schreibt, im Berg- und Hügelgebiet wachse nur Gras, das ausschließlich über Raufutterverzehrer für die menschliche Ernährung nutzbar sei. Das stimmt für steile Alpweiden, und niemand bestreitet es. Die Initiative ändert daran auch nichts.
Was im Text fehlt, sind Schweine und Hühner. Sie fressen kein Gras, und sie machen nach Angaben von Swissveg rund drei Viertel des Schweizer Fleischkonsums aus. Für sie wird Kraftfutter angebaut oder importiert: 2024 nach diesen Angaben rund 1,45 Millionen Tonnen, eine Menge, die sich in zwanzig Jahren fast verdoppelt hat. Ohne diese Importe ließe sich nur etwa halb so viel Fleisch im Land erzeugen.
Ein Argument, das für einen Teil der Produktion zutrifft, wird hier für das Ganze in Anspruch genommen. Und ausgerechnet die Branche, die vor Auslandsabhängigkeit warnt, hängt in ihrem größten Segment am Futtermittelimport.
„Zwängerei”, weil das Volk schon nein gesagt hat
Der Verband führt an, das Volk habe zu den beiden Agrarinitiativen und zur Massentierhaltungsinitiative deutlich Nein gesagt, die Initiative sei deshalb eine „Zwängerei”.
Das ist ein Verfahrensvorwurf und kein Sachargument. Die genannten Vorlagen wollten anderes: Pestizide, Trinkwassergelder, Tierhaltungsstandards. Eine Abstimmung über Selbstversorgung und Flächennutzung ist damit nicht vorweggenommen. Nach dieser Logik wäre nach jeder abgelehnten Initiative jedes verwandte Thema für eine Generation erledigt.
Wo die Kritik an der Initiative trotzdem berechtigt ist
Damit hier kein einseitiges Bild entsteht: Der Widerstand kommt nicht nur aus der Landwirtschaft. Auch große Umweltverbände lehnen die Initiative ab, mit dem Argument, sie fordere zu viel in zu kurzer Zeit. Bundesrat und Parlament sehen es ähnlich.
Der Sprung von 42 auf 70 Prozent in zehn Jahren ist ambitioniert. Swissveg antwortet darauf, ein Ziel anzustreben sei nicht dasselbe wie es zwingend erreichen zu müssen, und verweist auf den Spielraum des Parlaments bei der Umsetzung früherer Initiativen. Das ist ein Argument, aber es ließe sich für jede unrealistische Frist anführen.
Offen ist außerdem, was in einer Übergangsphase mit dem Fleischimport passiert. Die Befürworter rechnen damit, dass eingesparte Futtermittelimporte das mengenmäßig überkompensieren. Nachprüfen lässt sich das erst im Vollzug.
Warum das auch für Deutschland interessant ist

Das Muster ist nicht schweizerisch. In Deutschland wurden 2025 rund 3,4 Millionen Tonnen Sojabohnen importiert, während die heimische Ernte bei 130.800 Tonnen lag. Der weitaus größte Teil landet im Futtertrog. Bei Ölkuchen und Schroten, den Eiweißkomponenten im Kraftfutter, lag der Selbstversorgungsgrad im Wirtschaftsjahr 2023/24 bei 31 Prozent.
Wer hierzulande Ernährungssouveränität gegen pflanzliche Produkte in Stellung bringt, hat die Rechnung nicht gemacht. Wie das konkret klingt, haben wir an einer Pressemitteilung durchgerechnet, die genau dieses Argument benutzt: Was die AfD über vegane Ernährung sagt und was davon belegbar ist.
Die Seite, über die in dieser Kampagne niemand spricht

Die Debatte läuft über Prozentpunkte, Fördertöpfe und Importstatistiken. Über die Tiere, um die es dabei geht, spricht weder die eine noch die andere Kampagne.
