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Drei ausgemergelte Kälber, eine Kuh, über deren Beine im Stall andere Tiere liefen, bis sie eingeschläfert werden musste, acht Bullen mit eingewachsenen Ketten und teils großflächig blutenden Wunden. Am Montag saß ein 58-jähriger Landwirt aus der südlichen Ortenau deswegen vor dem Amtsgericht Lahr.

Am Ende gab es kein Urteil. Das Verfahren wegen quälerischer Tiermisshandlung wurde eingestellt, gegen eine Geldauflage von 1.000 Euro. Der Grund dafür sagt mehr über das deutsche Tierschutzrecht aus als über diesen einen Hof.

Was ist passiert?

Ein Landwirt soll rund 80 Rinder zwischen Juni 2024 und März 2025 unzureichend mit Futter und Wasser versorgt und Verletzungen zu spät behandelt haben. Das Amtsgericht Lahr stellte das Verfahren am 31. August ohne Urteil ein, gegen Zahlung von 1.000 Euro an einen gemeinnützigen Verein.

Entscheidend war eine juristische Hürde: Nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes ist nur vorsätzliches Handeln strafbar. Fahrlässigkeit reicht für eine Verurteilung nicht aus. Es bleibt bei der Unschuldsvermutung, eine Schuld wurde nicht festgestellt.

Was in der Anklage stand

Rinder stehen dicht nebeneinander an einem Fressgitter im Stall und fressen Stroh
Symbolbild. Foto: Los Muertos Crew (Pexels)

Laut Anklage sollen die rund 80 Rinder „in einem nicht mehr feststellbaren Zeitraum unzureichend mit Wasser und Futter versorgt” worden sein. Bei einer Kontrolle im Oktober entdeckte das Veterinäramt nach eigenen Angaben unter anderem drei abgemagerte Kälber, die ohne Wasser waren.

Bei einer zweiten Überprüfung im März litt eine Kuh an einer Klauenkrankheit. Weil sie am Boden lag, liefen im Stall fortwährend andere Tiere über ihre Gliedmaße. Die Behandlung sei zu spät erfolgt, das Tier musste eingeschläfert werden.

Was die Amtstierärztin schilderte

Rinder stehen auf einer aufgeweichten, matschigen Weide neben einem einfachen Unterstand
Symbolbild. Foto: Christina & Peter (Pexels)

Die Aussage der Tierärztin des Veterinäramts ist der Teil des Prozesses, der hängen bleibt. Sie datierte den Beginn der Probleme auf das Jahr 2006. Seitdem seien immer wieder Meldungen über verwahrloste Tiere eingegangen, immer wieder habe es Kontrollen gegeben, immer wieder Gespräche.

Auf der Weide hätten die Rinder im Morast gestanden, zeitweise ohne Witterungsschutz, das Wasser in den Wannen sei verschmutzt gewesen. Im Stall habe ein Teil der Tiere in Anbindehaltung gelebt, „oft war nicht gemistet”. Getränkt worden sei von Hand mit Eimern. Ihr Kommentar dazu, laut Prozessbericht: „Was das bei 50 Tieren heißt, kann sich jeder selbst vorstellen.”

Im Juni 2024 meldete ein Viehhändler dem Veterinäramt, die Zustände seien unhaltbar. Die Tierärztin fand daraufhin nach ihrer Aussage acht Bullen in Anbindehaltung mit eingewachsenen Ketten und teils großflächig blutenden Wunden. Ihre Vorgabe: Der Bestand muss reduziert werden. 20 Rinder wurden geschlachtet.

Einen Monat nach einer angekündigten Kontrolle im September stand sie unangekündigt mit einem Kollegen vom Tiergesundheitsdienst Freiburg auf dem Hof. Ein Kalb habe eine so starke Augenentzündung gehabt, dass es das Auge zu verlieren drohte. Drei weitere Kälber hätten ausgesehen „wie vier bis sechs Wochen alt”, seien aber fünf Monate alt gewesen. Die Blutwerte zeigten neben Kupfer- und Selenmangel einen Wert, „der auf extreme Hungerzustände hinweist”. Das seien deutliche Anzeichen einer lang anhaltenden Mangelernährung, die sich mit der Blauzungenkrankheit allein nicht erklären lasse.

Bei der Kontrolle im März musste die Tierärztin die liegende Kuh mit Taschenlampen untersuchen. Im Stall habe es kein elektrisches Licht gegeben und nur ein kleines Fenster.

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Was der Landwirt entgegnet

Das gehört genauso in diesen Text, denn verurteilt wurde niemand.