Dass sie Schmerz, Angst und Stress empfinden, ist keine Meinungsfrage. Die Schweizer Rechtsordnung kennt die Würde des Tieres sogar als eigenen Begriff. Trotzdem entscheidet am 27. September eine Abstimmung mit darüber, wie viele Tiere künftig gehalten werden, und in der Kampagne des Bauernverbands kommen sie als Empfindungswesen nicht vor. Sie tauchen dort als Raufutterverzehrer auf, als Nutzungsform von Gras.
Deshalb finden wir diese Initiative interessanter, als ihr Titel vermuten lässt. Sie verschiebt keine Teller. Sie verschiebt Geld. Und in der Landwirtschaft entscheidet Geld darüber, wie viele Tiere überhaupt erst gezüchtet werden.
Wie es weitergeht
Abgestimmt wird am 27. September 2026. Die Ausgangslage für die Initiative ist schlecht: keine Partei dahinter, Bundesrat und Parlament dagegen, Umweltverbände skeptisch, und eine Kampagne, die den letzten Cervelat beerdigt. Wir melden uns, sobald das Ergebnis feststeht.
Transparenz und Quellen
Die Zitate stammen wörtlich aus dem Standpunkt „Ernährungsinitiative bedeutet Vegan-Zwang” des Schweizer Bauernverbands, abgerufen am 1. September 2026.
Die Gegenargumente und die Zahlen zu Futtermittelimporten, Fleischwerbung, Flächennutzung und Fleischkonsum stammen aus der Argumentesammlung „Ernährungsinitiative: Die Gegenargumente” von Swissveg vom 14. August 2026. Swissveg unterstützt die Initiative, die dortigen Einordnungen sind entsprechend Position der Organisation. Wir haben die Angaben nicht unabhängig geprüft, deshalb hier die Belege, auf die sich Swissveg dabei stützt:
- Website der Initiative und der Initiativtext
- Beratung im Nationalrat und im Ständerat sowie die amtliche Informationen des Bundes zur Abstimmung
- Zum Subventionsanteil: Interpellation zur Absatzförderung
- Zum Fleischkonsum: menuCH-Ergebnisse des BLV
- Zu Futtermitteln: Greenpeace Schweiz, „Der Futtermittel-Schwindel” und die Agristat-Grafiken zum Selbstversorgungsgrad
- Zum Selbstversorgungspotenzial: Studie in Agrarforschung Schweiz (ETH Zürich und FiBL, 2025)
- Berichterstattung: Saldo sowie mehrere Analysen bei Infosperber
- Zur Alternative ohne Tierhaltung: Biocyclic Vegan Agriculture
Die Kampagnenseite der Gegenseite findest du unter ernaehrungsinitiative-nein.ch. Wir verlinken sie hier nicht.
Beim Anteil der Agrarsubventionen, die der Tierhaltung zugutekommen, stehen sich unterschiedliche Angaben gegenüber: 82 Prozent laut der Initiantin, 78 Prozent laut einer von Swissveg zitierten Stellungnahme des Bundesrates, und die Aussage des Bauernverbands, rund 60 Prozent der Fördermassnahmen ließen sich gar nicht zuordnen. Wir geben diese Differenz wieder, statt eine Zahl als gesichert auszugeben.
Abstimmungsdatum, Zielwert, der Netto-Selbstversorgungsgrad von rund 42 Prozent (2024), die Zehnjahresfrist und die ablehnenden Haltungen von Bundesrat, Parlament und großen Umweltverbänden sind über die Abstimmungsberichterstattung belegt. Die deutschen Vergleichszahlen stammen vom Statistischen Bundesamt (Juli 2026) und aus der Eiweißbilanz für das Wirtschaftsjahr 2023/24. Bewertungen in diesem Text sind unsere eigenen und als solche gekennzeichnet.
Die Bilder sind Symbolbilder aus unserer Stock-Bibliothek und zeigen keine Betriebe aus der Debatte.
FAQ - Das fragen andere
Was der Bauernverband schreibt?
Wo die Kritik an der Initiative trotzdem berechtigt ist?
Warum das auch für Deutschland interessant ist?
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