Der Angeklagte wies die Vorwürfe im Kern zurück. „Es ist dehnbar, was zu spät ist”, sagte er laut Prozessbericht. „Die Tiere hatten immer Wasser.” Eine automatische Tränke habe er nicht, die sei aber auch nicht vorgeschrieben. Gefüttert habe er regelmäßig, „das wird dann halt auch mal leer gefressen”. Die Kälber hätten die Blauzungenkrankheit gehabt; als er das bemerkt habe, habe er sie sofort von der Weide in den Stall geholt und ihnen spezielles Kraftfutter gegeben. Die kranke Kuh habe er nach telefonischer Rücksprache mit dem Tierarzt behandelt.

Entlastend führte er an, dass er Anfang Juni schwer erkrankt sei, erst in der Klinik und dann in Reha war und erst Ende Juli zurückkehrte. In dieser Zeit habe sich eine Bekannte mit fünf Helfern um den Hof gekümmert. Sie bestätigte das als Zeugin und schilderte, ein über den Maschinenring gestellter Betriebshelfer habe ausgerechnet an dem Tag, als das Veterinäramt kam, weder gemistet noch gefüttert noch Wasser gegeben.

Warum es trotzdem kein Urteil gab

Rinder schauen zwischen Metallgittern hindurch, davor steht Wasser auf dem Boden
Symbolbild. Foto: Paul Groom Photography Bristol (Pexels)

An dieser Stelle wird der Fall grundsätzlich. Der Vorsitzende Richter Tim Richter erklärte laut Prozessbericht, entscheidend sei, ob der Landwirt die Tiere vorsätzlich vernachlässigt habe, also Krankheiten sowie Futter- und Wassermangel gesehen und nichts dagegen unternommen habe. Denn nur dann sei eine Verurteilung möglich. Reine Fahrlässigkeit sehe das Gesetz nicht vor.

Nach kurzer Beratung einigten sich Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung auf die Einstellung. 1.000 Euro gehen an den Verein Leben mit Behinderung Ortenau.

Das ist keine Kritik an den Beteiligten. Sie haben angewendet, was das Gesetz hergibt. Der Punkt liegt eine Ebene tiefer: Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes verlangt Vorsatz. Wer nachweisbar zusieht, macht sich strafbar. Wer über Jahre schlicht nicht handelt, überfordert ist, krank wird, sich auf andere verlässt, fällt durch das Raster. Und der Nachweis, was jemand in seinem eigenen Stall gesehen und gedacht hat, ist praktisch kaum zu führen.

Ein Muster, kein Einzelfall

Genau diese Hürde ist der Grund, warum Verfahren wegen Tierschutzstraftaten in Deutschland selten mit einer Verurteilung enden. Eine 2024 an der Universität Konstanz angenommene Dissertation zur strafrechtlichen Verfolgung von Tierschutzkriminalität dokumentiert für diesen Bereich verbreitet sehr hohe Einstellungsquoten und benennt die Ursachen im Verfahren selbst.

Wie das in der Praxis aussieht, haben wir zuletzt an zwei Fällen beschrieben: im Verfahren um eine Ferkelaufzucht in Sachsen-Anhalt, das nach verdeckten Aufnahmen läuft, und im Gespräch mit Wiebke Plasse von der Welttierschutzgesellschaft über die Frage, warum Tierquälerei so selten Konsequenzen hat.

Bemerkenswert an Lahr ist die Zeitspanne. Wenn die Schilderung der Amtstierärztin zutrifft, war der Betrieb seit 2006 auffällig. Das sind fast zwei Jahrzehnte Kontrollen, Gespräche und Meldungen, an deren Ende ein eingestelltes Verfahren und 1.000 Euro stehen.

Die 80 Tiere, um die es ging

Junges Kalb steht auf einer Weide und schaut in die Kamera
Symbolbild. Foto: Kostiantyn Klymovets (Pexels)

Vor Gericht ging es um Vorsatz, Beweisbarkeit und eine Geldauflage. Die Tiere kamen als Bestand vor, der reduziert werden musste.

Dass Rinder Schmerz, Angst und Stress empfinden, ist keine Meinungsfrage. Artikel 13 des EU-Vertrags bezeichnet Tiere als fühlende Wesen, Paragraf 1 des Tierschutzgesetzes verbietet es, ihnen ohne vernünftigen Grund Leiden zuzufügen. Eine Kuh, über deren Beine tagelang andere Tiere laufen, empfindet das unabhängig davon, ob jemand dabei Vorsatz hatte.

Und dann ist da die Zahl, die in solchen Verfahren nie auftaucht: 20 der Rinder wurden geschlachtet, weil der Bestand reduziert werden musste. Für die übrigen war das ohnehin der vorgesehene Weg. Ein Verfahren wie dieses verhandelt, ob die Haltung bis dahin den Vorschriften entsprach. Dass am Ende die Schlachtung steht, gilt dabei als Normalfall. Für begründungsbedürftig hält das niemand.

Wie es weitergeht

Reihe von Kühen an einem Fressgitter in einem offenen Stall
Symbolbild. Foto: Yan Krukau (Pexels)

Der Richter stellte laut Bericht klar: „Wir sanktionieren hier die Vergangenheit.” Die Zukunft ist offen und wird an anderer Stelle entschieden.

Nach Angaben seines Anwalts wurde dem Landwirt die Tierhaltung behördlich untersagt, er legte dagegen Widerspruch ein. Die Rinder blieben zunächst auf dem Hof und wurden im Dezember 2025 abgeholt. Auch dagegen wurde Widerspruch eingelegt. Ob er künftig überhaupt noch Tiere halten darf, klärt nun ein verwaltungsrechtliches Verfahren, das noch läuft.

Transparenz und Quellen

Grundlage dieses Textes ist der Prozessbericht „Tierquälerei-Prozess eingestellt” von Anja Rolfes, erschienen am 1. September 2026 in der Mittelbadischen Presse (Offenburger Tageblatt), sowie eine Meldung von Hitradio Ohr vom selben Tag. Alle Schilderungen zum Verhandlungsverlauf, die Aussagen der Amtstierärztin, des Angeklagten, der Zeugin und des Richters geben wir so wieder, wie sie dort berichtet wurden. Wir waren nicht im Gerichtssaal.

Es gilt die Unschuldsvermutung. Das Verfahren wurde nach einer Verständigung zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung eingestellt. Eine Schuld wurde damit nicht festgestellt, es gibt keine Verurteilung. Den Namen des Angeklagten nennen wir nicht.

Zur Einstellungspraxis bei Tierschutzstraftaten beziehen wir uns auf die 2024 an der Universität Konstanz angenommene Dissertation zur Strafverfolgung von Tierschutzkriminalität. Die dort untersuchten Verfahren betreffen nicht diesen Fall.

Die Bilder sind Symbolbilder aus unserer Stock-Bibliothek. Sie zeigen weder den Betrieb noch die Tiere aus dem Verfahren.

Haeufige Fragen

FAQ - Das fragen andere

Was in der Anklage stand?
Symbolbild. Foto: Los Muertos Crew (Pexels) Laut Anklage sollen die rund 80 Rinder „in einem nicht mehr feststellbaren Zeitraum unzureichend mit Wasser und Futter versorgt” worden sein. Bei einer Kontrolle im Oktober entdeckte das Veterinäramt nach eigenen Angaben unter anderem drei abgemagerte Kälber, die ohne Wasser waren.
Was die Amtstierärztin schilderte?
Symbolbild. Foto: Christina & Peter (Pexels) Die Aussage der Tierärztin des Veterinäramts ist der Teil des Prozesses, der hängen bleibt. Sie datierte den Beginn der Probleme auf das Jahr 2006. Seitdem seien immer wieder Meldungen über verwahrloste Tiere eingegangen, immer wieder habe es Kontrollen gegeben, immer wieder Gespräche.
Was der Landwirt entgegnet?
Das gehört genauso in diesen Text, denn verurteilt wurde niemand. Der Angeklagte wies die Vorwürfe im Kern zurück. „Es ist dehnbar, was zu spät ist”, sagte er laut Prozessbericht. „Die Tiere hatten immer Wasser.” Eine automatische Tränke habe er nicht, die sei aber auch nicht vorgeschrieben. Gefüttert habe er regelmäßig, „das wird dann halt auch mal leer gefressen”.
Warum es trotzdem kein Urteil gab?
Symbolbild. Foto: Paul Groom Photography Bristol (Pexels) An dieser Stelle wird der Fall grundsätzlich. Der Vorsitzende Richter Tim Richter erklärte laut Prozessbericht, entscheidend sei, ob der Landwirt die Tiere vorsätzlich vernachlässigt habe, also Krankheiten sowie Futter- und Wassermangel gesehen und nichts dagegen unternommen habe. Denn nur dann sei eine Verurteilung möglich.
Wie es weitergeht?
Symbolbild. Foto: Yan Krukau (Pexels) Der Richter stellte laut Bericht klar: „Wir sanktionieren hier die Vergangenheit.” Die Zukunft ist offen und wird an anderer Stelle entschieden. Nach Angaben seines Anwalts wurde dem Landwirt die Tierhaltung behördlich untersagt, er legte dagegen Widerspruch ein. Die Rinder blieben zunächst auf dem Hof und wurden im Dezember 2025 abgeholt.
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